Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung 2010  (Gelesen 46506 mal)

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Offline Saarbrücker

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #60 am: 16. Mai 2010, 19:00:27 »
noch ein Nachtrag:
Wir haben letzte Woche die Steuererklärung bei dem für uns zuständigen Sachbearbeiters des FA in FR gemacht.
Die vereinbaren dafür extra Termine für Grenzgänger; Dort wird man im 1/4Stundentakt abgefertigt.
Länger braucht man in der Regel auch nicht. Stelle man sich das mal in D vor??????
Hier mein Nachtrag: Ich habe den F Finanzbeamten gefragt, wie sich das mit Aktiengewinnen verhält - die Antwort:
Unter 25000 Euro (in Worten Fünfundzwanzigtausend) braucht nichts versteuert zu werden.
Allerdings kennt dieser Beamte wohl nicht die Rechtsprechung aus letztem Beitrag.
schönen Sonntag noch wünscht
der Saarbrücker

Offline wayne20

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #61 am: 17. Mai 2010, 21:41:48 »
Hallo, habe auch eine Frage. Wir haben uns letztes Jahr eine Wärmepumpe als Heizung angeschafft. Der franz. Heizungsbauer sagte mir, die könnte ich in der Steuererklärung angeben und so die Mehrwertsteuer sparen. Weiss jemand wo das einzutragen ist und ob das stimmt?

Offline Eric

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #62 am: 18. Mai 2010, 10:10:44 »
Hallo,

du kannst eine Credit d'impots auf die Materialkosten beantragen
Le crédit d’impôt est calculé sur le prix des matériaux et équipements, hors main d’œuvre

Es kommt glaube ich darauf an,welche Wärmepumpe es ist.
40 % pour les acquisitions de pompes à chaleur autres que les pompes air/air

Den Betrag für dir Materialkosten trägst du bei folgendem Punkt ein
Charges ouvrant droit à réduction ou crédit d'impôts

Gruß

Eric

Offline wayne20

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #63 am: 18. Mai 2010, 16:44:30 »
Danke habe es gefunden.

Offline lorient

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #64 am: 18. Mai 2010, 16:54:35 »
Hallo ,
habe auch ne Frage , bin gerade am formular 3916 dran( schrecklich dieses beamtenfranz.) verstehe punkt 2.1. bzw. 2.2 nicht ganz . Könnte mir vlt jemand mal erklären was das genau heisst?
Schon mal vielen dank im voraus.

à + Wolfgang

Offline Chris 37

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #65 am: 24. Mai 2010, 20:12:00 »
Hallo,

der Kilometerrechner für die Fahrtkosten:
impots.gouv.fr  → particuliers → calculez votre impôt ..  frais réels.

Die 10% zieht das Finanzamt ab. Tatsächliche Kosten ( frais réels ) sind die Alternative.

Schön, dass sich die anderen Sachen geklärt haben.

Grüße

Danke für den Linkverweis. Also bei mir sind die ''frais réels'' weitaus höher als die Pauschale von 10%.

Eine Frage habe ich zu der Spalte ''1AK'' auf der Declaration (2042) wo ich den Betrag eintragen muß. Es steht dort in Klammern das man auf einer gesonderten Seite die Details mitteilen soll (liste détaillée sur papier libre) Welche Details der Berechnung muß ich da aufführen?

Danke für einen kurzen Hinweis

Offline Waylon57

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #66 am: 25. Mai 2010, 19:11:49 »
Ich schreibe auf das Blatt immer folgendes:

Marke und CV meines Autos. Anschließend den Wohnort und den Arbeitsort mit der entsprechenden Entfernung (Hin- u. Rückweg). Dann multipliziere ich die Arbeitstage mit den Kilometern pro Tag was eine Anzahl an Gesamtkilometern ergibt. Dann mußt du die entsprechende Formel heranziehen um somit den Betrag zu ermitteln, den du von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst.

Offline grenzgänger

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #67 am: 25. Mai 2010, 21:27:55 »
Hallo, haben den Fall, das mein Mann in Frankreich versteuert und ich als Beamtin in Deutschland meine Steuern zahle (Lstk.1). Wie muss er dieses Jahr seine Steuererklärung machen? Wird mein Gehalt mit angegeben? Was muss ich vorlegen das ich mein Gehalt nicht noch in Frankreich versteuern muss? Hatte jmd. schon so einen Fall??? :anixwissen:

Offline Dieter12

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #68 am: 25. Mai 2010, 21:39:00 »
Hi,

Bitte keine Doppelpost, sonst wird der Laden unübersichtlich.

Gruss, Dieter

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #69 am: 26. Mai 2010, 20:21:26 »
Betrifft: Frais réels – liste détaillée. Was angeben?

Auf jeden Fall zunächst mal aufteilen nach den 3 häufigsten Kostenarten.
-Fahrtkosten, -Verpflegungskosten (Mittagessen) und -Park/ Mautgebühren.
Fahrtkosten: so wie Waylon geschrieben hat.
Zur Erinnerung: maximal 40 Entfernungskilometer, sonst droht Erklärungsnot.

Verpflegung: pauschal 4,30€ pro Tag. (Wenn keine Betriebskantine vorhanden und die weite Fahrt nach Hause nicht geht – wer in D hat schon 2 Stunden Mittagspause?) Oder tatsächliche Essenskosten minus 4,30€ Selbstbeteiligung pro Mahlzeit.
Parkgebühren (auch angemieteter Stellplatz am Arbeitsort), Autobahnmaut.
Belege werden sehr gern verlangt.

Grüße

Offline Waylon57

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #70 am: 26. Mai 2010, 20:59:09 »
[...]
Zur Erinnerung: maximal 40 Entfernungskilometer, sonst droht Erklärungsnot.
[...]

Wieso denn das?
Das Saarland zählt komplett zum Grenzgebiet, sodaß wie z.B. auch bei mir Entfernungen über 50 km bzw. sogar über 60 km möglich sind. Bei mir wurden solche Entfernungen noch nie moniert bzw. hinterfragt.

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #71 am: 26. Mai 2010, 23:21:09 »
Na klar kann man in Metz wohnen, im 100km entfernten saarländischen St Wendel arbeiten und dabei Grenzgänger bleiben.
Doch hier ging es um extra abzusetzende Fahrtkilometer zur Arbeitsstätte. Und da sind die 40km eben eine magische Grenze. Drunter wird ohne utsch und autsch akzeptiert, drüber können Rechtfertigungen verlangt werden. So sind die Regeln.
Zum Nachlesen höchst offiziell, hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers.impot;jsessionid=VQ5F2CSRSOASJQFIEMPSFFGAVARW4IV1?paf_dm=popup&paf_gm=content&pageId=part_fraisprof&espId=1&typePage=cpr02&paf_gear_id=500018&docOid=documentstandard_570&temNvlPopUp=true

Wenn bei dir dennoch tägliche Fahrten  (hin und zurück) von 100 bis 120km anstandslos bei den frais réels anerkannt wurden, freue ich mich mit dir.
Nur, wo steht das, dass das für jeden gilt?

Grüße

Offline khmer

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #72 am: 27. Mai 2010, 15:26:45 »
Wenn bei dir dennoch tägliche Fahrten  (hin und zurück) von 100 bis 120km anstandslos bei den frais réels anerkannt wurden, freue ich mich mit dir.
Nur, wo steht das, dass das für jeden gilt?

Genau!

Hier jedes Jahr Diskussionen um 65km.
Seit 16 Jahren sinds sogar via AB ein paar mehr, aber noch weiter vom Arbeitsplatz wegziehen, das ging schon gar nicht..... Damit fings an, wir haben jetzt anscheinend einen "Vermerk" in unserem Dossier, vorher gabs auch nie Nachfragen / Beanstandungen.
So rechnen wir "freiwillig" nur mit 65 km und freuen uns nach 3 Jahren wenns nicht gekürzt (rectification) wurde.

Das 40 km Limit ist absurd, denn selbst mit 9 CV wähl ich ja dann besser die 10% Pauschale.
Unzeitgemäß ist es allemal, vorallem auf dem platten Land (Lorraine-Rheinland Pfalz).
Ich bin 45 Min unterwegs, einfach, vom Frühstückstisch zum Schreibtisch.
Noch "normal", oder?
Wem reichen die in Paris??
Daß ich aber nach Insolvenz und 3 Übernahmen mit "Restrukturierungsmaßnahmen" in Form von insgesamt ~800 Entlassungen an meinen Arbeitsort mit >20% Arbeitslosenquote ziehen sollte, das wollte dann auch der Prüfer in den letzten 5 Jahren nicht mehr verlangen. (Sonst hätte ich auch um ein Urteil gestritten).
Aber sämtliche Tankquittungen prüft er/sie immer noch jedes Jahr auf Unstimmigkeiten...

Soll heißen: Das widerspruchfeste Begründen kann sehr schwierig sein.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2010, 15:44:20 von khmer »

Offline Waylon57

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #73 am: 27. Mai 2010, 21:04:42 »
Diese 40 km Begrenzung war mir nicht bekannt, wieder mal was gelernt.

Ich wohne Luftlinie ca. 300 m von der Grenze weg, wie soll ich da noch näher an meinen Arbeitsort ziehen. Das Finanzamt kann doch nicht allen Ernstes verlangen, daß ich mir ´nen anderen Job suche, nur um unter der 40 km Grenze zu bleiben.

Ich hab´ gedacht ich wohne in Frankreich und nicht in Absurdistan! 

Offline sapperlot

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Re: Steuererklärung 2010
« Antwort #74 am: 27. Mai 2010, 23:44:09 »
Ich wohne Luftlinie ca. 300 m von der Grenze weg, wie soll ich da noch näher an meinen Arbeitsort ziehen. Das Finanzamt kann doch nicht allen Ernstes verlangen, daß ich mir ´nen anderen Job suche, nur um unter der 40 km Grenze zu bleiben.
Naja auch wenn du in Saargemünd von deinem Balkon nach Blittersdorf spucken kannst, kann man troztdem Als näher an seinen Arbeitsplatz ziehen, wenn er 200km weg in Lörrach liegt  ;)
Und wohnen darfst du natürlich wo du willst, nur absetzen halt nicht (bzw. icht so einfach) ;)