Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: KK am 15. Mai 2019, 21:21:45
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Hallo zusammen,
ich sitze an meiner Steuererklärung (Wohne ihn Frankreich, arbeite in Deutschland) und stelle mir folgende Fragen:
- Ich muss bei "Revenus d'activités connus" mein Steuerbrutto angeben, richtig? Nicht das Gesamtbrutto. Muss ich die Einmaligen Bezüge (EBZ) auch irgendwo berücksichtigen?
- Ich bin Gesellschafterin einer GbR in Deutschland, muss ich die Einnahmen auch in der französischen Steuererklärung angeben? Bei "Autres salaires de source étrangère" ? Oder müssen diese ausschließlich in Deutschland versteuert werden?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand etwas dazu sagen kann.
Vielen Dank im Voraus!
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Hallo KK,
zur zweiten Frage:
Die Einnahmen werden in der franz. Steuerklärung deklariert.
Es wird dir dann ein Steuernachlass in der Höhe in etwa der franz. Steuer dafür erlassen.
Es verhält sich wie bei einer deutschen Beamtin / Beamter.
Gruß
Saarbrücker