Wenn mir der hiesige Bürgermeister der beim Finanzamt arbeitet sagt, das ich das so machen kann, dann denke ich das ich mich darauf verlassen kann.
Ansonsten hätte ich Pech gehabt und müßte, wenns hart auf hart kommt, auch von meinem deutschen Arbeitgeber Geld zurückfordern. Den dort wird mir als Sachbezug nicht nur die 1% sondern auch die Entfernung zum Arbeitsort berechnet. Wobei ich den kompletten Sachbezug ja in der Steuererklärung angebe.
Ein Kennzeichen habe ich, auch in Zeiten in denen ich noch ein Fahrzeug mit französischer Zulassung hatte, noch nie angegeben.
Wie lange sind noch mal die Verjährungszeiten für Steuerangelegenheiten in Frankreich.
