Guten Morgen ihr Alle,
seit 2 Jahren wohnen wir nicht mehr in Frankreich - aber die Vergangenheit hat uns steuerlich eingeholt. Folgendes Problem ist aufgetreten:
Unsere Tochter (damals kein Wohnsitz in Deutschland) hat 2014 8 Monate in Deutschland, danach 4 Monate in Frankreich gearbeitet. 2015 wurde in Frankreich eine Steuererklärung erstellt und es erging ein Steuerbescheid in Frankreich (das deutsche Einkommen war mit angegeben, aber natürlich auch in Deutschland versteuert worden) mit einer Steuerschuld von 0 Euro.
Soweit, so gut. Seit 2016 wohnt sie wieder in Deutschland und wir haben für 2014 bis 2016 eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben (wäre ja schön gewesen, Werbungskosten wie den Weg zur Arbeit von der in Deutschland gezahlten Steuer zurück zu bekommen). Das war sicher ein Fehler, aber es ist passiert.
Der Erfolg ist, dass sie für 2014 noch über 700 Euro nachzahlen soll

Kann das richtig sein? Ich vermute im nachhinein, dass das Finanzamt wohl nicht erkannt hat, dass sie zum Zeitpunkt der Steuerpflicht in Frankreich gewohnt hat, und mit dem dortigen Steuerbescheid alles rechtskräftig wurde (allerdings auch keine Erstattung aus Deutschland kommen kann).
Ich hoffe, ich habe es klar genug erklärt. Wäre schön, wenn mir jemand sagen kann, was wir tun sollen (der deutsche Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, Widerspruch ist noch möglich) .
Ich danke euch vorab.
