Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung: Angabe von Dividenden  (Gelesen 6256 mal)

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Offline janosch

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Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« am: 06. Juni 2009, 16:09:27 »
Hallo,
kann mir irgend jemand helfen - ich brauch dringend eine Info, weil ich noch schnell meine Steuererklärung machen muss.

Wo man Zinseinkünfte eintragen muss, habe ich im Forum dankenswerter Weise schon gefunden (Seite 2 unter B)...

Aber wo muss ich die Dividendeneinkünfte eintragen und vor allem wie mache ich kenntlich (bzw. wo trage ich dies ein), dass ich bereits in D Kapitalertragssteuer und ausländische Quellensteuer bezahlt habe.

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand rasch eine Auskunft geben könnte.

Danke

LG

janosch

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« Antwort #1 am: 06. Juni 2009, 20:15:48 »
Hallo,

Formular 2047, Seite 2, da müssen auch die Dividenden hin.

Viel mehr lässt sich konkret nicht sagen. Es komm drauf an, aus welchem Land  die Einkünfte ursprünglich stammen. Bei impots.gouv findest Du Erklärungen und ein Beispiel, das so die gängigen Fälle abdeckt. Dividenden aus Deutschland (als EU-Land) und Japan (nicht EU) und Zinsen aus Österreich (wegen Quellensteuer).

 (http://doc.impots.gouv.fr/aida2009/brochures_ir2009/lienBrochure.html?ud_080.html#dgibro.ir2009.ud80.290.1)
Der bessere link:  http://doc.impots.gouv.fr/aida2009/brochures_ir2009/ud_092.html#dgibro.ir2009.ud92.332.23

Mir ist diese Erklärerei zu aufwändig -erst recht bei Investmentfonds. Und da es meist um relativ geringe Beträge geht, habe ich nichts erklärt. Mittlerweile sind die Anlagen aus D abgezogen.
Ich sehe so nur Vorteile bei der Anlage in F:
Abgabenbefreite Zinserträge, Dividendenbescheinigungen, die für die F-Steuer aufbereitet sind und bei Aktienverkäufen unter 25000€ im Jahr keine Steuern auf die Gewinne.

Grüße
« Letzte Änderung: 06. Juni 2009, 23:34:59 von pifolog »

Offline janosch

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Re: Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« Antwort #2 am: 06. Juni 2009, 23:42:15 »
Hallo,

erst mal Danke...

ich habe Deine Antwort so interpretiert, dass man ein Wahlrecht hat...
Ehrlich gesagt, wäre es mir auch recht, wenn ich die Dividendeneinkünfte nicht in F erklären müsste, da mir ja die Steuern D bereits abgezogen wurden und ich die dann (wohl aufwändig) zurück fordern müsste...
Aber ich dachte, ich müsste sie auch in F erklären, aber wenn das nicht so wäre, wäre mir das lieber...

Hab ich das so richtig interpretiert? - Bitte noch mal ein kurzes Statement - vielen Dank!!!

LG

Susanne

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« Antwort #3 am: 07. Juni 2009, 09:34:43 »
Hallo,

oh, ...das ist tatsächlich ein Missverständnis. 'Abgezogen' sollte heissen, die Geldanlagen sind aus D abgezogen und nach F transferiert.

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden müssen Grenzgänger in F versteuern, so wie Du auch erwähnt hast. Es gibt da kein Wahlrecht. Die in D behaltenen Abzüge bei den Dividenden bekommt man auch nicht aus D zurück.

Allerdings, wenn Du in F erklärst, erhältst Du im Gegenzug eine Steuergutschrift in F (crédit d'impot), die dann sogar höher sein kann als die Abzüge in D.  Aber bitte, sind diese Beträge so bedeutend, dass man diesen Aufwand betreiben muss?  So hatte ich damals die Abzüge in D hingenommen und nichts in F deklariert, und auch keine Erstattung erhalten,  'illegaler weise'  ;)
Und für die Zukunft schlauer geworden, hatte ich dann die Anlagen nach F verlagert.

Grüße

Offline Saarbrücker

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Re: Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« Antwort #4 am: 10. Juni 2009, 09:26:12 »
@pifolog,

wenn ich deine Ausführungen richtig deute, habe ich weniger Probleme bei der Deklaration,
sobald ich mein Depot nach F, zu einer franz. Bank, verlagert habe????

gruß saarbrigger

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung: Angabe von Dividenden
« Antwort #5 am: 10. Juni 2009, 19:35:12 »
Hallo Saabrigger,

ja, sehe ich generell so.
Die Jahresbescheinigungen sind dann natürlich auf die französische Steuer abgestellt und entsprechend aufbereitet. Das macht die Erklärung einfacher.

Aber es gibt weitere gute Gründe gegen ein Depot in D und für ein Depot in F.

Aktien: 
-Beim F-Depot kann man zur Besteuerung der Dividenden die persönlich günstigere Alternative wählen:  F-Abgeltungssteuer (z.Zt. 18%) oder individueller Spitzensteuersatz.
Beim D-Depot geht nur individuell. 
(CSG/CRDS -Sozialsteuer/-abgaben- von 12,1%  kommen in allen Fällen noch dazu)

Investmentfonds : 
-Die Fummelei, wie die einzelnen Zahlen wo einzutragen sind, verführt ja gerade dazu gar nichts zu erklären. Das kann gut gehen. Doch manche Fonds melden von D nach F. Wer genau das macht, erfährt man günstigstenfalls nur auf Nachfrage beim Bank/Sparkassenberater.
Ärger und Aufregung kanns dann beim Verkauf dieser Fonds geben. 'khmer' hatte hier schon vor 1 Jahr Ähnliches berichtet. Der Gegenwert aus dem Verkauf -auch bei Umschichtungen innerhalb des Fonds- werden danach in F als Gewinn verstanden. Entsprechend erfolgt eine Steuernachforderung. Das passiert immer noch. Zwar lässt sich das im Nachhinein klären und wieder reparieren, aber der Aufwand bleibt.

(Das gilt nicht für die Anlagen der VL -Vermögenswirksamen Leistungen-, die müssen wegen der staatlichen Prämie in D bleiben)


Grüße