Hallo Banjo,
der gute Herr vom Finanzamt hat alle Unterlagen von mir bekommen, einschl. der Einkommenbescheinigung vom 01.06.2010 - 31.12.2010. (also die Zeit seit der wir in F wohnen)! Anhand dieser kann er ganz einfach den Steuerprogressionssatz ermitteln! Nach Anruf bei dem guten Herrn konnte er mir zuerst nicht mal genau sagen was er von mir noch will!!!!!

Nach langem Gespräch wollte er von mir dann den gültigen Steuerbescheid aus F! Nach dem ich ihm dann erzählt habe dass das bis August, September dauern kann war er dann ganz baff! Hat dies dann aber so vermerkt. Das Ende vom Lied ist, daß meine Lohnsteuer nun nicht weiter bearbeitet werden kann bis sie von mir den F-Bescheid haben! d.h. Ich kann dann bis Oktober auf mein Geld warten! Das sollte mal umgekehrt sein!!!!!
Sorry das klingt mir alles nach Willkür!

... dem legen wir mal nun schön Steine in den Weg! .....
Diesbezüglich habe ich schon einiges mit der Grenzgängerbescheinigung erlebt.!! Finanzamt A von meiner Frau keine Probleme, Stempel drauf und fertig! Finanzamt B von mir, wollte dann unbedingt einen Beweis daß, ich auch wirklich in F wohne! Er wollte dann eine Kopie von meinem Personalausweis! Toll, da steht noch meine alte Adresse drauf!
Entweder gibt es Gesetze die man einhalten muss, oder nicht. Es kann nicht sein dass jeder Beamte da seine eigenen Interpretation der Gesetze macht!
... aber dies bestätigt mir immer mehr den Umzug nach Frankreich!