Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Chika am 27. März 2012, 16:50:10
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Hallo,
wir haben ein in Deutschland zugelassenes Auto. Jetzt wollen wir in der franz. Steuererklärung die gefahrenen Kilometer zur Arbeit als "frais reeles" angeben. Kann ich das mit einem in Deutschland zugelassenen Auto auch machen? Oder muss das Auto in Frankreich zugelassen sein um die Kilometer zur Arbeit (die ist auch in Deutschland) abzusetzen?
Liebe Grüße und DANKE :winkerwinker:
Chika
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Es muss in F zugelassen sein und das Kennzeichen in der Steuererklärung angegeben werden (wir machens über einen Steuerberater und der will immer das Kennzeichen haben) bzw. auf Nachfrage präsentiert werden können. Auch sollte die Kilometerleistung in etwa passen :police:
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muss das auto einem selber sein, oder kann es auch das eines verwanten/bekannten sein?
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Nach meiner Kenntniss muss es auf einem selber oder einen zum Haushalt Gehörenden (z. Bsp. Frau) angemeldet sein. Ich denke, dass das erst im Falle einer Steuerprüfung geprüft wird und erst dann weiss man es genau. Ggf. hilf ein Anruf beim Finanzamt, um das exakt zu klären.
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Ich hatte eine Zeitlang ein Leasingfahrzeug, das in DE zugelassen war.
War in der Steuererklärung nie ein Problem - ich habe das deutsche Kennzeichen einfach eingetragen.
LG
Sabine
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Riiichtig, Fahre seit Jahren ein in Deutschland auf die Firma zugelassenes Fahrzeug. War noch nie problematisch.
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Mir gehts mit meinem deutschen Firmenwagen genauso. Ich gebe deshalb bei der Steueerklärung deshalb auch den kompletten geldwerten Vorteil an. In den letzten fünf Jahren hat sich darüber noch niemand bechwert.
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Also ich habe eben nochmals mit meiner franz. Steuerberaterin gesprochen. Sie versichert mir, dass Fahrtkosten ("Kilometergeld, Frais Reele") nur Fahrzeuge mit Zulassung in F abgesetzt werden können.
Wenn Ihr das bisher mit Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen gemacht habt, dann sieht es so aus, als hättet Ihr einfach Glück gehabt.
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das denke ich auch und ich wünsche euch, dass es keine Nachprüfung gibt!!!
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das denke ich auch und ich wünsche euch, dass es keine Nachprüfung gibt!!!
Jup. Sieht dann nämlich richtig schlecht aus. Ein Kollege macht es grad durch. Das Auto war auf seine Freundin zugelassen und dann auch noch in Deutschland.. Jetzt wollen sie aber nachweise, dass das Auto auf ihn zugelassen war und er tatsächlich diese Kilometer gefahren ist. Denn 1. MUSS es in Frankreich zugelassen sein und 2. MUSS man der Besitzer sein. Was bei ihm nun dabei raus kommt, weiß man leider noch nicht. Aber erstmal zahlt er 10% zurück plus Strafe so wie es aussieht. Könnte also ein teurer tausender Spaß werden ;)
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Wenn mir der hiesige Bürgermeister der beim Finanzamt arbeitet sagt, das ich das so machen kann, dann denke ich das ich mich darauf verlassen kann.
Ansonsten hätte ich Pech gehabt und müßte, wenns hart auf hart kommt, auch von meinem deutschen Arbeitgeber Geld zurückfordern. Den dort wird mir als Sachbezug nicht nur die 1% sondern auch die Entfernung zum Arbeitsort berechnet. Wobei ich den kompletten Sachbezug ja in der Steuererklärung angebe.
Ein Kennzeichen habe ich, auch in Zeiten in denen ich noch ein Fahrzeug mit französischer Zulassung hatte, noch nie angegeben.
Wie lange sind noch mal die Verjährungszeiten für Steuerangelegenheiten in Frankreich. :nixwieweg:
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Wie lange sind noch mal die Verjährungszeiten für Steuerangelegenheiten in Frankreich. :nixwieweg:
3 Jahre
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@waylon57
In meiner Grenzgängerzeit wurden bei mir nur die 1% berücksichtigt, nicht aber die Entfernung Arbeit-Wohnung. Mein Steuerberater meinte, dass viele Firmen das falsch handhaben. Meine Firma (grenznah gelegen ...) hat das von vorneherein richtig gemacht. Auch in meiner nicht Grenzgängerzeit (Abrechnung tag-genau zwischen F und D) wurden die Entfernungskilometer nur anteilig für das in D zu versteuernde Einkommen berechnet.
Grüße
moni
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@waylon57
Wo genau gibts du das in der Steuererklärung an?
Bei mir wird es vom dt. Arbeitgeber genauso berechnet
Gruß
Soleil
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In meiner Laufbahn als AD hatte ich auch eine Firma die auf den "Sachbezug" Fahrten zw. Wohn- u. Arbeitsstätte nicht verzichtet hat.
Ist leider sehr teuer da man ja Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlen muß.
Ich habe diese Sachbezüge aber immer von meinem in F zu versteuernden Lohn abgezogen - da er hier ja nicht anfällt.
Den 1% Sachbezug lasse ich immer drin da er in F ja genauso anfällt.
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@waylon57
Wo genau gibts du das in der Steuererklärung an?
Bei mir wird es vom dt. Arbeitgeber genauso berechnet
Gruß
Soleil
Ich rechne den Sachbezug einfach zum meinem Gehalt hinzu.
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Hy zusammen.
Hmm.. Wisst ihr was mich doch immer wieder wundert.....
Wie bitte sollte Mann denn ohne Auto zur Arbeit kommen...
Ja schon klar büß und Bahn.. Lach.. Ne ma im ernst. Klar gehts hier ja änderst als in D u. Die Einstufung der CV.
Aber alleine die frage Mob und wie und wo der PKW zugelassen ist istbzu eigentlich schon Irrsinn genug...
Aber so sind die regeln und Vorschriften halt.
Milch hatte sie auch mal gefragt ob denn meine angegebenen km so stimmen können und ob ich wirklich mit einem Auto fahre. ( täglich ca 150 km). Hab nur geantwortet: Ne ne stimmt nicht.... Fahre jeden Tag min Fahrrad.........
Naja dürft mal Raten wie blöd der auf'm Amt geschaut hat.. Allerdings hatte er gleich gemerkt das ich ihn hochnehme und somit war seine frage hinfällig..
So Long...
Michael