Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?  (Gelesen 5008 mal)

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Offline wowik

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Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« am: 30. Mai 2018, 13:05:25 »
Hallo Grenzgänger! :winkerwinker:
Habe beim Stöbern dieses Forum entdeckt und gleich angemeldet! Finde es übrigens Klasse! :doppeld:

Gleich mal ne Frage zu Steuern.
Wir wohnen im Elsass (Frankreich) und arbeiten in Deutschland (so wie die meisten hier  :lach:)
Somit müssen wir die Steuern in Frankreich bezahlen.
Habe aber noch eine Immobilie in Deutschland die ich vermiete. Die muss anscheinend dort versteuert werden.
Stimmt das?
Wenn ja: hat jemand von euch die selbe Situation? Was von der deutschen Steuererklärung muss ausgefüllt werden und was nicht? Anlage V nehme ich an. Was noch?
Bin ich in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtig oder muss ich auch dort den Lohn angeben?

Schöne Grüße

Waldemar

Offline Matthias#28

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #1 am: 30. Mai 2018, 13:57:14 »
Ich hatte mal die gleiche Situation - NIX in deutschland, alles in .fr versteuern.
hellblaues Formular Cerfa 2044.
https://www.impots.gouv.fr/portail/files/formulaires/2044/2018/2044_2304.pdf


Wie es dann ist mit deiner beschraenkten Steuerpflicht ist, kann ich dir nicht sagen.
gruss Matthias

Offline spirou

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #2 am: 30. Mai 2018, 16:08:11 »
Hallo,
Matthias hat sichs da etwas einfach gemacht. Er hat einfach alles in Frankreich versteuert. Ist hoffentlich schon ein paar Jahre her dann interessierts niemanden mehr.
Für Immobilien in D muß eine Steuererklärung in D abgegeben werden. Beschränkt steuerpflichtig ist halt etwas blöd, da kein Freibetrag. Deswegen immer viel investieren, damit es einen Verlust gibt. Den Mieter freuts.
Die Einnahmen müßen dann in F nochmal angegeben werden und zwar im Formular 2042 und evtl. 204 revenues fonciers étrangers.
Du mußt zwar nicht zweimal versteuern aber durch das höhere Globaleinkommen, falls du Gewinn machst, steigt evtl. dein Steuersatz für deine anderen Einkünfte.
Grüße

Offline Matthias#28

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #3 am: 30. Mai 2018, 16:13:06 »
Hallo,
Matthias hat sichs da etwas einfach gemacht. Er hat einfach alles in Frankreich versteuert. Ist hoffentlich schon ein paar Jahre her dann interessierts niemanden mehr.
Echt jetzt? Bin geschockt. Habe es damals vom Steuerberater machen lassen (Spezi fuer Grenzgaenger).
Allerdings hatte ich in .de nur die Immobilie und war sonst dort nicht steuerpflichtig.
gruss Matthias

Offline spirou

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #4 am: 30. Mai 2018, 17:16:16 »
Hallo,
nochmal, alle Einkünfte obliegen normalerweise der Steuer in dem Land indem sie erwirtschaftet werden. Es gibt Ausnahmen bei Einkünften durch unselbstständige Arbeit und bei Zins-und Kapitaleinkünften. Diese werden im Wohnsitzland versteuert, das ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.Das ist aber eine Ausnahme und nicht die Regel.Also vereinfacht, alle Einkünfte die nicht Lohn und Zinsen sind, in die deutsche Steuererklärung. Das sind Einnahmen aus Mieten, Hausverkäufen und anderen steuerpflichtigen Privatverkäufen, selbstst. Arbeit, künstlerischen Auftritten, stiller Teilhaber, Kommanditist, Erbe, u.s.w. und normalerweise auch Renten aber da bin ich noch nicht im Thema. Da gibts glaub ich Ausnahmen.
Alle diese Einnahmen in die deutsche Steuererklärung, Steuern zahlen, Deckel zu fertig.
Ich machs jetzt so, daß ich einfach meine deutsche Steuererklärung nehme und das zu versteuernde deutsche Einkommen bei ausl. Auskünfte eintrage.
Der Steuerberater sagt das geht so nicht, man muß auch jeden Einzelposten in der franz. Erklärung wieder eintragen also Mieten extra Gewerbeertrag extra usw. da in F andere Regeln gelten. In D kann man Immobilien z.B. abschreiben in F nicht, das erhöht dann schon wieder die Steuer.
Ich hab dem St.berater gesagt ich geh das Risiko ein und werds bei meiner Methode belassen.
Diesen Artikel habe ich noch im Internet gefunden:

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen, wie in Ihrem Fall mit den Einkünfte aus Vermietung einer in Deutschland gelegenen Immobilie.§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Beschränkt Einkommensteuerpflichtig bedeutet, dass sich die Besteuerung der Einkünfte auf die inländischen (im Inland erzielten) Einkünfte beschränkt. Die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 49 EStG dargelegt und entsprechen weitgehend den Einkunftsarten gem. § 2 EStG.

Grüße

 
« Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 17:18:14 von spirou »

Offline Nicod3mus

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #5 am: 31. Mai 2018, 12:22:24 »
Ich mach es genauso wie Spirou und gebe nur das zu versteuernde Einkommen in Deutschland bei der franz. Steuererklärung an (da hab ich nur Miet- und geringe Dividendeneinkünfte). Da dies bei mir von völlig untergeordneter Bedeutung ist, glaube ich nicht dass es deswegen Probleme gibt.

Mir hat auch der Steuerberater gesagt, dass man es eigentlich nach französichem Recht (also z.b. kein AfA-Abzug) angeben muss. Ich bin da aber anderer Meinung. Schließlich sind diese Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungseinkommen ja in Deutschland zu versteuern. Also muss folgerichtig auch Deutsches Recht gelten.

Offline wowik

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #6 am: 08. Juni 2018, 12:37:55 »
Danke für die schnelle Antwort! Ich werde wohl auch nur den Mantelbogen Est 1 C ohne der Angabe vom Lohn + Anlage V ausfüllen und abgeben :)

Offline Eliott

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #7 am: 08. Juni 2018, 12:59:43 »
Du weißt aber schon dass du zu spät bist ....

Offline wowik

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #8 am: 10. Juni 2018, 14:07:37 »
Das macht nix. Besser spät als nie  :lach:

Offline Eliott

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #9 am: 10. Juni 2018, 19:49:47 »
Wäre interessant wie viel Strafe dass du bezahlen musst.
Dann wüssten wir ob das mit den 10% noch immer so ist.

Offline Welferdinger

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Re: Steuererklärung in Deutschland weil Kapitalanlage?
« Antwort #10 am: 11. Juni 2018, 10:42:56 »
Ich wäre da extrem vorsichtig. Steuern aus Mieteinnahmen müssen in beiden Ländern angegeben werden. Vor einigen Jahren hat das die Frau des saarländischen Finanzministers im umgekehrten Falle (Frankreich-Deutschland) vergessen.
Die Finanzbehörden sowohl in Deutschland wie in Frankreich verstehen da keinen Spass. Da hilft auch der Hinweis auf eine falsche steuerliche Beratung nicht.

Beste Grüße

https://www.bild.de/regional/saarland/stephan-toscani/ermittlungen-gegen-toscani-gattin-38985154.bild.html