Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Tina.! am 13. August 2015, 19:26:14
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Halloooo! :winkerwinker:
Kurze question:
Wir heiraten nächstes Jahr am 25.06.2016.
Ist es dann richtig, dass ich bei den Steuererklärungen 2017
- Für ihn bis 30.06.2016 eine Erklärung mache als Single.
- Für mich bis 30.06.2016 eine Erklärung mache als Single
- und die Gehälter ab dem 01.07.2016 dann als gemeinschaftliches Einkommen versteuern in einer dritten Erklärung.
Ist das richtig?
Freue mich über kurzes Feedback und danke im Voraus! :-)
LG =D
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Hallo Spilly,
erst einmal Herzlichen Glückwunsch :)
Als wir vor 6 Jahren geheiratet haben in D, im September, war dies tatsächlich so, wie du beschrieben hast.
Ich weiß aber leider nicht, ob das immer noch so ist, am Besten auf dem Hotel Impot nachfragen.
Gruß Zaren
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Jo, ist richtig.
Außer dass du das in der Steuererklärung 2016 und nicht für die 2017 machen musste. =D
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Ich hab die damals für nen Arbeitskollegen gemacht.
Da wusste ich das noch nicht mit dem getrennten.
Wir haben einfach Ehedatum eingetragen und auf nen extra Zettel alles vor und nachher aufgeschrieben
Fertig. Kam keine Beschwerde nichts
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Wir haben eine gemeinsame Steuererklärung für das gesamte Jahr gemacht in dem wir geheiratet haben. :winkerwinker:
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Lies einfach mal im Begleitheft, welches jedes Jahr mit der Steuererklärung kommt.
Vielleicht hat sich mal wieder was geändert.
Da steht es drinne.
Ich bin jetzt nur zu faul das Dingens zu suchen.