Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung 2010  (Gelesen 46548 mal)

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Offline Frank04

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #30 am: 07. Mai 2010, 12:51:14 »
Beim ersten Mal musst Dus holen oder das Formular runterladen.

Online-Erklärung geht ja nicht wegen fehlender Steuernummer.

Offline Ajnat

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #31 am: 07. Mai 2010, 12:51:32 »
@BY 5

als ich das erste mal mit der Steuererklärung dran war, musste ich mir meine Formulare abholen. Da war auch keine Steuernummer drauf... die bekommst du dann sozusagen mit deiner ersten Erklärung.

Die Formulare hat mir damals jemand aus Forbach mitgebracht ( da habe ich aber noch in Alsting -57 gewohnt)
jetzt wohne ich in Grosbliederstroff-auch 57, bekomme meine Steuersachen aber aus Sarrgemuines. Also...ich glaube, dass es abhängig vom Wohnort ist.

Aber du kannst dir die Formulare auch online herunterladen.

LG

PS: ZUR INFO! das blaue Formular kam heute mit der Post.. also ein paar Tage nach dem rosa Formular. und auf dem blauen steht auch der Abgabetermin drauf.

Offline BY 5

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #32 am: 07. Mai 2010, 13:10:43 »
Hallo Ajnat und Frank04

danke für die info habt ihr den noch ein link wo ich das den runterladen kann alles was ich brauche für die Steuererklärung ist das den einfach auszufühlen habe das immer in D machen lassen


mfg BY 5

Offline Ajnat

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #33 am: 07. Mai 2010, 13:22:33 »
Hallo By 5

hmmm? Frank04 kann recht haben, dass der download nur geht, wenn man schon ne Steuernummer hat. Davon hab ich keine Ahnung, weil ich die Erklärung immer per Post mache.

ich kann nicht sagen, dass die Erklärung einfach ist. Deshalb hab ich mir bisher immer helfen lassen und ich habe mir auch Kopien meiner Erklärung gemacht, damit ich es beim nächsten mal "abschreiben" kann...

Außerdem gibt es einen Grenzgängerverein... kann sein dass die auch helfend zur Seite stehen können-weil die in dem Verein deutschsprachige Mitglieder haben. musst mal in dem Forum die Suchfunktion verwenden.  Ich selbst bin -noch nicht- in diesem Verein.
 
oder einen Steuerberater aufsuchen...
in diesem Forum wurde auch aktuelle über ein Buch gesprochen, dass eine Steuerberaterin aus Völklingen geschrieben hat, die sich auf die Grenzgänger spezialisiert hat... und einen Ratgeber dbzgl. herausgebracht hat.

LG


Offline kembser

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #34 am: 07. Mai 2010, 13:28:51 »
Hallo zusammen,

ich hätte da noch eine Frage zum ausfüllen der Erklärung.
Ich habe letztes Jahr ein Haus gekauft und in diesem Zuge hat der Makler gesagt das man bei der Steuererklärung die Zinsen vom ersten Jahr erstattet bekäme. Kann mir jemand sagen wo ich das eintragen muss ?

vielen dank vorab!
Hallo,

die Aussage ist nur teilweise richtig: Für die ersten 12 Monate kann man 40% der Zinsen von der Steuer absetzen, die weiteren vier Jahre 20%. Erfüllt das Haus die Energiesparnorm BBC 2005, dann darf man auch die weiteren vier Jahre 40% absetzen.

Im ersten Fall trägt man die Zinsen in 7VY bzw. ab dem 13. Monat in 7VZ ein, im 2. Fall in 7VX.

Grüße,
der Kembser

Offline Ajnat

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #35 am: 07. Mai 2010, 13:30:01 »

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #36 am: 07. Mai 2010, 13:46:57 »
Zur Erinnerung:

Formulare, die man braucht.

2042 (blau) die Steuererklärung
2047 (rosa) für die Einkünfte aus Deutschland
3916 (blau) für Konten in Deutschland pro Konto 1 Formular. Alternativ: Blankopapier und die Daten drauf schreiben.


Was nicht per Post gekommen ist, muss man sich selbst besorgen.
Am einfachsten runter laden.

So geht’s:
Entweder:  www.impots.gouv.fr  → PARTICULIERS → Recherche de formulaires  (linke Spalte)
Oder direkt hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=UOJVGVQRZSQUFQFIEMRSFFGAVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime&_DARGS=/portal/portlet/recherche/html/sharedPage.jsp.1_A&_DAV=

Jahr 2010 eingeben und die Nummer des jeweiligen Vordrucks  (2042, 2047, 3916) reicht dann.
In der Zeile 'accéder à' stehen dort 2 Versionen zur Verfügung (remplissable =  direkt ausfüllbar) und zusätzlich evtl. weitere Erläuterungen zum Vordruck (Notice)


Wer Bewegung und/oder Gespräch braucht, wetzt auf die Mairie oder gleich aus Finanzamt, die helfen da sogar.

Grüße

Wie man die Formulare ausfüllt, steht hier bestimmt auch in nächster Zeit.

Offline grenzgängerin

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #37 am: 07. Mai 2010, 16:55:53 »
Hallo,
für dienjenigen, die zum 1. Mal in F die Steuererklärung machen dürfen:
- das frz. Finanzamt ist sehr hilfsbereit ( ;) natürlich die Menschen dort..), aber nicht warten bis zum letzten Tag, dann ist z.B. vor dem Finanzamt Stau als wär ein Bundesligaspiel dort. Entsprechend drinnen auch viel Betrieb, also vorher hingehen und wenn man/frau sich etwas bemüht mit der frz. Sprache helfen die Menschen auch gern auf deutsch weiter.
- für diejenigen, die aus D "nur den Steuerberater" kennen wegen der Erklärung, in F kann muss aber nicht sein, ist für Privatpersonen auch nicht üblich. Dazu wurden hier schon einige Antworten gegeben (Suchfunktion benutzen).
- auf die Bank des "Vertrauens" gehen, (vertrauen deswegen, dass die nicht Omas kleines Häuschen wegnehmen.. =D) Also dort sitzen auch Menschen die bei der Steuerklärung helfen.
-wer in einer deutschen Firma mit etlichen Grenzgängern und Betriebsrat arbeitet, kann es hilfsreich sein dort mal zu fragen.
- und zu guter letzt in Saargemünd gibt es einen Grenzgängerverein, der weiterhilft und auch Formulare hat (so weit ich weiß..)
http://frontaliers-moselle.com/.

Noch ne kleine Bemerkung, die frz. Steuerklärung ist gegenüber der deutschen "ein Klacks", allerdings geht unehrlich sein sehr schnell und leicht an den Geldbeutel.

meint die grenzgängerin

Offline cogee

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #38 am: 07. Mai 2010, 18:17:17 »
Zur Erinnerung:

Formulare, die man braucht.

2042 (blau) die Steuererklärung
2047 (rosa) für die Einkünfte aus Deutschland
3916 (blau) für Konten in Deutschland pro Konto 1 Formular. Alternativ: Blankopapier und die Daten drauf schreiben.




und was soll man dann auf das Blancopapier schreiben IBAN und Swift oder muss da alles drauf also D Kontonr,BLZ  und Bank, Kontostand, Eröffnungsdatum, etc...

Offline Waylon57

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #39 am: 07. Mai 2010, 19:12:47 »
Die Frage von g2122 über mir habe ich mir auch schon gestellt.

Noch was anderes, hier wird immer geschrieben das Leute das Formular 2047 nach Hause geschickt bekommen, mir pesönlich wurde dieses Formular bisher noch nie zugeschickt, geschweige denn habe ich dieses Formular jemals ausgefüllt. Ist dieses Formular wirklich zwingend nötig?

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #40 am: 07. Mai 2010, 21:26:53 »
Hallo,

ob 2047 ausgefüllt werden muss? Ja.
Und wenn man es nicht macht? Darüber haben schon einige berichtet: war auch in Ordnung, es ist nichts passiert.

Zu Auslandskonten. Das Formular habe ich auch schon mal völlig falsch ausgefüllt. Auch da ist nix passiert, keine Reklamation. Was man aufs Blankopapier schreiben muss, weiß ich nicht. Saphir99 hat die Auskunft bekommen: Sparkonto, Nummer und Schluss. Ich würde es so versuchen. Das Finanzamt meldet sich schon, wenn es etwas zu beanstanden gibt.

Ich weiß, als Deutscher hat man es gern genau, richtig und korrekt. OK. Ein Franzose hat andere Präferenzen, entsprechend tickt das Land und dennoch funktioniert es. Auch OK.
Nun machen wir hier mit deutschen Wurzeln in französischer Luft einen Eiertanz. Und da muss jeder den Tanzstil nach seiner Mentalität finden. Ist nicht leicht.

Um der deutschen Genauigkeit und auch dem berechtigten individuellen Gefühl nach Gewissheit Rechnung zu tragen, mache ich einen Vorschlag.
Wir könnten hier im Wiki eine Seite 'Steuern 2010' anlegen. Darin können die Formulare mit Ausfüllhinweisen und weiteren Erläuterungen dargestellt werden. Da kann dann jeder schwarz auf weiß nachlesen.
Nur... das Ganze ist Arbeit und die Frage ist konkret, wer machts?
Ich wäre bereit redaktionelle Beiträge zu liefern. Auch Bildschirmfotos und eine simple Bearbeitung kriege ich hin. (Gimp ist mir da schon zu kompliziert). Jedoch passe ich, wenn es um die Gestaltung der Seite geht. Ob .png, .jpeg mit oder ohne thumbnagel und wievielt Pixel, das kann ich nicht richtig und will es auch nicht.
Also, wenn genügend Leute bereit sind, sich bei der Gestaltung, Bearbeitung und Aktualisierung der Seite zu beteiligen, können wir die Sache angehen.

Grüße

Offline laura

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #41 am: 08. Mai 2010, 06:57:20 »
Hallo,

ob 2047 ausgefüllt werden muss? Ja.
Und wenn man es nicht macht? Darüber haben schon einige berichtet: war auch in Ordnung, es ist nichts passiert.

Zu Auslandskonten. Das Formular habe ich auch schon mal völlig falsch ausgefüllt. Auch da ist nix passiert, keine Reklamation. Was man aufs Blankopapier schreiben muss, weiß ich nicht. Saphir99 hat die Auskunft bekommen: Sparkonto, Nummer und Schluss. Ich würde es so versuchen. Das Finanzamt meldet sich schon, wenn es etwas zu beanstanden gibt.



also hab ich mich wegem dem 2047 und dem 3916 umsonst verrückt gemacht und brauch die gar nicht zwingend ausfülen, oder?

Offline Chris 37

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #42 am: 09. Mai 2010, 20:40:22 »
Hallo Grenzgänger,

ich werde auch dieses Jahr zum ersten mal die frz. Steuererklärung machen.

Bisher dachte ich das ich nur das Formular 2042 ausfüllen muß, jetzt bin ich aber erstmal wieder um eine Verwirrung reicher zwecks Formulare 2047 & 3916.

Ist das abhängig von der jeweiligen Situation ob man diese Formulare nun wirklich ausfüllen muß?

Ich werde die Erklärung mit einigen meiner frz. Kollegen machen die ebenso wie ich Grenzgänger sind, und erhoffe mir daraus Unterstützung.

Meine Situation:

-  Arbeit in DE
- Hauptwohnsitz in FR
- Bankkonto für den Lohn in DE
- Bankkonto für Nebenkosten/Versicherung/Strom/Inernet in FR
- Bausparvertrag mit Verzinsung in DE
- Kapitalanlagen in DE (Rentenfons)
- Riesterrente in DE (immer noch nicht geschafft stillzulegen)

D.h. für mich ist noch unklar ob ich die Zinsen die ich auf meine Tagesgeldkonten usw. nochmal in FR versteuern muß? In DE habe ich ja meinne Freistellungsaufträge sonst wird ja da schon direkt von der Bank abgeführt. Das ist bis jetzt ein unklarer Punkt denn sonst gibt es halt nur mein Gehalt anzusetzen.

Ich bin zum 01.03.2009 nach FR gezogen und habe da die entsprechenden Formulare abgezeichnet von frz. Finanzamt bei meinen Arbeitgeber eingereicht welche er dann zum dt. Finanzamt weitergeleitet hat. Das dt. Finanzamt hat mich rückwirkend zum 01.01.2009 in DE von der Steur befreit und die bereits abgeführte Lohnsteuer erstattet, das war dann im Mai und nicht wenig :-) - So heisst das jetzt ich muß bereits das Gesamte letzte Jahr ansetzen für die frz. Steuererklärung obwohl ich erst seit 1.März in FR offiziell wohne? Oder ist das jetzt vielleicht ein Fehler der deutschen Finanzbehörde so dass ich wie üblich alle Einnahmen ab März ansetzen muß, was natürlich so zu meinem Gunsten wäre.

Nach allem was ich so gelesen habe ist das in meiner Angelegenheit nicht ganz klar. Normalerweise würde ich da jetzt Stur ab März alle Einnahmen ansetzen jedoch will ich da auch nicht irgendwie unrechtes tun.

Was würdet ihr mir da denn raten?

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #43 am: 10. Mai 2010, 09:00:33 »
Hallo,
boh, geht’s da durcheinander.

Ich fange mal mit dem an, was klar ist.
Wer in F wohnt und im Ausland Konten hat, muss die deklarieren. Punkt. Ob 3916 oder blanko ist egal.
Wer in F wohnt und steuerpflichtig ist (wie für Grenzgänger typisch), muss auch seine in D erzielten Zinsen in F erklären. Der deutsche Freistellungsauftrag gilt nicht mehr, die Bank in D zahlt die Zinsen auch ohne Steuerabzug aus.

Was für mich unklar ist, ist der Status Grenzgänger; ab wann oder noch wichtiger ob überhaupt.
So eine Grenzgängerbescheinigung (das bekannte Formular 5011 -Antrag und Bescheinigung auf Freistellung von der deutschen Lohnsteuer) ist relativ einfach zu bekommen. Sie ist jedoch keine Garantie für eine steuerliche Behandlung als Grenzgänger. Erst recht nicht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Bedingungen für Grenzgänger nicht eingehalten wurden.
Wie ist die Aussage 'Hauptwohnsitz in FR' zu verstehen? Gibt es etwa einen weiteren Wohnsitz in D? Dann müsste auch -trotz Bescheinigung- der Arbeitslohn in D versteuert werden. Wenn das deutsche Finanzamt dahinter kommt, wird für das gesamte Jahr 2009 nachgefordert. Und dann ist es irrelevant, ob der Umzug am 1.1 oder am 1.3. war.
Bei Umzug von D nach F gibt es üblicherweise einen Stichtag (Abmeldung aus D). Bis dahin ist in D, danach in F zu zahlen. In diesem Fall sind 2 Steuererklärungen (1xD und 1xF) für 2009 abzugeben. D belegt seine Steuern dazu noch mit einer Progression unter Berücksichtigung des gesamten Jahresverdienstes. Frankreich berücksichtigt nur das, was zu F-Zeiten verdient wurde.
Zu diesen Problemen gab es schon einige unerfreuliche Erfahrungsberichte hier im Forum.

Grüße
Ich denke da ist noch einiges zu klären.

Offline Chris 37

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #44 am: 10. Mai 2010, 23:16:09 »
Also wenn die Bedingungen erfüllt sind ist genau dieses Formular die Garantie und Sicherheit nicht in die Gefahr der Doppelbesteuerung zu kommen. Wer sowas ausfüllt sofern das überhaupt abgesegnet wird von frz. sowie dt. Finanzbehörde sofern er nicht die Vorraussetzungen erfüllt, sollte sich das wohl vorher 2 x überlegen und sich über Konsequenzen im klaren sein.

Wenn man nur Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit bezieht also aus einem angestellten Verhältnis und keine anderweitigen Einnahmen hat ist man in DE nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben da die Lohnsteuer ja direkt vom Arbeitgeber eingehalten und direkt abgeführt wird. Gleiches Thema bei sämtlichen Zinserträgen sofern es die Freistellungsbeträge übersteigt, wird auch seit 2009 direkt von der Bank einbehalten und abgeführt. Somit bleibt nur die eine Steuererklärung so oder so in FR abzugeben.

Frage hier ist jedoch ab wann, da es ja zu einem den Stichtag des Umzuges gibt, d.h. ab den Tag an wo man die Grenze täglich nach DE überquert zum arbeiten und am abend nach FR in seine Wohnung zurückkommt. Das ist allerdings alles der Standard und es gibt div. Sonderregelungen die wir so gar nicht alle aufzählen können wie z.Bsp. sich das verhält bei einem Zweitwohnsitz in DE usw.

Bei mir wiederspricht sich das nun da ich eine Befreiung rückwirkend zum 01.01.2009 habe und somit ich diesem Schreiben mehr Beachtung schenke als dem Stichtag des Umzuges, den 01.03.

Ich gebe zu es wäre mir schon lieber wenn ich nur ab dem 01.03. befreit gewesen wäre somit wäre ich event. in eine niedrigen Einkommenssteuertarif gesprungen und hätte selbst unter Abzug der zu zahlenden in Steuer für die 2 Monate in DE, in FR weniger bezahlen müssen. Jetzt werde ich mir mal morgen in unserem Personalbüro die Befreiung kopieren lassen und diese beten nochmal beim FA in DE nachzufragen ob das auch alles so ok ist. Dann weiß ich ja bescheid was ich zu tun habe.

Und wenn das dann nicht reichen sollte, dann ist alles weitere schon fast Verschwörungstheorie  :lach: