Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung in F - Kilometer mit einem in Deutschland angemeldeten Auto?  (Gelesen 9971 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Chika

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 16
    • Profil anzeigen
Hallo,

wir haben ein in Deutschland zugelassenes Auto. Jetzt wollen wir in der franz. Steuererklärung die gefahrenen Kilometer zur Arbeit als "frais reeles" angeben. Kann ich das mit einem in Deutschland zugelassenen Auto auch machen? Oder muss das Auto in Frankreich zugelassen sein um die Kilometer zur Arbeit (die ist auch in Deutschland) abzusetzen?

Liebe Grüße und DANKE  :winkerwinker:
Chika

banjo

  • Gast
Es muss in F zugelassen sein und das Kennzeichen in der Steuererklärung angegeben werden (wir machens über einen Steuerberater und der will immer das Kennzeichen haben) bzw. auf Nachfrage präsentiert werden können. Auch sollte die Kilometerleistung in etwa passen  :police:

Offline cogee

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 427
    • Profil anzeigen
muss das auto einem selber sein, oder kann es auch das eines verwanten/bekannten sein?

banjo

  • Gast
Nach meiner Kenntniss muss es auf einem selber oder einen zum Haushalt Gehörenden (z. Bsp. Frau) angemeldet sein. Ich denke, dass das erst im Falle einer Steuerprüfung geprüft wird und erst dann weiss man es genau. Ggf. hilf ein Anruf beim Finanzamt, um das exakt zu klären.

Offline Sabine

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 257
    • Profil anzeigen
Ich hatte eine Zeitlang ein Leasingfahrzeug, das in DE zugelassen war.
War in der Steuererklärung nie ein Problem - ich habe das deutsche Kennzeichen einfach eingetragen.

LG
Sabine

Offline Harry

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 57
    • Profil anzeigen
Riiichtig,  Fahre seit Jahren ein in Deutschland auf die Firma zugelassenes Fahrzeug. War noch nie problematisch.

Offline Waylon57

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 711
    • Profil anzeigen
Mir gehts mit meinem deutschen Firmenwagen genauso. Ich gebe deshalb bei der Steueerklärung deshalb auch den kompletten geldwerten Vorteil an. In den letzten fünf Jahren hat sich darüber noch niemand bechwert.

banjo

  • Gast
Also ich habe eben nochmals mit meiner franz. Steuerberaterin gesprochen. Sie versichert mir, dass Fahrtkosten ("Kilometergeld, Frais Reele") nur Fahrzeuge mit Zulassung in F abgesetzt werden können.
Wenn Ihr das bisher mit Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen gemacht habt, dann sieht es so aus, als hättet Ihr einfach Glück gehabt.

Offline Stini

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 177
    • Profil anzeigen
das denke ich auch und ich wünsche euch, dass es keine Nachprüfung gibt!!!


Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen
das denke ich auch und ich wünsche euch, dass es keine Nachprüfung gibt!!!


Jup. Sieht dann nämlich richtig schlecht aus. Ein Kollege macht es grad durch. Das Auto war auf seine Freundin zugelassen und dann auch noch in Deutschland.. Jetzt wollen sie aber nachweise, dass das Auto auf ihn zugelassen war und er tatsächlich diese Kilometer gefahren ist. Denn 1. MUSS es in Frankreich zugelassen sein und 2. MUSS man der Besitzer sein.  Was bei ihm nun dabei raus kommt, weiß man leider noch nicht. Aber erstmal zahlt er 10% zurück plus Strafe so wie es aussieht. Könnte also ein teurer tausender Spaß werden ;)

Offline Waylon57

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 711
    • Profil anzeigen
Wenn mir der hiesige Bürgermeister der beim Finanzamt arbeitet sagt, das ich das so machen kann, dann denke ich das ich mich darauf verlassen kann.

Ansonsten hätte ich Pech gehabt und müßte, wenns hart auf hart kommt, auch von meinem deutschen Arbeitgeber Geld zurückfordern. Den dort wird mir als Sachbezug nicht nur die 1% sondern auch die Entfernung zum Arbeitsort berechnet. Wobei ich den kompletten Sachbezug ja in der Steuererklärung angebe.

Ein Kennzeichen habe ich, auch in Zeiten in denen ich noch ein Fahrzeug mit französischer Zulassung hatte, noch nie angegeben.

Wie lange sind noch mal die Verjährungszeiten für Steuerangelegenheiten in Frankreich.  :nixwieweg:

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen


Wie lange sind noch mal die Verjährungszeiten für Steuerangelegenheiten in Frankreich.  :nixwieweg:

3 Jahre

Offline moni

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 510
    • Profil anzeigen
@waylon57

In meiner Grenzgängerzeit wurden bei mir nur die 1% berücksichtigt, nicht aber die Entfernung Arbeit-Wohnung. Mein Steuerberater meinte, dass viele Firmen das falsch handhaben. Meine Firma (grenznah gelegen ...) hat das von vorneherein richtig gemacht. Auch in meiner nicht Grenzgängerzeit (Abrechnung tag-genau zwischen F und D) wurden die Entfernungskilometer nur anteilig für das in D zu versteuernde Einkommen berechnet.

Grüße
moni

Offline Soleil

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 27
    • Profil anzeigen
@waylon57

Wo genau gibts du das in der Steuererklärung an?
Bei mir wird es vom dt. Arbeitgeber genauso berechnet
Gruß
Soleil

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
In meiner Laufbahn als AD hatte ich auch eine Firma die auf den "Sachbezug" Fahrten zw. Wohn- u. Arbeitsstätte nicht verzichtet hat.
Ist leider sehr teuer da man ja Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlen muß.
Ich habe diese Sachbezüge aber immer von meinem in F zu versteuernden Lohn abgezogen - da er hier ja nicht anfällt.
Den 1% Sachbezug lasse ich immer drin da er in F ja genauso anfällt.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz