Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: onjaanja am 14. Mai 2018, 17:43:39
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Hallo,
Bei Angabe von meinem Gehalt in dem Steuerformular gebe ich ja immer das Bruttogehalt abzgl der sozialen Abgaben an, also das Netto das ich in D bekomme.
Mein Mann ist Beamter, darf von dessen Bruttolohn, die einbehaltene Lohnsteuer (in Deutschland) Solizuschlag, KV und Pflegeversicherung ebenfalls abgezogen werden oder muss dort das komplette Brutto angesetzt werden?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Onjaanja
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Hallo,
als ich noch Beamter in D war, habe ich von meinem Bruttolohn nur die Kosten für die KV und PV abgezogen. Das habe ich dann eingetragen. Die Steuern nicht, denn die würde man ja bei einem F Gehalt auch nicht abziehen.
Viele Grüße,
der Kembser