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Autor Thema: Steuererklärung in Deutschland im Jahr des Umzugs  (Gelesen 5724 mal)

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Offline sabrina

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Steuererklärung in Deutschland im Jahr des Umzugs
« am: 28. Januar 2010, 12:21:41 »
Hallo,

ich hab mal eine Frage zur Steuererklärung in Deutschland im Jahr des Umzugs nach Frankreich. Also:

- 01.06.2008 (Umzug nach Frankreich, Arbeitgeber in Deutschland gleichgeblieben)
- deutsche Steuererklärung für den Zeitraum 01.01.2008-31.05.2008 (ohne Angabe der Einkünfte die ich nach meinem Umzug nach Frankreich in Deutschland natürlich weiterhin erzielt habe)
- französische Steuererklärung für den Zeitraum 01.06.2008-31.12.2008 (ohne Angabe der Einkünfte, die ich vor meinem Umzug nach Frankreich in Deutschland erzielt habe)

Daraufhin habe ich vom deutschen Finanzamt eine relativ große Rückzahlung erhalten, sozusagen fast meine komplette Lohnsteuer die ich im 1. Halbjahr an das deutsche Finanzamt abgeführt habe. Das resultiert wahrscheinlich daraus, dass die Lohnsteuer ja immer auf Basis eines ganzen Jahres berechnet wird, ich aber nur Einkünfte für ein halbes Jahr angegeben habe.
Habe ich hier einfach Glück gehabt dass es dem Finanzamt nicht aufgefallen ist bzw. die nicht weiter nachgeforscht haben und hätte ich die Einkünfte die ich nach meinem Umzug erzielt habe auch noch in der deutschen Steuererklärung angeben müssen.

Ein Freund is nämlich vor kurzem auch nach Frankreich gezogen und weiss jetzt nicht genau wie er seine Steuern erklären soll, ausserdem freut er sich auf ne fette Nachzahlung des deutschen Finanzamts :-) Aber wenn man verpflichtet ist alle Einkünfte zu deklarieren wird das ja wohl nichts, oder?

Im Voraus lieben Dank für eure Hilfe...

Sabrina


Offline sapperlot

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Re: Steuererklärung in Deutschland im Jahr des Umzugs
« Antwort #1 am: 28. Januar 2010, 16:12:03 »
Habe ich hier einfach Glück gehabt dass es dem Finanzamt nicht aufgefallen ist bzw. die nicht weiter nachgeforscht haben und hätte ich die Einkünfte die ich nach meinem Umzug erzielt habe auch noch in der deutschen Steuererklärung angeben müssen.
Yeap, muß du angeben und gibt da extra ein Feld für (sogar ne extra Anlage AUS ;) ) - du zahlst zwar keine Steuern auf Einkommen, das du im Frankreich schon versteuert hast (Doppelbesteuerungsabkommen), aber der Steuersatz(Progression) hängt vom Gesamteinkommen ab,  sprich du zahlst für deine deutschen Einnahmen den Steuersatz, den du für den geichen Anteil auch zahlen müßtest, wenn du alles in D verdient hättest. Ob du von sagen wir 10000€ Einkommen - 8000 als steuerfreien Grundbetrag abgezogen und von den restlichen 2000€ 20% zahlen mußt oder von 10000€ 30% macht schon einen erklecklichen Unterschied  ;)

Da du (wenn ich es recht interpretiere) aber Grenzgängerin bist und damit immer noch beim Finanzamt in D (wenn auch befreit, aber doch weiterhingeführt wirst), hätten die das eigentlich ja irgendwie merken müssen (das da irgendwie die Summe mit denen die der Arbeitgeber deklariert nicht übereinstimmen), bzw. wird das vielleicht deren Computer bei der Abrechnung 2009 ausspucken und die dir dann einige unagenehme Fragen stellen oder einen neuen Steuerbescheid mit kräftiger Nachzahlung ausspucken.

ansonsten, für mehr Info.
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wo-sind-auslaendische-einkuenfte-zu-versteuern.htmlnt