Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung 2010  (Gelesen 46534 mal)

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Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #45 am: 11. Mai 2010, 15:42:52 »
Das Durcheinander kann offensichtlich noch gesteigert werden.

Zuerst ist es mal richtig, dass du deinen Arbeitgeber einschaltest. Denn der hat da ein Wörtchen mitzureden, weil er für fälschlich nicht abgeführte Lohnsteuer dem Finanzamt gegenüber gerade stehen muss.
Danach mal zur Erinnerung: Du hattest gefragt, was du machen sollst mit den Formularen, mit Zinsen aus D, mit Steuern D/F im Umzugsjahr. Und jetzt erklärst du hier, wie die richtige Antwort auszusehen hat? Bizarre.

Aber ich lerne gern dazu. Mit mir warten bestimmt zig weitere Grenzgänger auf Aufklärung:
Wie sehen die von dir erwähnten Sonderregelungen aus, die einem Grenzgänger einen 2. Wohnsitz in Deutschland erlauben?
Welche deutsche Bank berücksichtigt Freistellungsaufträge für Grenzgänger? Aufgrund von welchen Steuerbestimmungen?
Vor einer doppelten Besteuerung schützt dich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Nicht das unterschriebene Formular 5011. Diese Bescheinigung ist eine Garantie für gar nix. Lediglich der deutsche Arbeitgeber wird damit von seiner Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug freigestellt.
Aber du hast da andere Informationen? Also her damit.
Schlauer werden darf man immer.

Grüße

Offline Frank04

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #46 am: 11. Mai 2010, 16:25:17 »
Noch mal dazwischen eine kleine Frage zu Zinsen:

Ich habe verstanden, dass ich die Zinsen aus Deutschland aufsummiert in das Formular 2047 schreiben muss und die Summe dann auch ins Feld TS auf dem 2042 eintragen muss.

Die Frage ist, was mache ich mit den Kosten?

Beispiel1: Für einen Bausparvertrag gab es fürs Jahr 2009 grade mal 2,79 Euro Zinsen, davon sind dann Soli und Kapitalertragssteuer in D abgezogen worden. Zusätzlich ist eine Kontogebühr von 8 € entstanden und eine Abschlussgebühr über 110 Euro. Was muss ich denn eintragen? Und wenn ich ja schon Kapitalertragssteuer in D gezahlt habe, zahle ich ja doppelt Steuer, wenn ich meine Zinsen auch noch in F versteuern muss?

Beispiel2: Es gab Aktiendividen von 130 Euro und auch dort sind Soli 1,50€  und Kapitalertragssteuer 26€  abgezogen worden. Was muss ich denn hier machen?

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #47 am: 11. Mai 2010, 18:21:22 »
Hallo,

die Bausparkasse durfte dir keine Kapitalertragssteuer + Soli abziehen. Doch hat sie gewusst, dass du Grenzgänger/Steuerausländer bist? Adresse rechtzeitig geändert?
Wenn ja, reklamieren

Im Formular 2047 gibt es unter deiner Summenermittlung eine Zeile CA für die Gebühren; dann entsprechend auf 2042 übertragen.

Grüße

Offline Dieter

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #48 am: 11. Mai 2010, 22:53:01 »
Hallo zusammen,

hätt da noch ein Frage:

und zwar was mach ich den mit dem Elterngeld und Mutterschutzkrankengeld das wir bekommen haben? Ist das wie normales Einkommen zu behandeln oder gibt läuft das anders.

Gruß

Offline Frank04

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #49 am: 12. Mai 2010, 15:03:28 »
Hallo,

die Bausparkasse durfte dir keine Kapitalertragssteuer + Soli abziehen. Doch hat sie gewusst, dass du Grenzgänger/Steuerausländer bist? Adresse rechtzeitig geändert?
Wenn ja, reklamieren

Grüße

Hmm...gilt das nur für die Bausparkasse? Ich habe ewige Diskussionen mit verschiedenen Banken gehabt und alle ziehen sie Kapitalertragssteuer und Soli ab. Egal, ob bei der Dividende, Sparbuchzinsen oder Bausparkasse.



Undd danke für die Hilfe!

Offline Ralph

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #50 am: 12. Mai 2010, 15:24:13 »
Das geht mir auch schon jahrelang so .....allerdings bekomme ich so minimale Zinsen , da hab ich dann irgendwann einmal aufgegeben.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline kembser

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #51 am: 12. Mai 2010, 15:25:49 »
Hallo zusammen,

hätt da noch ein Frage:

und zwar was mach ich den mit dem Elterngeld und Mutterschutzkrankengeld das wir bekommen haben? Ist das wie normales Einkommen zu behandeln oder gibt läuft das anders.

Gruß
Hallo Dieter,

solche Leistungen zählen ja in Frankreich als "allocations familiales" und sollten daher nicht besteuert werden. Da ich mir letztes Jahr bei der Steuererklärung nicht sicher war, habe ich das Elterngeld nicht zum Einkommen gezählt. Dann gab es da bei der Interneterklärung irgendwo ein Feld für sonstige Bemerkungen (gibt's auch auf dem Papier-Formular). Dort habe ich angegeben, aus D Elterngeld in Höhe von xxx Euro erhalten zu haben, dies aber nicht zum Einkommen dazugerechnet zu haben. Wenn sie es also hätten besteuern wollen, hätten sie es ohne weiteres addieren können. Haben sie aber nicht, das Elterngeld wurde nicht berücksichtigt.

Grüße,
der Kembser

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #52 am: 12. Mai 2010, 20:20:38 »
Hurra,
jetzt haben wir doch Banken gefunden, die Steuern abziehen.
Aber im Ernst. Es geht hier lediglich um Zinsen (nicht Dividenden) der Grenzgänger auf Geldanlagen in D (Spar, Giro, Festgeld, auch Bauspar) Als 'beschränkt Steuerpflichtige' in D mit dem Artikel 10 des Doppelbesteuerungsabkommen im Rücken versteuern Grenzgänger diese Zinsen in F und nicht in D. Deshalb muss auch keine Bank dafür Steuern einbehalten.
Mir fallen da mal die großen Onlinebanken wie DKB, Comdirect ein. Kein Abzug und das ist bei denen auch online nachprüfbar. Von der größten Sparkasse im Grenzgebiet, der Sparkasse Saarbrücken, weiß ich auch, dass sie nichts einbehält.
Wenn eine Bank sich dennoch quer stellt und die Kunden ärgern will, muss man halt Konsequenzen ziehen.

Offline Chris 37

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #53 am: 13. Mai 2010, 10:02:32 »
Das Durcheinander kann offensichtlich noch gesteigert werden.

Zuerst ist es mal richtig, dass du deinen Arbeitgeber einschaltest. Denn der hat da ein Wörtchen mitzureden, weil er für fälschlich nicht abgeführte Lohnsteuer dem Finanzamt gegenüber gerade stehen muss.
Danach mal zur Erinnerung: Du hattest gefragt, was du machen sollst mit den Formularen, mit Zinsen aus D, mit Steuern D/F im Umzugsjahr. Und jetzt erklärst du hier, wie die richtige Antwort auszusehen hat? Bizarre.

Aber ich lerne gern dazu. Mit mir warten bestimmt zig weitere Grenzgänger auf Aufklärung:
Wie sehen die von dir erwähnten Sonderregelungen aus, die einem Grenzgänger einen 2. Wohnsitz in Deutschland erlauben?
Welche deutsche Bank berücksichtigt Freistellungsaufträge für Grenzgänger? Aufgrund von welchen Steuerbestimmungen?
Vor einer doppelten Besteuerung schützt dich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Nicht das unterschriebene Formular 5011. Diese Bescheinigung ist eine Garantie für gar nix. Lediglich der deutsche Arbeitgeber wird damit von seiner Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug freigestellt.
Aber du hast da andere Informationen? Also her damit.
Schlauer werden darf man immer.

Grüße

Ich ruder erstmal zurück mit meinen Aussagen. Ich war der Meinung sehr gut informiert zu sein und einige Aussagen haben mich dann doch stark verunsichert. Bei mir gibt es ja nur mein Gehalt und ein paar Zinsen die anzugeben sind.

Also ich habe vergangene Woche mit meinem Arbeitgeber gesprochen und mir die Bestätigung kopieren lassen und nochmal nachgefragt ob ihrer Meinung da auch kein event. Fehler vorliegt. Unser Personalbüro meint zu mir ich soll halt anhand der Bestätigung meine Steruererklärung für das komplette Jahr 2009 in FR machen.

Auf Zinsen zurückkommend: D.h. sofern ich meiner Bank rechtzeitig über Adressänderung und Steuerbefreiung informiert habe, darf gar keine Steuer (Kapitalsteuer + Soli) mehr einbehalten werden? Wäre dann ja auch logisch und eigentlich klar.

Dann werd ich mal prüfen ob ich da meinen Pflichten rechtzeitig nachgekommen bin und überprüfen ob mir auch Kapitalsteuer + Soli von meinen Erträge abgezogen wurden. Sehr hilfreich.

Hat event. jemand einen Link wo ich mir die aktuelle Aufteilung zur Berechnung der Fahrtkosten angucken kann?

Zieht man selber vom Netto die 10% ab und trägt dann den Betrag in das Formular oder wird das vom Impot gemacht?

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #54 am: 15. Mai 2010, 16:29:15 »
Hallo,

der Kilometerrechner für die Fahrtkosten:
impots.gouv.fr  → particuliers → calculez votre impôt ..  frais réels.

Die 10% zieht das Finanzamt ab. Tatsächliche Kosten ( frais réels ) sind die Alternative.

Schön, dass sich die anderen Sachen geklärt haben.

Grüße

Offline Waylon57

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #55 am: 15. Mai 2010, 17:08:22 »
[...]
Hat event. jemand einen Link wo ich mir die aktuelle Aufteilung zur Berechnung der Fahrtkosten angucken kann?

Zieht man selber vom Netto die 10% ab und trägt dann den Betrag in das Formular oder wird das vom Impot gemacht?

Die Formeln für die Berechnung der Fahrtkosten findest du auch auf der Erläuterung zur Steuererklärung.

In diesem Jahr ist es bei meiner Frau der Fall, das "frais réels" kleiner als die 10% sind, da ich die Berechnung für uns beide immer auf einem gesonderten Blatt mache, habe ich das dort auch vermerkt und die 10% auf der Steuererklärung selbst abgezogen.

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #56 am: 15. Mai 2010, 19:35:13 »

... und die 10% auf der Steuererklärung selbst abgezogen.


Aber hallo,
genau, jetzt ist Kreativität gefordert.

Alternativ geht auch: immer 25% abziehen und dafür dem Finanzamt auf Verhandlungsbasis anbieten, als Helmut Fritz  'Lilli Marleen' auf französisch mit original deutschem Akzent von der gesamten Familie singen zu lassen.

Offline Waylon57

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #57 am: 15. Mai 2010, 20:03:31 »
Danke pifolog, deine äußert geistreiche Aussage hat mir doch zu denken gegeben.

Der letzte Teil meines Satzes ist natürlich Unsinn. Abziehen kann ich natürlich nichts, da die Einkünfte meiner Frau bereits voreingetragen sind. Die 10% werden natürlich nur vom Finanzamt in Abzug gebracht. 

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #58 am: 15. Mai 2010, 22:01:45 »
Ok Waylon,

den kleinen Irrtum glaube ich dir sofort.
Und weil du ein Späßle verstehst, singe ich jetzt mit dir gemeinsam:

dewang la kaserne kang le jur ssangfi, la wi eje langterne ssudäng ssallüme e li...

 :)

Offline Saarbrücker

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #59 am: 16. Mai 2010, 18:49:00 »
Hallo Forumgemeinde,
hier sind Fragen aufgetaucht was wie wo an Einkünften (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit meine ich nicht)
zu versteuern sind. Meines Erachtens wird es nur komplizierter, aber liest selber:
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland
Haben Sie im Bundesgebiet weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, erstreckt sich die deutsche Steuerpflicht nur auf Ihre inländischen Einkünfte gemäß § 49 EStG (sog. beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG). Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird das Besteuerungsrecht für inländische Kapitaleinkünfte jedoch grundsätzlich dem ausländischen Wohnsitzstaat zugesprochen.
Weisen Sie Ihrer deutschen Bank Ihren Wohnsitz im Ausland nach, erfolgt wegen der genannten DBA-Regelung kein Abzug der Abgeltungsteuer von Ihren inländischen Zinsen.
Das gilt aber nicht für Zinsen aus Tafelpapieren und auch nicht für Aktiendividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen, ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden aus inländischen Investmentanteilen sowie den weiteren in § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgezählten Kapitalerträgen. Von diesen Erträgen muss die auszahlende deutsche Stelle Abgeltungsteuer einbehalten, allerdings unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages (§ 50 Abs. 1 Satz 3 EStG) und des Teileinkünfteverfahrens bei betrieblichen Kapitalerträgen.
Da der Steuereinbehalt abgeltende Wirkung hat (§ 50 Abs. 5 Satz 1 EStG), müssen Sie in Deutschland keine »Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige« abgeben. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf der Quellenstaat (Land, in dem die Kapitalerträge erzielt werden) auf Dividenden jedoch nur 15 % Quellensteuer einbehalten. Deshalb können Sie sich die Differenz zwischen der Abgeltungsteuer und der nach dem für Sie geltenden DBA maximal zulässigen Quellensteuer vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.
lg der saarbrücker
Den nicht erstattungsfähigen Teil der deutschen Abgeltungsteuer dürfen Sie sich in der Regel auf Ihre ausländische Einkommensteuer, die Sie im Wohnsitzland auf Ihre deutschen Kapitaleinkünfte zahlen, anrechnen lassen.

LG der Saarbrücker
« Letzte Änderung: 16. Mai 2010, 18:51:32 von Saarbrücker »