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Autor Thema: Steuererklärung für 2017: wo trage ich die ERWERBSMINDERUNGSRENTE ein?  (Gelesen 4935 mal)

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Offline Gauloise

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Hallo zusammen,

mein Mann kann krankheitsbedingt nicht mehr in Vollzeit arbeiten und erhält deswegen eine
"Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung".

Er arbeitet noch ein paar Stunden/Woche, das Gehalt (plus eventl. Krankengeld) trage ich ganz normal in das Feld 1AG ein.

Aber bei der Rente bin ich mir unsicher:
Trage ich es ein bei:
 - 1 AM (autre pensions imosables de source étrangère)

oder wo sonst?


Danke im voraus und
viele liebe Grüsse
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Offline Matthias#28

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Da habe ich es ein getragen - bin aber gespannt auf die Kommentare. Habe einen Termin bei der AFAL - mal sehen was die dazu sagen.

Und den Rosa Bogen CERFA 2047 nicht vergessen
« Letzte Änderung: 28. Mai 2018, 12:39:50 von Matthias#28 »
gruss Matthias

Offline Gauloise

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Da habe ich es ein getragen - bin aber gespannt auf die Kommentare. Habe einen Termin bei der AFAL - mal sehen was die dazu sagen.

Und den Rosa Bogen CERFA 2047 nicht vergessen

Na das ist doch 'mal 'ne klare Antwort - DANKE!!!

Und wo hast Du das in dem CERFA 2047 eingetragen?

Viele liebe Grüsse
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Offline Ralph

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Deutsches Krankengeld - Formular 2042 C kommt in das Feld 8TW.

Rente weiß ich leider nicht sicher - ist aber in dieser Rubrik 8 auch aufgeführt.

8 Divers ( Revenue de source étrangére)
8TV + 8TX pensions de retraite et d'invalidité


« Letzte Änderung: 28. Mai 2018, 21:02:45 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Matthias#28

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Nun die Rente wird in Absatz 11 Pensions, Retaites, Rentes - Declarant 1 (1AL/1AM) eingetragen.

Das Gehalt in Absatz 10 - Traitements, Salaires - Declarant 1 (1AF/1AG/1AJ)

Das mit dem Krankengeld hat ja Ralph schon gesagt.
gruss Matthias

Offline Gauloise

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Guten Morgen,

och Mensch, Ihr seid einfach suuuper :doppeld:! Danke Euch!!!  :Danke:

Ciao et salut
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Offline Matthias#28

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8TV + 8TX pensions de retraite et d'invalidité

Ich war ja gestern bei der AFAL:
8TV+8TX (2047 - Absatz 9) ist nur was einzutragen, wenn die Renten aus Frankreich kommen.
Wenn die Renten in einem anderen Land den Sozialabgaben unterliegen, duerfen sie hier nicht mehr eingetragen werden,
sonst wuerden sie ja doppelt "besteuert"
gruss Matthias

Offline Gauloise

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Guten Morgen, lieber Ralph,

viiielen Dank für den Hinweis.
Dann ist diese Unsicherheit schon 'mal weg!

Ich hatte bisher noch nichts von der AFAL gehört! Helfen die bei der Steuererklärung, wenn man Mitglied ist oder muss man das nur einmalig zahlen?
So wie ich das auf der Internetseite sehe helfen die bei allen Fragen rund um das GRenzgängertum, ist das richtig?

***
Im Formular hatte ich früher, als ich das noch auf Papier machte, immer "RFA" angegeben. Wir leben ja schliesslich in Frankreich! Leider war bei der Online-Version "Deutschland" als Auswahl vorgegeben. Find' ich auch nicht gut.

Danke und viele liebe Grüsse
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Offline Gauloise

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Oups, Entschuldigung:

ich meinte MATHIAS, nicht Ralph!!!

Viele liebe Grüsse

Offline Matthias#28

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Kein Prob, aber bitte mit 2 T  :pfeif:

Also die AFAL http://afal.eu/ hilft erstmal NICHT bei den Steuern - d.h. mann kann sich dort keine Steuererklaerung machen lassen.
Allerdings helfen sie einem doch indirekt.
Mein Fall: Meine Frau ist zu 100% Schwerbehinderte - aber in Deutschland. Jetzt habe ich die AFAL gefragt, was wir machen koennen, und ob wir bei der Steuer was sparen koennen.
Jetzt hat die AFAL einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung in FR ausformuliert, hilft mir bei den aufkommenden Fragen, und hat gesagt sobald der Antrag durch ist, muss ich das je nach Genehmigung die Werte in bestimmte Felder eintragen - wenn's so weit ist, dann sagen sie mir Werte und Felder ganz genau.
Indirekt helfen sie einem doch bei der Steuer.

Die schicken auch staendig Infos was sich im "Grenzgaengertum" sich so alles geaendert hat.
Beispiel: Siehe Anlage.
Ich weiss nicht ob man auch direkt zahlen kann, wir sind Mitglied geworden - sind ja nur ein paar Euro im Jahr.

Steuerklaerungshilfe: Es ist wohl geplant, das ab 2019 - aufgrund des QuellSteuergesetzes - die AFAL diese Dienstleistung ggf. anbieten will.

Zum 2047 Deutschland/Allemagne: bei mir gab es keine Vorauswahl - ich musste es eintippen - komisch.
gruss Matthias

Offline Ralph

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Formular 2042 C

8 Divers ( Revenue de source étrangére)
8TV + 8TX pensions de retraite et d'invalidité

ich glaube Dir ja das die AFAL das weiß, trotzdem ist es komisch das in der Überschrift ganz klar „source etrangere“ dabeisteht.
bisschen verwirrend.
Das Formular 2047 haben wir übrigens noch nie bekommen und auch noch nie ausgefüllt. Das hab ich jetzt nach 18 Jahren zum ersten Mal gesehen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Matthias#28

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ich glaube Dir ja das die AFAL das weiß, trotzdem ist es komisch das in der Überschrift ganz klar „source etrangere“ dabeisteht.
bisschen verwirrend.
genau darueber bin ich auch gestolpert. Antwort: Wenn sie im Quellland KEINE Sozialangaben zahlen, dann eingeben,
sonst nicht. und wir bezahlen Sozialabgaben.


Das Formular 2047 haben wir übrigens noch nie bekommen und auch noch nie ausgefüllt. Das hab ich jetzt nach 18 Jahren zum ersten Mal gesehen.
uuuppps wir haben 2000 rueber gemacht, und seit der Zeit bekommen wir das Formular.
Aber okay - so isses halt
gruss Matthias

Offline Gauloise

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Kein Prob, aber bitte mit 2 T  :pfeif:
Oh, normalerweise sind es doch die Frauen, die immer etwas Zusätzliches wollen, zum Beispiel im Französischen das 'e' bei den Adjektiven: 'blond - blonde', etc....  =D

Zitat
Also die AFAL http://afal.eu/ hilft erstmal NICHT bei den Steuern - d.h. mann kann sich dort keine Steuererklaerung machen lassen.
Allerdings helfen sie einem doch indirekt.
Mein Fall: Meine Frau ist zu 100% Schwerbehinderte - aber in Deutschland. Jetzt habe ich die AFAL gefragt, was wir machen koennen, und ob wir bei der Steuer was sparen koennen.
Jetzt hat die AFAL einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung in FR ausformuliert, hilft mir bei den aufkommenden Fragen, und hat gesagt sobald der Antrag durch ist, muss ich das je nach Genehmigung die Werte in bestimmte Felder eintragen - wenn's so weit ist, dann sagen sie mir Werte und Felder ganz genau.
Indirekt helfen sie einem doch bei der Steuer.
Boah, das ist ja klasse!! GENIAL!
Das ist vielleicht so ähnlich wie die Arbeitskammer im Saarland?

Zitat
Die schicken auch staendig Infos was sich im "Grenzgaengertum" sich so alles geaendert hat.
Beispiel: Siehe Anlage.
Ich weiss nicht ob man auch direkt zahlen kann, wir sind Mitglied geworden - sind ja nur ein paar Euro im Jahr.
Ja, da werde ich Mitglied! Sowas ist absolut unterstützenswert!

Zitat
Steuerklaerungshilfe: Es ist wohl geplant, das ab 2019 - aufgrund des QuellSteuergesetzes - die AFAL diese Dienstleistung ggf. anbieten will.
Fände ich klasse! Aber dann können sie sich vor Mitgliedern wahrscheinlich nicht mehr retten. Andererseits bevorzugen viele ja die kostenlose Variante...
Die Infos sind aber ja für den "Normalfall" ausreichend.

Zitat
Zum 2047 Deutschland/Allemagne: bei mir gab es keine Vorauswahl - ich musste es eintippen - komisch.
Seltsam! Zumal ich grundsätzlich IMMER auf frz. Internetseiten/Papieren alles in Französisch angebe, schon aus Prinzip!
Hat mich auch fast schon geärgert, dass da 'Deutschland' stand.

So, muss jetzt noch 'was arbeiten.
1000 Dank und viele liebe Grüsse,
Gauloise

« Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 12:32:39 von Gauloise »
Viele liebe Grüsse

Offline Gauloise

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Hallo, Ihr zwei,


jetzt bin ich gerade total verunsichert:

Bisher habe ich in dem Hauptformular und dem Rosa-Formular immer den NETTO-Betrag eingetragen (Netto-Gehalt, Netto-Krankengeld, Netto-Übergangsgeld und dieses Jahr die Netto-Rente (1AM)).

Nun steht aber in dem rosa Formular 2047 in der Rubrik 9:
Indiquez le montant de revenu d'activité et de remplacement  déjà déclarés aux rubriques 1 et 5 (Sans déduction de l'impot payé à l'étranger) qui sont imposables aux contributions sociales en france"

Aber für alle Einkünfte aus Deutschland (Gehalt, Krankengeld und Rente) zahlen wir doch die Sozialabgaben in Deutschland?
Genauer gesagt:
- für Gehalt zahlen wir alle Sozialabgaben: RV, KV, AV, PV
- für Krankengeld: RV, AV, PV
- für die Rente: KV und PV

Das würde doch heissen, dass ich im rosa Formular in der Rubrik eigentlich gar nichts eintragen müsste?

Wie kommt Ihr dann darauf, dass ich das Krankengeld dort eintragen muss? Und das müsste ich dann ja Brutto eintragen??
Übrigens habe ich früher das Krankengeld 'mal in das Feld 8 TK eingetragen, war das dann auch falsch?

Soll ich zu dem zu dem Thema Krankengeld einen Extra-Thread aufmachen?

Viele liebe Grüsse,
Margit



« Letzte Änderung: 31. Mai 2018, 20:51:34 von Gauloise »
Viele liebe Grüsse

Offline Gauloise

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Hallo zusammen,

ich habe eine neue Info von einem Grenzgänger-Comité (https://www.frontaliers-moselle.com/) zum Krankengeld:

  • In das Feld 1AG kommt lediglich das Gehalt, abzüglich den Sozialversicherungsbeiträgen, die ja bereits in Deutschland gezahlt wurden
       
  • In das Feld 1AF UND in das Feld 8TK wird das NETTO-Krankengeld eingetragen, da das anders als normales Gehalt besteuert wird.

Das klingt FAST logisch.
Nur die Ûberschrift auf dem rosa Formular macht mich stutzig:
"REVENUS IMPOSABLES DROIT A UN CREDITT D'IMPôT EGAL AU MOMENT DE L'IMPÔTS FRANçAIS".
Was bedeutet das eigentlich?

Viele liebe Grüsse
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