Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015  (Gelesen 5077 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Akapella81

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 15
    • Profil anzeigen
 :anixwissen: Hallo,
Mir wurde letztes Jahr nach dem Umzug auf dem Finanzamt gesagt, das ich erst nach einem Jahr Steuern zahlen kann.

Nun hat ein Kolege die Tage gemeint ob ich meine französische Steuererklärung schon abgegeben habe weil der Stichtag schon vorbei wäre, und somit auch ein Strafbetrag anfällt.

Kann dazu irgendwer was sagen?
Ich bin am 1.9.15 nach Frankreich gezogen.


Gruß Aka

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #1 am: 12. Juni 2016, 08:53:41 »
Hallo,

die Frist ist schon vorbei, das stimmt. Du solltest schnell aufs französische Finanzamt gehen und dort deine Steuer machen lassen. Denn die erste bekommt man nicht automatisch zugeschickt. Ab wann ist denn deine Grenzgängerbescheinigung gültig, also ab welchem Monat hast du keine Lohnsteuer mehr in D bezahlt? Strafbetrag kann auch dich zukommen, bzw. die Schätzen dann einen und das kann teuer werden!

Gruß Zaren

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #2 am: 12. Juni 2016, 10:58:34 »
Ups, wenn du für letztes Jahr eine Steuerklärung machen hätten müsstest, würde ich mal mit ner Strafe rechnen.
Normalerweise 10% der Steuerpflicht, können leicht mal einige Hundert Euro sein.
Du bist verpflichtet dich darum zu kümmern, hier kommt niemand auf die zu.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wie Zaren meint, sofort Termin beim Finanzamt und unwissend spielen, vielleicht kommst du ohne Strafe davon.

Viel Glück

banjo

  • Gast
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #3 am: 12. Juni 2016, 11:48:26 »
Wennder OP erst im Sept nach F gezogen ist, kann es gut sein, dass der für 2015 keine Steuern zahlen muss in F. Und 10% Zuschlag auf nichts ist dann wieder nichts.
Erklärung muss dennoch fristgerecht abgegeben werden.

Offline Akapella81

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 15
    • Profil anzeigen
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #4 am: 12. Juni 2016, 12:49:13 »
die zählte ab dem 1.09.2015.
ich war damals direkt in Frankreich auf dem Finanzamt wo ich mich anmelden wollte, da hat die gesagt das geht erst wenn ich 1 Jahr da wohne bzw arbeite....

Also nun einen Termin auf dem Finanzamt in Metz schnellstmöglich machen? :anixwissen: bzw eine Nummer ziehen
Ich versteh kein Wort und muss die Freundinn immer mitnehmen das ist schierig wegen den Arbeitszeiten

Danke schonmal für eure Hilfe...
« Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 13:03:36 von Akapella81 »

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #5 am: 13. Juni 2016, 05:59:27 »
Wenn du wirklich nach Frankreich gezogen bist ohne ein Wort fr. zu sprechen, dann würde ich dir raten zum Steuerberater zu gehen.
Er soll das für dich regeln, kostet halt was.

Offline Akapella81

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 15
    • Profil anzeigen
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #6 am: 13. Juni 2016, 18:46:46 »
Freundinn wohnte schon immer in Frankreich und wollte auch dort bleiben.  :smily:

Hab mir nun mal das Dokument Déclaration des Revenus ausgedruckt, füll das mal soweit aus wie wir es wissen.

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #7 am: 13. Juni 2016, 19:17:33 »
Wäre gut wenn du berichtest, wie die Sache ausgegangen ist.

grüße

Offline Akapella81

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 15
    • Profil anzeigen
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #8 am: 13. Juni 2016, 19:58:51 »
JA werde ich machen, ich muss ja das rote Formular ausfüllen nicht das blaue oder?^^

banjo

  • Gast
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #9 am: 13. Juni 2016, 20:18:41 »
beide, das rote ist für Einkommen ausserhalb Frankreichs.

Offline grenzgängerhilfe

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: Steuererklärung für 2015 in Frankreich nach Umzug September 2015
« Antwort #10 am: 14. Juni 2016, 09:27:47 »
Schätzungsweise musste Frau Akapella81 mit keiner Steuernachzahlung für das Jahr 2015 rechen.
Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2015 in Frankreich könnte ich sie unterstützen.
E-mail:grenzgaenger2015@yahoo.com

Mit freundlichen grüßen


Mouhamed Dia
Dipl. -Kfm.
Consultant Tax-Grenzgänger