Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: pifolog am 09. April 2010, 15:34:59

Titel: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 09. April 2010, 15:34:59
bonjour,

erfahrungsgemäß stellen sich um diese Zeit immer wieder dieselben Fragen rund um die Steuererklärung.
Ich eröffne dazu mal ein Thema. Hier können alle relevanten Infos gesammelt werden.

Termine für 2010 sind noch nicht bekannt *) und sollen Anfang Mai veröffentlicht werden.
 *) inzwischen bekannt, siehe unten
Zitat
Impôt sur le revenu - 07.04.2010
Les formulaires 2042, 2042C et 2042 NR ainsi que les informations concernant les dates limites de dépôt de la déclaration de revenus 2009 seront mis en ligne début mai 2010.
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F359.xhtml

Als Anhaltspunkt mal die Termine von 2009.
Ende April: Alle Formulare online abrufbar. Online-Erkärung möglich.
Ende April bis Anfang Mai: Versand der Steuerformulare.
29.05.2009: Abgabetermin für die Steuererkärung in Papierform.
Verlängerte Fristen für online Erklärung: Lothringen bis 11.06.2009, Elsaß 25.06.2009.


@Moderatoren
Kann man die Termine, wenn sie feststehen, nicht in den Kalender eintragen?

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: GregorB. am 11. April 2010, 13:24:09
Ich finde leider den Link zum Download der Formulare nicht. (rosa und blau)  :-[
Dieses Jahr muss ich drei Erklärungen machen, da ich geheiratet habe. Dazu kommt noch die Sache mit der Kurzarbeit. Habe noch keine Ahnung, wie ich das
alles angeben soll.
Es gibt doch eine Hilfsorganisation "AVAL" glaube ich.
Kennt jemand die Anschrift?

Dank im Voraus

P.S. Wohne im schönen Elsass.  :doppeld:
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: kembser am 11. April 2010, 17:33:44
Hallo Gregor,

pifolog hat's doch zitiert: Formulare gibt's erst Anfang Mai zum Download!

Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 11. April 2010, 19:17:02
bonjour,

kembser hat den Link ja schon übersetzt.
Die Formulare kann man dann hier herunter laden:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public;jsessionid=5TWMZS31ZKM53QFIEMQSFFWAVARXAIV1?paf_dm=popup&paf_gm=content&pageId=particuliers&espId=1&typePage=cpr02&paf_gear_id=500018&docOid=documentstandard_5041&temNvlPopUp=true

Bis jetzt sind noch nicht alle für Grenzgänger notwendigen Formulare für 2010 online gestellt.
Auslandseinkünfte  (No.2047 -rosa) ist schon abrufbar.
Steuererklärung (No. 2042 -blau) noch nicht, angeblich erst ab Anfang Mai.
Auslandskonten (No. 3916) nicht aktuell.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: cogee am 11. April 2010, 19:27:42
muss man einnahmen in D zwingend auf das Formular 2047 schreiben oder kann man es auch einfach ins 2042 schreiben?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 13. April 2010, 17:26:15
Naja,
vorgesehen ist das schon.
Wenn du in D weitere Einkünfte hast, zB Zinsen, Dividenden, brauchst du zwangsläufig das Formular 2047.
Wer nur für Lohn/Gehalt lediglich 2042 ausfüllt, kann auch so zum richtigen Ergebnis kommen. Das ist bisher wohl von den Behörden nicht moniert worden. (So die Erfahrungsberichte von Foristen hier in den letzten Jahren).
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: user1701 am 18. April 2010, 20:59:28
... zur info die u.s. mail, ab wann man mit der erklärung online anfangen kann ...
so ne mail habe ich zum ersten mal erhalten, ist das so üblich?


Madame, Monsieur,

L'année dernière, nous avons reçu près de 10 millions de déclarations en ligne, dont la vôtre.
La déclaration par internet est simple, sécurisée et vous disposez d'un délai supplémentaire.
Je vous engage donc, à partir du 26 avril, à vous rendre sur le site impots . gouv . fr pour déclarer vos revenus en ligne.

Je vous remercie de votre confiance.

Le Directeur Général des Finances Publiques
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 21. April 2010, 20:53:02
Ab 20.April beginnt der Versand der personalisierten (vorausgefüllten) Formulare.
Ab 26. April sind online Erklärungen möglich.
Abgabefristen:
auf Papier 31.05.2010
online 24.06 für die Departements Moselle (57), Bas-Rhin (67) und Haut-Rhin (68).

online schon verfügbar:
Formular 2047 (ausländische Einkünfte)
Formular 3916 (ausländische Konten)

Zitat
@Moderatoren
Kann man die Termine, wenn sie feststehen, nicht in den Kalender eintragen?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Joan am 02. Mai 2010, 14:18:47
Salut!

Reicht es denn nicht aus lediglich das Formular 2047 abzugeben?
Es ist das einzige, das mir zugegangen ist (per Post).
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 02. Mai 2010, 19:58:10
Bonjour,

nee, reicht nicht.
Wo willst du denn deinen Familienstand, eventuell Kinder, weitere Kosten … angeben?  Das geht nur auf No. 2042.
Und was machst du mit No. 3916 - Auslandskonten? Ungewöhnlich, wenn ein Grenzgänger keins hätte. Spätestens wenn du Zinsen aus Deutschland bekommst, erfährt das F-Finanzamt sogar die Kontonummer.

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: seroxat am 03. Mai 2010, 00:46:16
Hab dieses Jahr zum ersten Mal das rosa Formular bekommen. Kommt das blaue dann noch nach?
Und was muss ich auf dem rosa Schein eintragen?
Danke!
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Joan am 03. Mai 2010, 10:38:08
Danke für die Antwort,

die Frage zu stellen war eigentlich überflüssig. Auf dem Formular selbst ist der hinweis zu finden, dass das rosa Formular nur als Ergänzung zum blauen No.2042 dient.

@seroxat: Auch mir wurde nur das Rosa 2047 geschickt. Es ist wohl ein Formular, welches lediglich die Auslandseinkünfte aufzeigen soll (wenn man zum Bsp. in F und in D Einkünfte erzielt - damit es nochmal gesondert beschrieben ist).

NO. 2042 und No 3916 müssen wohl im  hotel des impots beschaft werden. (?)
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: cogee am 03. Mai 2010, 12:10:30
Also ich war am FR in Haguenau zwecks Beschaffung.
Man kriegt die Formulare dort gar nicht ausgehändigt, sondern sie haben mich aufgeschrieben und meinten sie schickens zu
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 03. Mai 2010, 12:27:58
Hallo,

an Grenzgänger mit Steuernummer werden wohl generell nur die rosa Formulare verschickt. Alle Formulare können als pdf online herunter geladen und dann ausgedruckt werden.

Entweder:  www.impots.gouv.fr  → PARTICULIERS → Recherche de formulaires  (linke Spalte)
Oder direkt hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=UOJVGVQRZSQUFQFIEMRSFFGAVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime&_DARGS=/portal/portlet/recherche/html/sharedPage.jsp.1_A&_DAV=

Jahr 2010 eingeben und die Nummer des Vordrucks  (2042, 2047, 3916) reicht dann.
In der Zeile 'accéder à' stehen dort 2 Versionen zur Verfügung (remplissable =  direkt ausfüllbar) und zusätzlich evtl. weitere Erläuterungen zum Vordruck (Notice)

Nota:  Das Formular 2042 ist immer noch nicht verfügbar. Soll aber in diesen Tagen kommen.

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: seroxat am 03. Mai 2010, 12:38:28
Also auf den rosa Schein muss ich dann einfach nur das Gesamt Bruttoeinkommen von Deutschland eintragen?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: grenzgängerin am 03. Mai 2010, 13:25:31
Hallo,

an Grenzgänger mit Steuernummer werden wohl generell nur die rosa Formulare verschickt. Alle Formulare können als pdf online herunter geladen und dann ausgedruckt werden.

Entweder:  www.impots.gouv.fr  → PARTICULIERS → Recherche de formulaires  (linke Spalte)
Oder direkt hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=UOJVGVQRZSQUFQFIEMRSFFGAVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime&_DARGS=/portal/portlet/recherche/html/sharedPage.jsp.1_A&_DAV=

Jahr 2010 eingeben und die Nummer des Vordrucks  (2042, 2047, 3916) reicht dann.
In der Zeile 'accéder à' stehen dort 2 Versionen zur Verfügung (remplissable =  direkt ausfüllbar) und zusätzlich evtl. weitere Erläuterungen zum Vordruck (Notice)

Nota:  Das Formular 2042 ist immer noch nicht verfügbar. Soll aber in diesen Tagen kommen.

Grüße

Hallo,
unsere Erfahrung dazu: wir müssen 2 Steuererklärungen abgeben. Bekommen haben wir: für jeden das rosa Formular und 1x das "normale".
Ich vermute, das normale Formular wird nach einer geheimen  :zwinkern: Zeitregelung (z.B. ABC ?) verschickt und das noch fehlende kommt noch. Kann mir schlecht vorstellen, dass Alle !!! den Vordruck sich ausdrucken sollen.
meint die grenzgängerin
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 03. Mai 2010, 14:26:20
Ja,
gut möglich, dass es mittlerweile irgend einen 'geheimen' Schlüssel zum Formularversand gibt. Das blaue 2042 habe ich letztmalig vor 2 Jahren zugeschickt bekommen. Im Bekanntenkreis lief es ähnlich. Vielleicht ist die Erklärung, dass Franzosen ihre Formulare inzwischen 'pré-remplie' erhalten und bei Grenzgängern die Einkommen dem F-Finanzamt unbekannt sind.
Jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten an das notwendige blaue Formular zu kommen.
Entweder man wartet auf die Zusendung (Zeit ist ja noch bis Ende Mai),  man geht auf eine Behörde,  man lädt aus dem Internet oder man macht die Erklärung gleich online.

@seroxat  Anders als in D ist in F das Brutto nicht maßgebend.
Es zählt das 'französische Netto'. Wie man das ermittelt kannst du hier im Wiki unter 'Steuern in Frankreich' nachsehen.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: ~Pero~ am 03. Mai 2010, 15:51:22
Hallo,

an Grenzgänger mit Steuernummer werden wohl generell nur die rosa Formulare verschickt. Alle Formulare können als pdf online herunter geladen und dann ausgedruckt werden.

..
schnipp_Schnapp
..

Grüße

Hmm - also meine Frau hat hat beide Formulare in der Post gehabt.

Weiß nun auch nicht, wie das gesteuert wird????

à bientôt
Pero
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: seroxat am 04. Mai 2010, 15:08:30
Na dann wart ich mal noch ab....vielleicht kommt das blaue Formular noch mit der Post :doppeld:
Ansonsten mach ich mich mal auf den Weg zu den super freundlichen Mitarbeitern des Finanzamts :bahnhof: :bahnhof: :bahnhof:
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: grenzgängerin am 04. Mai 2010, 16:22:06
Hallo,
also das fehlende Formular kam heute mit der Post, automatisch, ohne extra Anforderung.
meint die grenzgängerin
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: diego2 am 04. Mai 2010, 21:12:15
das blaue Formular kam heute an.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Ajnat am 06. Mai 2010, 18:06:50
Hallo

@gränzgängerin und diego
könnt ihr mir sagen wie lang es gedauert hat, zwischen rosa und blauem Formular?
Hat das blaue Formular die Nr. 2042?

Das rosa Formular Nr 2047 war auch in meiner Post...
kann aber an keiner Stelle herausfinden, wann Abgabetermin ist.
Abgabefristen habe ich hier gelesen, aber mal ne andere Frage: Steht das irgendwo bei euch auf dem Formular? und wenn ja : wo?
Ich kann auf meinem Vordruck nix finden!

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könntet. DANKE

LG
Tanja
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: grenzgängerin am 06. Mai 2010, 18:38:03
hallo Tanja,
der Termin steht nur auf dem blauen Formular. Es ist ja auch das "Hauptformular" für alle frz.-Steuer-Menschen.. ;). Dieses Formular kommt personalisiert, also mit Namen etc. (Angaben von letztem Jahr).

Das Rosa Formular ist nur für dienjenigen, die Einkünfte aus anderen Ländern beziehen, z.B. die Grenzgänger. Die meisten Franzosen werden dies nicht benötigen und daher wird es extra versandt.

Für uns beide brauchen wir 2 mal beide Formulare, 1x kam am gleichen Tag. Das andere kam nur das rosafarbende an dem Tag, das blaue ca 1 Woche später.
meint die grenzgängerin
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 06. Mai 2010, 21:20:18
Jetzt ist auch das lang ersehnte 'blaue' Formular (2042) online abrufbar.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: sapperlot am 06. Mai 2010, 21:53:57
Wenn ich das Forum so anschaue, muß ich schon etwas lächeln. In Deutschland macht jeder seine Steuererklärung irgendwann irgendwie, womöglioch nach der 3.Aufforderun.

Erhöhe einfach die Steuern bei zu später Abgabe um 10% und schon rennt der ganze Hühnerstall aufgeregt umher, fragt seit Monaten bald jeden 2. Tag irgendjemand, wann denn die Formulare endlich kommen, erzählt jeder wann er welche Formulare hat und wann denn die lilablaßblauen und die zartrosa waßweißich kommen.

Ob die Auslandsfranzosen in Deutschland auch so aufgescheucht umherrennen?

Nur so'ne Anmerkung  :winkerwinker: :nixwieweg:
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Ajnat am 06. Mai 2010, 22:05:10
Hallo Grenzgängerin

vielen dank für die Infos...
dann warte ich mal ab...

schreibt und grüßt

Tanja
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: cogee am 06. Mai 2010, 22:11:22
wenn ich das formular 2042 jetzt ausdrucke mit einen schwarz-weiss drucker (dann ist es ja nicht blau, logisch)
krieg ich dan "probleme" oder macht das nichts aus?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 06. Mai 2010, 22:28:09

Wenn du ernsthafte Bedenken hast, dann mal es halt mit Filzer blau an.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Dieter am 06. Mai 2010, 22:43:42
Hallo zusammen,

ich hätte da noch eine Frage zum ausfüllen der Erklärung.
Ich habe letztes Jahr ein Haus gekauft und in diesem Zuge hat der Makler gesagt das man bei der Steuererklärung die Zinsen vom ersten Jahr erstattet bekäme. Kann mir jemand sagen wo ich das eintragen muss ?

vielen dank vorab!
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: BY 5 am 07. Mai 2010, 12:18:55
Hallo an alle,

ich brauche mal ein rad von euch,ich habe bis jetzt noch eine Steuererklärung machen brauchen jetzt ist das das erste mal bekomme ich das zu geschickt oder muß ich ich mir das hollen gehen wen ja wo bekomme ich das den komme aus dem bereich 57
vielen dank schon mal an euch

mfg BY 5
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Frank04 am 07. Mai 2010, 12:51:14
Beim ersten Mal musst Dus holen oder das Formular runterladen.

Online-Erklärung geht ja nicht wegen fehlender Steuernummer.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Ajnat am 07. Mai 2010, 12:51:32
@BY 5

als ich das erste mal mit der Steuererklärung dran war, musste ich mir meine Formulare abholen. Da war auch keine Steuernummer drauf... die bekommst du dann sozusagen mit deiner ersten Erklärung.

Die Formulare hat mir damals jemand aus Forbach mitgebracht ( da habe ich aber noch in Alsting -57 gewohnt)
jetzt wohne ich in Grosbliederstroff-auch 57, bekomme meine Steuersachen aber aus Sarrgemuines. Also...ich glaube, dass es abhängig vom Wohnort ist.

Aber du kannst dir die Formulare auch online herunterladen.

LG

PS: ZUR INFO! das blaue Formular kam heute mit der Post.. also ein paar Tage nach dem rosa Formular. und auf dem blauen steht auch der Abgabetermin drauf.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: BY 5 am 07. Mai 2010, 13:10:43
Hallo Ajnat und Frank04

danke für die info habt ihr den noch ein link wo ich das den runterladen kann alles was ich brauche für die Steuererklärung ist das den einfach auszufühlen habe das immer in D machen lassen


mfg BY 5
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Ajnat am 07. Mai 2010, 13:22:33
Hallo By 5

hmmm? Frank04 kann recht haben, dass der download nur geht, wenn man schon ne Steuernummer hat. Davon hab ich keine Ahnung, weil ich die Erklärung immer per Post mache.

ich kann nicht sagen, dass die Erklärung einfach ist. Deshalb hab ich mir bisher immer helfen lassen und ich habe mir auch Kopien meiner Erklärung gemacht, damit ich es beim nächsten mal "abschreiben" kann...

Außerdem gibt es einen Grenzgängerverein... kann sein dass die auch helfend zur Seite stehen können-weil die in dem Verein deutschsprachige Mitglieder haben. musst mal in dem Forum die Suchfunktion verwenden.  Ich selbst bin -noch nicht- in diesem Verein.
 
oder einen Steuerberater aufsuchen...
in diesem Forum wurde auch aktuelle über ein Buch gesprochen, dass eine Steuerberaterin aus Völklingen geschrieben hat, die sich auf die Grenzgänger spezialisiert hat... und einen Ratgeber dbzgl. herausgebracht hat.

LG

Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: kembser am 07. Mai 2010, 13:28:51
Hallo zusammen,

ich hätte da noch eine Frage zum ausfüllen der Erklärung.
Ich habe letztes Jahr ein Haus gekauft und in diesem Zuge hat der Makler gesagt das man bei der Steuererklärung die Zinsen vom ersten Jahr erstattet bekäme. Kann mir jemand sagen wo ich das eintragen muss ?

vielen dank vorab!
Hallo,

die Aussage ist nur teilweise richtig: Für die ersten 12 Monate kann man 40% der Zinsen von der Steuer absetzen, die weiteren vier Jahre 20%. Erfüllt das Haus die Energiesparnorm BBC 2005, dann darf man auch die weiteren vier Jahre 40% absetzen.

Im ersten Fall trägt man die Zinsen in 7VY bzw. ab dem 13. Monat in 7VZ ein, im 2. Fall in 7VX.

Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Ajnat am 07. Mai 2010, 13:30:01
Hallo By5

hier der Link zum wiki....

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 07. Mai 2010, 13:46:57
Zur Erinnerung:

Formulare, die man braucht.

2042 (blau) die Steuererklärung
2047 (rosa) für die Einkünfte aus Deutschland
3916 (blau) für Konten in Deutschland pro Konto 1 Formular. Alternativ: Blankopapier und die Daten drauf schreiben.


Was nicht per Post gekommen ist, muss man sich selbst besorgen.
Am einfachsten runter laden.

So geht’s:
Entweder:  www.impots.gouv.fr  → PARTICULIERS → Recherche de formulaires  (linke Spalte)
Oder direkt hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=UOJVGVQRZSQUFQFIEMRSFFGAVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime&_DARGS=/portal/portlet/recherche/html/sharedPage.jsp.1_A&_DAV=

Jahr 2010 eingeben und die Nummer des jeweiligen Vordrucks  (2042, 2047, 3916) reicht dann.
In der Zeile 'accéder à' stehen dort 2 Versionen zur Verfügung (remplissable =  direkt ausfüllbar) und zusätzlich evtl. weitere Erläuterungen zum Vordruck (Notice)


Wer Bewegung und/oder Gespräch braucht, wetzt auf die Mairie oder gleich aus Finanzamt, die helfen da sogar.

Grüße

Wie man die Formulare ausfüllt, steht hier bestimmt auch in nächster Zeit.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: grenzgängerin am 07. Mai 2010, 16:55:53
Hallo,
für dienjenigen, die zum 1. Mal in F die Steuererklärung machen dürfen:
- das frz. Finanzamt ist sehr hilfsbereit ( ;) natürlich die Menschen dort..), aber nicht warten bis zum letzten Tag, dann ist z.B. vor dem Finanzamt Stau als wär ein Bundesligaspiel dort. Entsprechend drinnen auch viel Betrieb, also vorher hingehen und wenn man/frau sich etwas bemüht mit der frz. Sprache helfen die Menschen auch gern auf deutsch weiter.
- für diejenigen, die aus D "nur den Steuerberater" kennen wegen der Erklärung, in F kann muss aber nicht sein, ist für Privatpersonen auch nicht üblich. Dazu wurden hier schon einige Antworten gegeben (Suchfunktion benutzen).
- auf die Bank des "Vertrauens" gehen, (vertrauen deswegen, dass die nicht Omas kleines Häuschen wegnehmen.. =D) Also dort sitzen auch Menschen die bei der Steuerklärung helfen.
-wer in einer deutschen Firma mit etlichen Grenzgängern und Betriebsrat arbeitet, kann es hilfsreich sein dort mal zu fragen.
- und zu guter letzt in Saargemünd gibt es einen Grenzgängerverein, der weiterhilft und auch Formulare hat (so weit ich weiß..)
http://frontaliers-moselle.com/ (http://frontaliers-moselle.com/).

Noch ne kleine Bemerkung, die frz. Steuerklärung ist gegenüber der deutschen "ein Klacks", allerdings geht unehrlich sein sehr schnell und leicht an den Geldbeutel.

meint die grenzgängerin
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: cogee am 07. Mai 2010, 18:17:17
Zur Erinnerung:

Formulare, die man braucht.

2042 (blau) die Steuererklärung
2047 (rosa) für die Einkünfte aus Deutschland
3916 (blau) für Konten in Deutschland pro Konto 1 Formular. Alternativ: Blankopapier und die Daten drauf schreiben.




und was soll man dann auf das Blancopapier schreiben IBAN und Swift oder muss da alles drauf also D Kontonr,BLZ  und Bank, Kontostand, Eröffnungsdatum, etc...
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Waylon57 am 07. Mai 2010, 19:12:47
Die Frage von g2122 über mir habe ich mir auch schon gestellt.

Noch was anderes, hier wird immer geschrieben das Leute das Formular 2047 nach Hause geschickt bekommen, mir pesönlich wurde dieses Formular bisher noch nie zugeschickt, geschweige denn habe ich dieses Formular jemals ausgefüllt. Ist dieses Formular wirklich zwingend nötig?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 07. Mai 2010, 21:26:53
Hallo,

ob 2047 ausgefüllt werden muss? Ja.
Und wenn man es nicht macht? Darüber haben schon einige berichtet: war auch in Ordnung, es ist nichts passiert.

Zu Auslandskonten. Das Formular habe ich auch schon mal völlig falsch ausgefüllt. Auch da ist nix passiert, keine Reklamation. Was man aufs Blankopapier schreiben muss, weiß ich nicht. Saphir99 hat die Auskunft bekommen: Sparkonto, Nummer und Schluss. Ich würde es so versuchen. Das Finanzamt meldet sich schon, wenn es etwas zu beanstanden gibt.

Ich weiß, als Deutscher hat man es gern genau, richtig und korrekt. OK. Ein Franzose hat andere Präferenzen, entsprechend tickt das Land und dennoch funktioniert es. Auch OK.
Nun machen wir hier mit deutschen Wurzeln in französischer Luft einen Eiertanz. Und da muss jeder den Tanzstil nach seiner Mentalität finden. Ist nicht leicht.

Um der deutschen Genauigkeit und auch dem berechtigten individuellen Gefühl nach Gewissheit Rechnung zu tragen, mache ich einen Vorschlag.
Wir könnten hier im Wiki eine Seite 'Steuern 2010' anlegen. Darin können die Formulare mit Ausfüllhinweisen und weiteren Erläuterungen dargestellt werden. Da kann dann jeder schwarz auf weiß nachlesen.
Nur... das Ganze ist Arbeit und die Frage ist konkret, wer machts?
Ich wäre bereit redaktionelle Beiträge zu liefern. Auch Bildschirmfotos und eine simple Bearbeitung kriege ich hin. (Gimp ist mir da schon zu kompliziert). Jedoch passe ich, wenn es um die Gestaltung der Seite geht. Ob .png, .jpeg mit oder ohne thumbnagel und wievielt Pixel, das kann ich nicht richtig und will es auch nicht.
Also, wenn genügend Leute bereit sind, sich bei der Gestaltung, Bearbeitung und Aktualisierung der Seite zu beteiligen, können wir die Sache angehen.

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: laura am 08. Mai 2010, 06:57:20
Hallo,

ob 2047 ausgefüllt werden muss? Ja.
Und wenn man es nicht macht? Darüber haben schon einige berichtet: war auch in Ordnung, es ist nichts passiert.

Zu Auslandskonten. Das Formular habe ich auch schon mal völlig falsch ausgefüllt. Auch da ist nix passiert, keine Reklamation. Was man aufs Blankopapier schreiben muss, weiß ich nicht. Saphir99 hat die Auskunft bekommen: Sparkonto, Nummer und Schluss. Ich würde es so versuchen. Das Finanzamt meldet sich schon, wenn es etwas zu beanstanden gibt.



also hab ich mich wegem dem 2047 und dem 3916 umsonst verrückt gemacht und brauch die gar nicht zwingend ausfülen, oder?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Chris 37 am 09. Mai 2010, 20:40:22
Hallo Grenzgänger,

ich werde auch dieses Jahr zum ersten mal die frz. Steuererklärung machen.

Bisher dachte ich das ich nur das Formular 2042 ausfüllen muß, jetzt bin ich aber erstmal wieder um eine Verwirrung reicher zwecks Formulare 2047 & 3916.

Ist das abhängig von der jeweiligen Situation ob man diese Formulare nun wirklich ausfüllen muß?

Ich werde die Erklärung mit einigen meiner frz. Kollegen machen die ebenso wie ich Grenzgänger sind, und erhoffe mir daraus Unterstützung.

Meine Situation:

-  Arbeit in DE
- Hauptwohnsitz in FR
- Bankkonto für den Lohn in DE
- Bankkonto für Nebenkosten/Versicherung/Strom/Inernet in FR
- Bausparvertrag mit Verzinsung in DE
- Kapitalanlagen in DE (Rentenfons)
- Riesterrente in DE (immer noch nicht geschafft stillzulegen)

D.h. für mich ist noch unklar ob ich die Zinsen die ich auf meine Tagesgeldkonten usw. nochmal in FR versteuern muß? In DE habe ich ja meinne Freistellungsaufträge sonst wird ja da schon direkt von der Bank abgeführt. Das ist bis jetzt ein unklarer Punkt denn sonst gibt es halt nur mein Gehalt anzusetzen.

Ich bin zum 01.03.2009 nach FR gezogen und habe da die entsprechenden Formulare abgezeichnet von frz. Finanzamt bei meinen Arbeitgeber eingereicht welche er dann zum dt. Finanzamt weitergeleitet hat. Das dt. Finanzamt hat mich rückwirkend zum 01.01.2009 in DE von der Steur befreit und die bereits abgeführte Lohnsteuer erstattet, das war dann im Mai und nicht wenig :-) - So heisst das jetzt ich muß bereits das Gesamte letzte Jahr ansetzen für die frz. Steuererklärung obwohl ich erst seit 1.März in FR offiziell wohne? Oder ist das jetzt vielleicht ein Fehler der deutschen Finanzbehörde so dass ich wie üblich alle Einnahmen ab März ansetzen muß, was natürlich so zu meinem Gunsten wäre.

Nach allem was ich so gelesen habe ist das in meiner Angelegenheit nicht ganz klar. Normalerweise würde ich da jetzt Stur ab März alle Einnahmen ansetzen jedoch will ich da auch nicht irgendwie unrechtes tun.

Was würdet ihr mir da denn raten?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 10. Mai 2010, 09:00:33
Hallo,
boh, geht’s da durcheinander.

Ich fange mal mit dem an, was klar ist.
Wer in F wohnt und im Ausland Konten hat, muss die deklarieren. Punkt. Ob 3916 oder blanko ist egal.
Wer in F wohnt und steuerpflichtig ist (wie für Grenzgänger typisch), muss auch seine in D erzielten Zinsen in F erklären. Der deutsche Freistellungsauftrag gilt nicht mehr, die Bank in D zahlt die Zinsen auch ohne Steuerabzug aus.

Was für mich unklar ist, ist der Status Grenzgänger; ab wann oder noch wichtiger ob überhaupt.
So eine Grenzgängerbescheinigung (das bekannte Formular 5011 -Antrag und Bescheinigung auf Freistellung von der deutschen Lohnsteuer) ist relativ einfach zu bekommen. Sie ist jedoch keine Garantie für eine steuerliche Behandlung als Grenzgänger. Erst recht nicht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Bedingungen für Grenzgänger nicht eingehalten wurden.
Wie ist die Aussage 'Hauptwohnsitz in FR' zu verstehen? Gibt es etwa einen weiteren Wohnsitz in D? Dann müsste auch -trotz Bescheinigung- der Arbeitslohn in D versteuert werden. Wenn das deutsche Finanzamt dahinter kommt, wird für das gesamte Jahr 2009 nachgefordert. Und dann ist es irrelevant, ob der Umzug am 1.1 oder am 1.3. war.
Bei Umzug von D nach F gibt es üblicherweise einen Stichtag (Abmeldung aus D). Bis dahin ist in D, danach in F zu zahlen. In diesem Fall sind 2 Steuererklärungen (1xD und 1xF) für 2009 abzugeben. D belegt seine Steuern dazu noch mit einer Progression unter Berücksichtigung des gesamten Jahresverdienstes. Frankreich berücksichtigt nur das, was zu F-Zeiten verdient wurde.
Zu diesen Problemen gab es schon einige unerfreuliche Erfahrungsberichte hier im Forum.

Grüße
Ich denke da ist noch einiges zu klären.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Chris 37 am 10. Mai 2010, 23:16:09
Also wenn die Bedingungen erfüllt sind ist genau dieses Formular die Garantie und Sicherheit nicht in die Gefahr der Doppelbesteuerung zu kommen. Wer sowas ausfüllt sofern das überhaupt abgesegnet wird von frz. sowie dt. Finanzbehörde sofern er nicht die Vorraussetzungen erfüllt, sollte sich das wohl vorher 2 x überlegen und sich über Konsequenzen im klaren sein.

Wenn man nur Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit bezieht also aus einem angestellten Verhältnis und keine anderweitigen Einnahmen hat ist man in DE nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben da die Lohnsteuer ja direkt vom Arbeitgeber eingehalten und direkt abgeführt wird. Gleiches Thema bei sämtlichen Zinserträgen sofern es die Freistellungsbeträge übersteigt, wird auch seit 2009 direkt von der Bank einbehalten und abgeführt. Somit bleibt nur die eine Steuererklärung so oder so in FR abzugeben.

Frage hier ist jedoch ab wann, da es ja zu einem den Stichtag des Umzuges gibt, d.h. ab den Tag an wo man die Grenze täglich nach DE überquert zum arbeiten und am abend nach FR in seine Wohnung zurückkommt. Das ist allerdings alles der Standard und es gibt div. Sonderregelungen die wir so gar nicht alle aufzählen können wie z.Bsp. sich das verhält bei einem Zweitwohnsitz in DE usw.

Bei mir wiederspricht sich das nun da ich eine Befreiung rückwirkend zum 01.01.2009 habe und somit ich diesem Schreiben mehr Beachtung schenke als dem Stichtag des Umzuges, den 01.03.

Ich gebe zu es wäre mir schon lieber wenn ich nur ab dem 01.03. befreit gewesen wäre somit wäre ich event. in eine niedrigen Einkommenssteuertarif gesprungen und hätte selbst unter Abzug der zu zahlenden in Steuer für die 2 Monate in DE, in FR weniger bezahlen müssen. Jetzt werde ich mir mal morgen in unserem Personalbüro die Befreiung kopieren lassen und diese beten nochmal beim FA in DE nachzufragen ob das auch alles so ok ist. Dann weiß ich ja bescheid was ich zu tun habe.

Und wenn das dann nicht reichen sollte, dann ist alles weitere schon fast Verschwörungstheorie  :lach:












Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 11. Mai 2010, 15:42:52
Das Durcheinander kann offensichtlich noch gesteigert werden.

Zuerst ist es mal richtig, dass du deinen Arbeitgeber einschaltest. Denn der hat da ein Wörtchen mitzureden, weil er für fälschlich nicht abgeführte Lohnsteuer dem Finanzamt gegenüber gerade stehen muss.
Danach mal zur Erinnerung: Du hattest gefragt, was du machen sollst mit den Formularen, mit Zinsen aus D, mit Steuern D/F im Umzugsjahr. Und jetzt erklärst du hier, wie die richtige Antwort auszusehen hat? Bizarre.

Aber ich lerne gern dazu. Mit mir warten bestimmt zig weitere Grenzgänger auf Aufklärung:
Wie sehen die von dir erwähnten Sonderregelungen aus, die einem Grenzgänger einen 2. Wohnsitz in Deutschland erlauben?
Welche deutsche Bank berücksichtigt Freistellungsaufträge für Grenzgänger? Aufgrund von welchen Steuerbestimmungen?
Vor einer doppelten Besteuerung schützt dich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Nicht das unterschriebene Formular 5011. Diese Bescheinigung ist eine Garantie für gar nix. Lediglich der deutsche Arbeitgeber wird damit von seiner Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug freigestellt.
Aber du hast da andere Informationen? Also her damit.
Schlauer werden darf man immer.

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Frank04 am 11. Mai 2010, 16:25:17
Noch mal dazwischen eine kleine Frage zu Zinsen:

Ich habe verstanden, dass ich die Zinsen aus Deutschland aufsummiert in das Formular 2047 schreiben muss und die Summe dann auch ins Feld TS auf dem 2042 eintragen muss.

Die Frage ist, was mache ich mit den Kosten?

Beispiel1: Für einen Bausparvertrag gab es fürs Jahr 2009 grade mal 2,79 Euro Zinsen, davon sind dann Soli und Kapitalertragssteuer in D abgezogen worden. Zusätzlich ist eine Kontogebühr von 8 € entstanden und eine Abschlussgebühr über 110 Euro. Was muss ich denn eintragen? Und wenn ich ja schon Kapitalertragssteuer in D gezahlt habe, zahle ich ja doppelt Steuer, wenn ich meine Zinsen auch noch in F versteuern muss?

Beispiel2: Es gab Aktiendividen von 130 Euro und auch dort sind Soli 1,50€  und Kapitalertragssteuer 26€  abgezogen worden. Was muss ich denn hier machen?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 11. Mai 2010, 18:21:22
Hallo,

die Bausparkasse durfte dir keine Kapitalertragssteuer + Soli abziehen. Doch hat sie gewusst, dass du Grenzgänger/Steuerausländer bist? Adresse rechtzeitig geändert?
Wenn ja, reklamieren

Im Formular 2047 gibt es unter deiner Summenermittlung eine Zeile CA für die Gebühren; dann entsprechend auf 2042 übertragen.

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Dieter am 11. Mai 2010, 22:53:01
Hallo zusammen,

hätt da noch ein Frage:

und zwar was mach ich den mit dem Elterngeld und Mutterschutzkrankengeld das wir bekommen haben? Ist das wie normales Einkommen zu behandeln oder gibt läuft das anders.

Gruß
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Frank04 am 12. Mai 2010, 15:03:28
Hallo,

die Bausparkasse durfte dir keine Kapitalertragssteuer + Soli abziehen. Doch hat sie gewusst, dass du Grenzgänger/Steuerausländer bist? Adresse rechtzeitig geändert?
Wenn ja, reklamieren

Grüße

Hmm...gilt das nur für die Bausparkasse? Ich habe ewige Diskussionen mit verschiedenen Banken gehabt und alle ziehen sie Kapitalertragssteuer und Soli ab. Egal, ob bei der Dividende, Sparbuchzinsen oder Bausparkasse.



Undd danke für die Hilfe!
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Ralph am 12. Mai 2010, 15:24:13
Das geht mir auch schon jahrelang so .....allerdings bekomme ich so minimale Zinsen , da hab ich dann irgendwann einmal aufgegeben.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: kembser am 12. Mai 2010, 15:25:49
Hallo zusammen,

hätt da noch ein Frage:

und zwar was mach ich den mit dem Elterngeld und Mutterschutzkrankengeld das wir bekommen haben? Ist das wie normales Einkommen zu behandeln oder gibt läuft das anders.

Gruß
Hallo Dieter,

solche Leistungen zählen ja in Frankreich als "allocations familiales" und sollten daher nicht besteuert werden. Da ich mir letztes Jahr bei der Steuererklärung nicht sicher war, habe ich das Elterngeld nicht zum Einkommen gezählt. Dann gab es da bei der Interneterklärung irgendwo ein Feld für sonstige Bemerkungen (gibt's auch auf dem Papier-Formular). Dort habe ich angegeben, aus D Elterngeld in Höhe von xxx Euro erhalten zu haben, dies aber nicht zum Einkommen dazugerechnet zu haben. Wenn sie es also hätten besteuern wollen, hätten sie es ohne weiteres addieren können. Haben sie aber nicht, das Elterngeld wurde nicht berücksichtigt.

Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 12. Mai 2010, 20:20:38
Hurra,
jetzt haben wir doch Banken gefunden, die Steuern abziehen.
Aber im Ernst. Es geht hier lediglich um Zinsen (nicht Dividenden) der Grenzgänger auf Geldanlagen in D (Spar, Giro, Festgeld, auch Bauspar) Als 'beschränkt Steuerpflichtige' in D mit dem Artikel 10 des Doppelbesteuerungsabkommen im Rücken versteuern Grenzgänger diese Zinsen in F und nicht in D. Deshalb muss auch keine Bank dafür Steuern einbehalten.
Mir fallen da mal die großen Onlinebanken wie DKB, Comdirect ein. Kein Abzug und das ist bei denen auch online nachprüfbar. Von der größten Sparkasse im Grenzgebiet, der Sparkasse Saarbrücken, weiß ich auch, dass sie nichts einbehält.
Wenn eine Bank sich dennoch quer stellt und die Kunden ärgern will, muss man halt Konsequenzen ziehen.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Chris 37 am 13. Mai 2010, 10:02:32
Das Durcheinander kann offensichtlich noch gesteigert werden.

Zuerst ist es mal richtig, dass du deinen Arbeitgeber einschaltest. Denn der hat da ein Wörtchen mitzureden, weil er für fälschlich nicht abgeführte Lohnsteuer dem Finanzamt gegenüber gerade stehen muss.
Danach mal zur Erinnerung: Du hattest gefragt, was du machen sollst mit den Formularen, mit Zinsen aus D, mit Steuern D/F im Umzugsjahr. Und jetzt erklärst du hier, wie die richtige Antwort auszusehen hat? Bizarre.

Aber ich lerne gern dazu. Mit mir warten bestimmt zig weitere Grenzgänger auf Aufklärung:
Wie sehen die von dir erwähnten Sonderregelungen aus, die einem Grenzgänger einen 2. Wohnsitz in Deutschland erlauben?
Welche deutsche Bank berücksichtigt Freistellungsaufträge für Grenzgänger? Aufgrund von welchen Steuerbestimmungen?
Vor einer doppelten Besteuerung schützt dich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Nicht das unterschriebene Formular 5011. Diese Bescheinigung ist eine Garantie für gar nix. Lediglich der deutsche Arbeitgeber wird damit von seiner Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug freigestellt.
Aber du hast da andere Informationen? Also her damit.
Schlauer werden darf man immer.

Grüße

Ich ruder erstmal zurück mit meinen Aussagen. Ich war der Meinung sehr gut informiert zu sein und einige Aussagen haben mich dann doch stark verunsichert. Bei mir gibt es ja nur mein Gehalt und ein paar Zinsen die anzugeben sind.

Also ich habe vergangene Woche mit meinem Arbeitgeber gesprochen und mir die Bestätigung kopieren lassen und nochmal nachgefragt ob ihrer Meinung da auch kein event. Fehler vorliegt. Unser Personalbüro meint zu mir ich soll halt anhand der Bestätigung meine Steruererklärung für das komplette Jahr 2009 in FR machen.

Auf Zinsen zurückkommend: D.h. sofern ich meiner Bank rechtzeitig über Adressänderung und Steuerbefreiung informiert habe, darf gar keine Steuer (Kapitalsteuer + Soli) mehr einbehalten werden? Wäre dann ja auch logisch und eigentlich klar.

Dann werd ich mal prüfen ob ich da meinen Pflichten rechtzeitig nachgekommen bin und überprüfen ob mir auch Kapitalsteuer + Soli von meinen Erträge abgezogen wurden. Sehr hilfreich.

Hat event. jemand einen Link wo ich mir die aktuelle Aufteilung zur Berechnung der Fahrtkosten angucken kann?

Zieht man selber vom Netto die 10% ab und trägt dann den Betrag in das Formular oder wird das vom Impot gemacht?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 15. Mai 2010, 16:29:15
Hallo,

der Kilometerrechner für die Fahrtkosten:
impots.gouv.fr  → particuliers → calculez votre impôt ..  frais réels.

Die 10% zieht das Finanzamt ab. Tatsächliche Kosten ( frais réels ) sind die Alternative.

Schön, dass sich die anderen Sachen geklärt haben.

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Waylon57 am 15. Mai 2010, 17:08:22
[...]
Hat event. jemand einen Link wo ich mir die aktuelle Aufteilung zur Berechnung der Fahrtkosten angucken kann?

Zieht man selber vom Netto die 10% ab und trägt dann den Betrag in das Formular oder wird das vom Impot gemacht?

Die Formeln für die Berechnung der Fahrtkosten findest du auch auf der Erläuterung zur Steuererklärung.

In diesem Jahr ist es bei meiner Frau der Fall, das "frais réels" kleiner als die 10% sind, da ich die Berechnung für uns beide immer auf einem gesonderten Blatt mache, habe ich das dort auch vermerkt und die 10% auf der Steuererklärung selbst abgezogen.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 15. Mai 2010, 19:35:13

... und die 10% auf der Steuererklärung selbst abgezogen.


Aber hallo,
genau, jetzt ist Kreativität gefordert.

Alternativ geht auch: immer 25% abziehen und dafür dem Finanzamt auf Verhandlungsbasis anbieten, als Helmut Fritz  'Lilli Marleen' auf französisch mit original deutschem Akzent von der gesamten Familie singen zu lassen.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Waylon57 am 15. Mai 2010, 20:03:31
Danke pifolog, deine äußert geistreiche Aussage hat mir doch zu denken gegeben.

Der letzte Teil meines Satzes ist natürlich Unsinn. Abziehen kann ich natürlich nichts, da die Einkünfte meiner Frau bereits voreingetragen sind. Die 10% werden natürlich nur vom Finanzamt in Abzug gebracht. 
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 15. Mai 2010, 22:01:45
Ok Waylon,

den kleinen Irrtum glaube ich dir sofort.
Und weil du ein Späßle verstehst, singe ich jetzt mit dir gemeinsam:

dewang la kaserne kang le jur ssangfi, la wi eje langterne ssudäng ssallüme e li...

 :)
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Saarbrücker am 16. Mai 2010, 18:49:00
Hallo Forumgemeinde,
hier sind Fragen aufgetaucht was wie wo an Einkünften (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit meine ich nicht)
zu versteuern sind. Meines Erachtens wird es nur komplizierter, aber liest selber:
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland
Haben Sie im Bundesgebiet weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, erstreckt sich die deutsche Steuerpflicht nur auf Ihre inländischen Einkünfte gemäß § 49 EStG (sog. beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG). Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird das Besteuerungsrecht für inländische Kapitaleinkünfte jedoch grundsätzlich dem ausländischen Wohnsitzstaat zugesprochen.
Weisen Sie Ihrer deutschen Bank Ihren Wohnsitz im Ausland nach, erfolgt wegen der genannten DBA-Regelung kein Abzug der Abgeltungsteuer von Ihren inländischen Zinsen.
Das gilt aber nicht für Zinsen aus Tafelpapieren und auch nicht für Aktiendividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen, ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden aus inländischen Investmentanteilen sowie den weiteren in § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgezählten Kapitalerträgen. Von diesen Erträgen muss die auszahlende deutsche Stelle Abgeltungsteuer einbehalten, allerdings unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages (§ 50 Abs. 1 Satz 3 EStG) und des Teileinkünfteverfahrens bei betrieblichen Kapitalerträgen.
Da der Steuereinbehalt abgeltende Wirkung hat (§ 50 Abs. 5 Satz 1 EStG), müssen Sie in Deutschland keine »Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige« abgeben. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf der Quellenstaat (Land, in dem die Kapitalerträge erzielt werden) auf Dividenden jedoch nur 15 % Quellensteuer einbehalten. Deshalb können Sie sich die Differenz zwischen der Abgeltungsteuer und der nach dem für Sie geltenden DBA maximal zulässigen Quellensteuer vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.
lg der saarbrücker
Den nicht erstattungsfähigen Teil der deutschen Abgeltungsteuer dürfen Sie sich in der Regel auf Ihre ausländische Einkommensteuer, die Sie im Wohnsitzland auf Ihre deutschen Kapitaleinkünfte zahlen, anrechnen lassen.
LG der Saarbrücker
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Saarbrücker am 16. Mai 2010, 19:00:27
noch ein Nachtrag:
Wir haben letzte Woche die Steuererklärung bei dem für uns zuständigen Sachbearbeiters des FA in FR gemacht.
Die vereinbaren dafür extra Termine für Grenzgänger; Dort wird man im 1/4Stundentakt abgefertigt.
Länger braucht man in der Regel auch nicht. Stelle man sich das mal in D vor??????
Hier mein Nachtrag: Ich habe den F Finanzbeamten gefragt, wie sich das mit Aktiengewinnen verhält - die Antwort:
Unter 25000 Euro (in Worten Fünfundzwanzigtausend) braucht nichts versteuert zu werden.
Allerdings kennt dieser Beamte wohl nicht die Rechtsprechung aus letztem Beitrag.
schönen Sonntag noch wünscht
der Saarbrücker
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: wayne20 am 17. Mai 2010, 21:41:48
Hallo, habe auch eine Frage. Wir haben uns letztes Jahr eine Wärmepumpe als Heizung angeschafft. Der franz. Heizungsbauer sagte mir, die könnte ich in der Steuererklärung angeben und so die Mehrwertsteuer sparen. Weiss jemand wo das einzutragen ist und ob das stimmt?
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Eric am 18. Mai 2010, 10:10:44
Hallo,

du kannst eine Credit d'impots auf die Materialkosten beantragen
Le crédit d’impôt est calculé sur le prix des matériaux et équipements, hors main d’œuvre

Es kommt glaube ich darauf an,welche Wärmepumpe es ist.
40 % pour les acquisitions de pompes à chaleur autres que les pompes air/air

Den Betrag für dir Materialkosten trägst du bei folgendem Punkt ein
Charges ouvrant droit à réduction ou crédit d'impôts

Gruß

Eric
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: wayne20 am 18. Mai 2010, 16:44:30
Danke habe es gefunden.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: lorient am 18. Mai 2010, 16:54:35
Hallo ,
habe auch ne Frage , bin gerade am formular 3916 dran( schrecklich dieses beamtenfranz.) verstehe punkt 2.1. bzw. 2.2 nicht ganz . Könnte mir vlt jemand mal erklären was das genau heisst?
Schon mal vielen dank im voraus.

à + Wolfgang
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Chris 37 am 24. Mai 2010, 20:12:00
Hallo,

der Kilometerrechner für die Fahrtkosten:
impots.gouv.fr  → particuliers → calculez votre impôt ..  frais réels.

Die 10% zieht das Finanzamt ab. Tatsächliche Kosten ( frais réels ) sind die Alternative.

Schön, dass sich die anderen Sachen geklärt haben.

Grüße

Danke für den Linkverweis. Also bei mir sind die ''frais réels'' weitaus höher als die Pauschale von 10%.

Eine Frage habe ich zu der Spalte ''1AK'' auf der Declaration (2042) wo ich den Betrag eintragen muß. Es steht dort in Klammern das man auf einer gesonderten Seite die Details mitteilen soll (liste détaillée sur papier libre) Welche Details der Berechnung muß ich da aufführen?

Danke für einen kurzen Hinweis
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Waylon57 am 25. Mai 2010, 19:11:49
Ich schreibe auf das Blatt immer folgendes:

Marke und CV meines Autos. Anschließend den Wohnort und den Arbeitsort mit der entsprechenden Entfernung (Hin- u. Rückweg). Dann multipliziere ich die Arbeitstage mit den Kilometern pro Tag was eine Anzahl an Gesamtkilometern ergibt. Dann mußt du die entsprechende Formel heranziehen um somit den Betrag zu ermitteln, den du von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: grenzgänger am 25. Mai 2010, 21:27:55
Hallo, haben den Fall, das mein Mann in Frankreich versteuert und ich als Beamtin in Deutschland meine Steuern zahle (Lstk.1). Wie muss er dieses Jahr seine Steuererklärung machen? Wird mein Gehalt mit angegeben? Was muss ich vorlegen das ich mein Gehalt nicht noch in Frankreich versteuern muss? Hatte jmd. schon so einen Fall??? :anixwissen:
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Dieter12 am 25. Mai 2010, 21:39:00
Hi,

Bitte keine Doppelpost, sonst wird der Laden unübersichtlich.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 26. Mai 2010, 20:21:26
Betrifft: Frais réels – liste détaillée. Was angeben?

Auf jeden Fall zunächst mal aufteilen nach den 3 häufigsten Kostenarten.
-Fahrtkosten, -Verpflegungskosten (Mittagessen) und -Park/ Mautgebühren.
Fahrtkosten: so wie Waylon geschrieben hat.
Zur Erinnerung: maximal 40 Entfernungskilometer, sonst droht Erklärungsnot.

Verpflegung: pauschal 4,30€ pro Tag. (Wenn keine Betriebskantine vorhanden und die weite Fahrt nach Hause nicht geht – wer in D hat schon 2 Stunden Mittagspause?) Oder tatsächliche Essenskosten minus 4,30€ Selbstbeteiligung pro Mahlzeit.
Parkgebühren (auch angemieteter Stellplatz am Arbeitsort), Autobahnmaut.
Belege werden sehr gern verlangt.

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Waylon57 am 26. Mai 2010, 20:59:09
[...]
Zur Erinnerung: maximal 40 Entfernungskilometer, sonst droht Erklärungsnot.
[...]

Wieso denn das?
Das Saarland zählt komplett zum Grenzgebiet, sodaß wie z.B. auch bei mir Entfernungen über 50 km bzw. sogar über 60 km möglich sind. Bei mir wurden solche Entfernungen noch nie moniert bzw. hinterfragt.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: pifolog am 26. Mai 2010, 23:21:09
Na klar kann man in Metz wohnen, im 100km entfernten saarländischen St Wendel arbeiten und dabei Grenzgänger bleiben.
Doch hier ging es um extra abzusetzende Fahrtkilometer zur Arbeitsstätte. Und da sind die 40km eben eine magische Grenze. Drunter wird ohne utsch und autsch akzeptiert, drüber können Rechtfertigungen verlangt werden. So sind die Regeln.
Zum Nachlesen höchst offiziell, hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers.impot;jsessionid=VQ5F2CSRSOASJQFIEMPSFFGAVARW4IV1?paf_dm=popup&paf_gm=content&pageId=part_fraisprof&espId=1&typePage=cpr02&paf_gear_id=500018&docOid=documentstandard_570&temNvlPopUp=true

Wenn bei dir dennoch tägliche Fahrten  (hin und zurück) von 100 bis 120km anstandslos bei den frais réels anerkannt wurden, freue ich mich mit dir.
Nur, wo steht das, dass das für jeden gilt?

Grüße
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: khmer am 27. Mai 2010, 15:26:45
Wenn bei dir dennoch tägliche Fahrten  (hin und zurück) von 100 bis 120km anstandslos bei den frais réels anerkannt wurden, freue ich mich mit dir.
Nur, wo steht das, dass das für jeden gilt?

Genau!

Hier jedes Jahr Diskussionen um 65km.
Seit 16 Jahren sinds sogar via AB ein paar mehr, aber noch weiter vom Arbeitsplatz wegziehen, das ging schon gar nicht..... Damit fings an, wir haben jetzt anscheinend einen "Vermerk" in unserem Dossier, vorher gabs auch nie Nachfragen / Beanstandungen.
So rechnen wir "freiwillig" nur mit 65 km und freuen uns nach 3 Jahren wenns nicht gekürzt (rectification) wurde.

Das 40 km Limit ist absurd, denn selbst mit 9 CV wähl ich ja dann besser die 10% Pauschale.
Unzeitgemäß ist es allemal, vorallem auf dem platten Land (Lorraine-Rheinland Pfalz).
Ich bin 45 Min unterwegs, einfach, vom Frühstückstisch zum Schreibtisch.
Noch "normal", oder?
Wem reichen die in Paris??
Daß ich aber nach Insolvenz und 3 Übernahmen mit "Restrukturierungsmaßnahmen" in Form von insgesamt ~800 Entlassungen an meinen Arbeitsort mit >20% Arbeitslosenquote ziehen sollte, das wollte dann auch der Prüfer in den letzten 5 Jahren nicht mehr verlangen. (Sonst hätte ich auch um ein Urteil gestritten).
Aber sämtliche Tankquittungen prüft er/sie immer noch jedes Jahr auf Unstimmigkeiten...

Soll heißen: Das widerspruchfeste Begründen kann sehr schwierig sein.
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: Waylon57 am 27. Mai 2010, 21:04:42
Diese 40 km Begrenzung war mir nicht bekannt, wieder mal was gelernt.

Ich wohne Luftlinie ca. 300 m von der Grenze weg, wie soll ich da noch näher an meinen Arbeitsort ziehen. Das Finanzamt kann doch nicht allen Ernstes verlangen, daß ich mir ´nen anderen Job suche, nur um unter der 40 km Grenze zu bleiben.

Ich hab´ gedacht ich wohne in Frankreich und nicht in Absurdistan! 
Titel: Re: Steuererklärung 2010
Beitrag von: sapperlot am 27. Mai 2010, 23:44:09
Ich wohne Luftlinie ca. 300 m von der Grenze weg, wie soll ich da noch näher an meinen Arbeitsort ziehen. Das Finanzamt kann doch nicht allen Ernstes verlangen, daß ich mir ´nen anderen Job suche, nur um unter der 40 km Grenze zu bleiben.
Naja auch wenn du in Saargemünd von deinem Balkon nach Blittersdorf spucken kannst, kann man troztdem Als näher an seinen Arbeitsplatz ziehen, wenn er 200km weg in Lörrach liegt  ;)
Und wohnen darfst du natürlich wo du willst, nur absetzen halt nicht (bzw. icht so einfach) ;)