Hallo,
oh, ...das ist tatsächlich ein Missverständnis. 'Abgezogen' sollte heissen, die Geldanlagen sind aus D abgezogen und nach F transferiert.
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden müssen Grenzgänger in F versteuern, so wie Du auch erwähnt hast. Es gibt da kein Wahlrecht. Die in D behaltenen Abzüge bei den Dividenden bekommt man auch nicht aus D zurück.
Allerdings, wenn Du in F erklärst, erhältst Du im Gegenzug eine Steuergutschrift in F (crédit d'impot), die dann sogar höher sein kann als die Abzüge in D. Aber bitte, sind diese Beträge so bedeutend, dass man diesen Aufwand betreiben muss? So hatte ich damals die Abzüge in D hingenommen und nichts in F deklariert, und auch keine Erstattung erhalten, 'illegaler weise'
Und für die Zukunft schlauer geworden, hatte ich dann die Anlagen nach F verlagert.
Grüße