Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto  (Gelesen 17540 mal)

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Offline diego2

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Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 04. Mai 2010, 21:17:57 »
hi,

war vor kurzem hier in F das erste Mal bei einem Steuerberater und es erschien mir nicht besonders hilfreich (die Internetberechnung meiner Steuern kann ich selbst).

Allerdings schien er einen guten Draht zu den lokalen Behörden zu haben und es gibt wohl jedes Jahr andere Weisungen aus Paris, worauf diesmal besonders zu achten ist. Dieses Jahr soll wohl definitiv eine Strafe von 750 Euro erhoben werden, wenn man (als Grenzgänger - Lohnkonto) kein Auslandskonto in der lezten Zeile angibt. Das könnte hier für einige interessant sein, ich habe darauf vorher nie geachtet. Das Gesetz gibt es schon lange, aber diesmal wird darauf geachtet.
Keine Ahnung, ich habe bisher immer alles korrekt deklariert, aber fast alle Zeilen (auch Auslandskonto) leer gelassen.

gruss diego

Offline saphir99

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #1 am: 05. Mai 2010, 10:41:42 »
Hallo Diego,

danke für den Tipp, kannst Du dies noch genauer beschreiben wie zum Beispiel bei welchem Formular (z. B. 2047) und hat der Eintrag eine Kennung wie z.B. AA,  AC, FG.

LG
Michael

Offline cogee

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #2 am: 05. Mai 2010, 13:20:45 »
gilt das auch für Girokonten oder nur für Konten die Zinsen bringen wie z.B Tagesgeldkonto?

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #3 am: 05. Mai 2010, 14:39:22 »
Hallo,

es geht um das Formular 3916 (Auslandskonten). Runterladen, steht dann alles drin. Guck mal hier:



Entweder:  www.impots.gouv.fr  → PARTICULIERS → Recherche de formulaires  (linke Spalte)
Oder direkt hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=UOJVGVQRZSQUFQFIEMRSFFGAVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime&_DARGS=/portal/portlet/recherche/html/sharedPage.jsp.1_A&_DAV=

Jahr 2010 eingeben und die Nummer des Vordrucks  (2042, 2047, 3916) reicht dann.
In der Zeile 'accéder à' stehen dort 2 Versionen zur Verfügung (remplissable =  direkt ausfüllbar) und zusätzlich evtl. weitere Erläuterungen zum Vordruck (Notice)

Nota:  Das Formular 2042 ist immer noch nicht verfügbar. Soll aber in diesen Tagen kommen.


betroffen sind Konten, die 2009 (auch wenn nur zeitweise) bestanden haben.
(Giro, Spar, Festgeld, Wertpapier (Aktien, Investmentfonds)

Grüße
« Letzte Änderung: 05. Mai 2010, 23:31:54 von pifolog »

Offline kembser

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #4 am: 05. Mai 2010, 14:53:04 »
Hallo zusammen,

richtig. Man muss das Formular 3916 ausfüllen. Wenn man die Erklärung per Papier macht, kann man auch ein formloses Schreiben mit den Angaben (Kontoinhaber, Bank, Adresse, Kontonr. usw) beifügen.

Vor allem aber muss man auf der eigentlichen Steuererklärung (Formular 2042) auf der letzten Seite ganz unten das Kästchen ankreuzen (8UU).
Und genauso muss man 8TT ankreuzen, wenn man in D eine Lebensversicherung hat (auch hier ein Schreiben mit den Daten beifügen).

Grüße,
der Kembser

P.S.: Habe heute das Formular 2042 erhalten.

Offline Eric

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #5 am: 05. Mai 2010, 15:13:02 »
Hallo Kembser,

gilt das auch für eine Risikolebensversicherung ?

Eric

Offline Frank04

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #6 am: 05. Mai 2010, 15:30:40 »
Kurze Frage zu dem Formular: Punkte 1 Angaben zur Person und Punkt 4 Kontodaten habe ich verstanden. Aber was bedeuten den die Felder unter 2. und 3. ?

Dann noch eine allgemeine Frage zu Zinsen: Wenn ein Gemeinschaftskonto besteht und wir unverheiratet jeweils eine eigene Steuererklärung machen, wie werden denn die Zinsen aufgeteilt? 50% zu 50% oder kann ich mir aussuchen wer die Zinsen versteuert (ähnlich wie mit dem "absetzbaren" Kind)?

Offline khmer

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #7 am: 05. Mai 2010, 16:49:50 »
Hallo zusammen,

richtig. Man muss das Formular 3916 ausfüllen. Wenn man die Erklärung per Papier macht, kann man auch ein formloses Schreiben mit den Angaben (Kontoinhaber, Bank, Adresse, Kontonr. usw) beifügen.

Vor allem aber muss man auf der eigentlichen Steuererklärung (Formular 2042) auf der letzten Seite ganz unten das Kästchen ankreuzen (8UU).
Und genauso muss man 8TT ankreuzen, wenn man in D eine Lebensversicherung hat (auch hier ein Schreiben mit den Daten beifügen).

Grüße,
der Kembser

P.S.: Habe heute das Formular 2042 erhalten.

Die déclaration en ligne wird ja so sehr beworben, gibts das 3916 dort auch?

Ich hab noch keine gemacht bis jetzt wg zu vieler, jährlich immer wieder eingeforderten justificactifs.
Und auf der tour guidé kommt so was spezielles wie 3916 auch nicht vor.

Die Erläuterungen des 3916 wissen von déclaration en ligne noch gar nix:
"doit être jointe à la déclaration de revenus no 2042 (normale ou simplifiée) souscrite auprès du centre des impôts".

Mir scheint der Vorteil der déclaration en ligne nur in der Einsparung je eines 2041 und 2047 zu liegen, der -in unserem Fall größere Teil - des Papierkrams bleibt. Mit dem Nachteil, daß bis 31.05.2013 dieser auf Anforderung ja doch geliefert werden muß und da sind wir Fristen von nur 14 Tagen gewohnt. Schlecht auf Dienstreise oder im Urlaub, dann doch lieber gleich alles zum 31.5.2010 auf Papier?

Es ist ein 3916 je Konto erforderlich!
Und das jedes Jahr, solange die Konten genutzt werden.

Also machen wir das angesichts der Drohungen

(Toute omission ou inexactitude dans l’accomplissement de vos obligations vous expose à deux types de sanction :
• d’une part une amende de 1 500 € par compte non déclaré, portée à 10 000 € lorsque l’obligation déclarative concerne un Etat ou un territoire qui n’a pas conclu avec la France une convention d’assistance administrative)

brav zum 1. Mal seit 1979 für Gehaltskonto, Depot und Tagesgeldkonto, die, bis auf das 1., da gibts keine Zinsen, aufgrund der Meldungen der Zinserträge nach F sowieso bekannt sind.

Der Sinn erschließt sich mir nicht.
Außer, daß bei den "Vergeßlichen" heftig abkassiert werden kann.
Erinnert mich irgendwie an die gegenwärtigen Repressionen auf der Straße allgemein & gegen motards im Speziellen.

Ohne Diego2's Hinweis hätt ichs auch dieses Jahr wieder gelassen.
Ob es diese "Weisung aus Paris" wirklich gibt oder eher ein hoax ist werden wir wohl nie erfahren?
Danke für den Tip, das Ausmaß der SAnktionen war mir noch nicht bekannt.

A+

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #8 am: 05. Mai 2010, 19:21:49 »
Hallo,

3916 'en ligne' funktioniert.
Für Privatleute steht:
bei 1 wer erklärt.
bei 2.1 wer Auslandskonten hat.
bei 3.1 (alternativ zu 2) wer eine Vollmacht über fremde Auslandskonten hat, deren Inhaber in F wohnt. (Auch das noch)

Khmer, bitte kein Rumnörgeln. Diese Angaben sind notwendig im Rahmen europäischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen, Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Waffenschieberei. Und das alles wird, wie jeder weiß, in Milliardenhöhe über Privatkonten abgewickelt.

Deshalb ein freudig unterstützendes Hurra!

Offline chevymichel

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #9 am: 05. Mai 2010, 20:57:56 »

Hallo zusammen...

Ohhh dann bin ich ja ein Verbrecher...... Hmmm.... Habe bisher ( 6 Jahre ) noch nie irgent ein Deutsches Konto angegeben....
Naja Hat auch noch nie jemand danach gefragt...

Unsere Erste erklärung hat Damals eine Bekannte von uns ( Französin und Grenzgänger ) gemacht... Die hatte nie was davon gesagt....

Klar. der Französische Staat hat natürlich Angst da ihm Zinsgewinne aus Deutschland durch die Lappen gehen...
Bei mir sind es aber eher Überzihungszinsen... Lach...........


Gruss Michael

Offline diego2

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #10 am: 05. Mai 2010, 21:03:54 »
Ps der sinn der aktion erschliesst sich normalerweise für grenzgänger D - F nicht, aber bei mir und den meisten bei uns in den dörfern handelt es sich um grenzgänger CH -F, die in basel arbeiten. da wird der sinn schon klarer, denn es gibt keinen automatischen austausch.

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #11 am: 05. Mai 2010, 22:26:49 »
Na klar bist du schuldig, Michael.

Du hast von nichts gewusst?
Oooch, das kennst du doch noch aus D: 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'.
Deine Ausrede:  'eine Bekannte, ..Französin ..hatte nie was davon gesagt'  wirkt hilflos und entlastet dich nicht.
 
Machs wie Politiker und sag besser: 'der damalige Kenntnisstand ließ kein anderes Handeln zu'.
Oder: 'mir wurden wesentliche Informationen vorenthalten, deshalb habe ich die Verantwortliche umgehend suspendiert.'

Nur so überlebst du peinliche Nachfragen und nichts bleibt an dir hängen,

à la prochaine...

Offline Dieter

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #12 am: 05. Mai 2010, 23:27:49 »
Hallo zusammen,

habe ich das jetzt richtig verstanden:

Für mein Sparbuch muss ich nun 1.+2. und 4. im 3916 ausfüllen??

Gruß

Offline pifolog

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #13 am: 05. Mai 2010, 23:43:21 »
Ja

Offline chevymichel

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Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« Antwort #14 am: 06. Mai 2010, 02:31:34 »
Jooo ich bin Schuldig  ;-)


Aber das mit der Ausrede der Politiker ist ne gute Idee--- Lol

Sagt mal... Also angeben muss man ja nur Sparverträge und alles was Zinsen bringt. Oder???   

In unserm Fall ist das nur ein Schwäbisch Hall Vertrag...   Sparbücher haben wir nur Hier. Und da wird ja die Steuer eh schon Automatisch Abgeführt.