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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: PiPo57 am 28. Januar 2017, 21:30:11

Titel: Steuererklärung D Microentreprise F
Beitrag von: PiPo57 am 28. Januar 2017, 21:30:11
Ich muss demnächst meine Steuererklärung machen und weiß noch nicht wie ich meine neue Situation dort darstellen soll.
Ich habe meinen Erstwohnsitz in D und habe dort auch Einkünfte zu versteuern, ganz normal also.
Seit einem Jahr habe ich aber an meinem Zweitwohnsitz in F ein Microentreprise angemeldet und zahle dafür pauschal Steuer und Sozialabgaben in F.
Das ist praktisch und unbürokratisch.
Muß oder soll ich diese Tätigkeit in meiner deutschen Steuererklärung angeben?

Vielleicht hat jemad hier eine ähnliche Konstellation und kann mir weiterhelfen.
viele Grüße
Mike
Titel: Re: Steuererklärung D Microentreprise F
Beitrag von: sable12 am 29. Januar 2017, 14:18:23
Leider kann ich dir keinen Rat geben. Ich glaube allerdings nicht, dass man einen Zweitwohnsitz im Ausland haben kann
(meiner Meinung nach geht dass nur in einem Land ... also Erst und Zweitwohnsitz in Deutschland, oder halt résidence principale und secondaire  in Frankreich)