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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Bagheera am 03. Mai 2013, 12:48:32

Titel: Steuererklärung nach Rückzug F --> D - wo Arbeitslohn angeben?
Beitrag von: Bagheera am 03. Mai 2013, 12:48:32
Hallo!

Ich bin Deutscher, habe einige Jahre in Frankreich als Grenzgänger gelebt und im laufe des letzten Jahres (2012) wieder nach Deutschland/Baden-Württemberg umgezogen. Während all der Zeit war mein Arbeitgeber immer der gleiche (in Deutschland in Baden-Württemberg).

Weiss jemand von Euch, wo ich in der deutschen Steuererklärung  meinen "Steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen" (also die Einkünfte für die Monate des Jahres 2012, die ich noch in Frankreich wohnhaft war) angeben muss?

Weder die Deutsche Anlage N-AUS (für ausländiche Einkünfte) noch N-GRE (für Grenzgänger) sehen dafür geeignete Felder vor. Der Fall, dass jemand in Frankreich wohnhaft ist und Einkünfte von einem deutschen Arbeitgeber hat scheint dort nicht abgebildet. Suche ich an der falsche Stelle oder verstehe ich die Formulare falsch?

Gruß!
Titel: Re: Steuererklärung nach Rückzug F --> D - wo Arbeitslohn angeben?
Beitrag von: Eric am 03. Mai 2013, 13:18:09
in meinem Umzugsjahr von Deutschland nach Frankreich habe ich nur die Einkünfe in Deutschland deklariert , die ich auch dort hatte .
Ich würde es bei dir genauso machen oder zur Not mal beim Finanzamt anrufen .