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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: stefanz am 05. Mai 2010, 21:11:35

Titel: Steuererklärung für Grenzgänger und Freiberufler in Deutschland
Beitrag von: stefanz am 05. Mai 2010, 21:11:35
Hallo, ich bin Grenzgänger seit Dezember 2009 (Luxembourg) und Freiberufler in Deutschland (noch aus Studenzeiten, nebeneinkommen). Wie muss ich jetzt mit der geänderten situation umgehen? Einkommen aus Luxembourg und freiberufliche Tätigkeit in Deutschland.

Bei der Registrierung habe ich  angegeben das ich berufliche Einkünfte ausserhalb von Luxembourg habe und das das berufliche Einkommen aus Luxembourg mehr als 50% beträgt.

Wir jetzt das berufliche Einkommen aus Luxembourg auf mein freiberufliches Einkommen aus Deutschland, welches bis jetzt immer unter den Freibeträgen lag, also ich bis jetzt nie Steuern gezahlt habe, angerechnet? oder muss ich das freiberufliches Einkommen aus Deutschland in Luxembourg angeben? bzw. Muss ich eine Luxembourgische Steuererklärung machen?

Danke für die Hilfe.
Titel: Re: Steuererklärung für Grenzgänger und Freiberufler in Deutschland
Beitrag von: Reboot am 29. Oktober 2013, 22:12:52
Hallo Stefanz,

... und ... weisst Du jetzt mehr?
Ich habe vor als Grenzgänger (Wohnort -FR, unselbst. Tätigkeit - DE) noch eine freiberufliche Tätigkeit in DE anzumelden.
Geiz ist geil ... .) ... stehe jedoch aufm Schlauch ...
Wie geht das?
Wo sollte man das machen? Dort, wo man dann diese freiberufliche Tätigkeit ausübt?
Oder aus Vereinfachungsgründen dort, wo man schon unselbst. Arbeitsstelle hat?

Fragen über Fragen.
Vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Gruß,
Reb00t
Titel: Re: Steuererklärung für Grenzgänger und Freiberufler in Deutschland
Beitrag von: Ralph am 30. Oktober 2013, 00:23:18
Hallo Reboot,

der Threaderöffner war seit Mai 2010 nicht mehr online....nur zur Info
Titel: Re: Steuererklärung für Grenzgänger und Freiberufler in Deutschland
Beitrag von: banjo am 30. Oktober 2013, 12:09:33
Melde den Nebenerwerb in D in D beim Finanzamt an, ggf. dann auch beim Gewerbeamt.
Dazu brauchst Du einen dt. Firmensitz für das Nebengewerbe.
Diese Einnahmen versteuerst Du dann in D und gibst das Einkommen aber auch in F an. In F wird es nur zur ermittlung des Progressionsvorbehaltes herangezogen.
Wenn Du das Nebengewerbe in F anmeldest, würdest Du zus. Sozialabgaben darauf zahlen.
Titel: Re: Steuererklärung für Grenzgänger und Freiberufler in Deutschland
Beitrag von: Your Europe am 30. Oktober 2013, 18:11:01
Über folgenden Link finden Sie Informationen zum Thema Steuern:

http://europa.eu/youreurope/citizens/work/cross-border-worker/taxes/index_de.htm (http://europa.eu/youreurope/citizens/work/cross-border-worker/taxes/index_de.htm)
Titel: Re: Steuererklärung für Grenzgänger und Freiberufler in Deutschland
Beitrag von: Ralph am 31. Oktober 2013, 00:31:25

Ich habe vor als Grenzgänger (Wohnort -FR, unselbst. Tätigkeit - DE) noch eine freiberufliche Tätigkeit in DE anzumelden.


Es geht hier in der Frage um eine freiberufliche Tätigkeit....das ist schon ein bisschen spezieller als einfach ein "Gewerbe"....
Ich kann bei solchen Fällen immer nur an die verweisen die sich damit auskennen - Steuerberater.
Titel: Re: Steuererklärung für Grenzgänger und Freiberufler in Deutschland
Beitrag von: banjo am 31. Oktober 2013, 10:56:21
Ralph,

was ist denn der Unterschied in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung zw. Gewerbe und Freiberuflich?
Ich frage deshalb, da ich meine Tätigkeit am Anfang freiberuflich ausgeführt hatte und mich nach ner Weile das Gewerbeamt "genötigt" hat, die selbe Tätigkeit als Gewerbe anzumelden.
Bzgl. der reinen Besteuerung gabs dabei dann aber keine Unterschiede.