Ich glaube mit dieser Frage solltest Du doch einen Steuerberater belästigen.
Mein Kenntnisstand ist der, dass bei der Lebensversicherung nur Ertragsanteil also der Kapitalertrag zu versteuern ist und zwar genauso wie bei Schuldverschreibungen oder Bausparverträgen etc.. Dabei kommt es dann drauf an, wie lange das Kapital unangetastet war und je nachdem ist der Steuersatz unterschiedlich. Laut meinem schlauen Büchlein (Stand allerdings 2009, da kann sich einiges geändert haben) liegt der Steuersatz dann bei 7,5 % zzgl. 12,10 % Sozialsteuer, wobei die Sozialsteuer zwischenzeitlich 15,5 % beträgt.
Aber wie gesagt nur auf den Ertragsanteil. Wenn die Versicherung keinen Kapitalertrag ausweist (für Steuerausländer steht das manchmal sehr versteckt, wie z.b. bei meiner Fondsgesellschaft, da steht das immer auf der Rückseite sehr klein gedruckt) wird es vielleicht auch keinen geben und somit wird wohl auch nichts dem Finanzamt gemeldet. Vielleicht musst Du aber auch bei der Versicherung mal nachfragen.