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Autor Thema: Steuerbescheid  (Gelesen 6957 mal)

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Guest

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Steuerbescheid
« am: 29. Januar 2007, 19:01:08 »
Hallo miteinander!

Ich wohne nun schon seit 5 Monaten in Frankreich (in der Nähe von Mulhouse) und demnächst steht die Einkommensteuerabrechnung an. Meine Frage lautet nun:

- Was muss ich unternehmen, um Einkommensteuer zu zahlen (Wird mir ein Bescheid zugeschickt; muss ich einen Antrag stellen??)
- Was muss ich (single, ohne Kind) unternehmen, um nicht zu viel Steuern zu zahlen?
- Ich arbeite in BRD und fahre jeden Tag einfach 20 km zur Arbeit. Wird dies in der Erklärung berücksichtigt?
- Welche weitere Sachen gibt es zu beachten?

- Habt Ihr Euch an ein Steuerbüro gewandt???? Wenn ja, könnt Ihr mir in der Gegend von Mulhouse eines empfehlen?

Ich weiß, das sind viele Fragen aber vielleicht erbarmt sich einer von Euch und bringt etwas Licht ins Dunkel.

Danke schon einmal und Grüße

Tobias

Offline Dieter12

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Steuerbescheid
« Antwort #1 am: 29. Januar 2007, 22:57:27 »
Zitat von: Tobias
- Was muss ich unternehmen, um Einkommensteuer zu zahlen (Wird mir ein Bescheid zugeschickt; muss ich einen Antrag stellen??)
Tobias
Hi Tobias,
Hast schon mal ein bisschen im Forum und in GrenzgängerWiki herumgeschnüffelt?
Schau' doch mal dahin:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich

Zitat von: Tobias
- Habt Ihr Euch an ein Steuerbüro gewandt???? Wenn ja, könnt Ihr mir in der Gegend von Mulhouse eines empfehlen?
Tobias
In Frankreich gibt es viel weniger Steuerbüros für Privatpersonen, da die Steuererklärung erheblich einfacher ist.
Hast Du schon mal den Link ausprobiert, bei dem man sich seine Steuern errechnen kann:
http://www.calculer.com
Na ja, an ein bisschen Französisch musst Du Dich dann schon gewöhnen, aber dafür bist Du ja auch nach Frankreich gezogen.

Gruss, Dieter

Offline Marco

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Steuerbescheid
« Antwort #2 am: 29. Januar 2007, 23:03:13 »
Hi Tobias,

Zitat von: Tobias
- Was muss ich unternehmen, um Einkommensteuer zu zahlen (Wird mir ein Bescheid zugeschickt; muss ich einen Antrag stellen??)
Um ehrlich zu sein, ich weiß nicht mehr genau wie das im ersten Jahr bei mir war. Allerdings liegen die Formulare für jeden bei deiner lokalen Mairie aus. Ab dem zweiten Jahr bekommst du die Formulare automatisch zugesandt.
Der Abgabetermin wird für alle festgelegt und bis zu diesem Termin musst du die Formulare ausgefüllt entweder beim französischen Finanzamt in den Briefkasten eingeworfen, per Post dort abgeliefert oder persönlich übergeben haben. Einwerfen genügt :).

Zitat von: Tobias
- Was muss ich (single, ohne Kind) unternehmen, um nicht zu viel Steuern zu zahlen?
In Frankreich läuft es ein wenig anders. Wenn du nicht gerade einen extrem weiten Weg zur Arbeit und sonstige Belastungen wie Hausbau oder Unterhalt hast, brauchst du gar nichts zu tun. In Deutschland ist es ja eher so daß man monatlich zu viel zahlt und über die Lohnsteuerrückvergütung sich einen Teil wieder zurück holt.

In Frankreich gibt es zwei verschiedene Modi: Entweder eine pauschale Reduzierung des zu versteuernden Einkommens, wenn nichts weiter unternommen oder eingereicht wird oder im Gegensatz dazu eine detaillierte Auflistung der eigenen Verhältnisse. Die detaillierte Auflistung kann unter dem Strich zwar ein paar Euro mehr bringen, allerdings muss man dazu wirklich weite Wege zurücklegen oder besondere Ausgaben haben. Ich hatte das mal für mich ausgerechnet und trotz ca. 35 km Entfernung zur Arbeit lohnt sich bei mir die detaillierte Erklärung noch nicht.

Zitat von: Tobias
- Ich arbeite in BRD und fahre jeden Tag einfach 20 km zur Arbeit. Wird dies in der Erklärung berücksichtigt?
Durch die pauschale Reduzierung sowieso. Bei 20km wirst du es wahrscheinlich nicht schaffen über die Pauschale zu kommen.

Zitat von: Tobias
- Welche weitere Sachen gibt es zu beachten?
An sich ist die Erklärung in Frankreich relativ leicht. Im Wiki gibt's auch eine Erklärung wie man vorgehen kann. Zu beachten gibt es auf jeden Fall die Abgabefristen und Zahlungsfristen in Frankreich. Das französische Finanzamt ist empfindlicher als das deutsche wenn es um die Einhaltung der Termine geht, also darauf achten, daß man die Abgabe/Zahltermine nicht verpasst.

Viele Grüße,
Marco

Jess

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Steuerbescheid
« Antwort #3 am: 29. Januar 2007, 23:17:23 »
also ich bin bei einem privaten Steuerberater, wo mein Dad vorher schon war und der hat mich im ersten Jahr mitbenommen und der Steuerberater hat dann alles ausgefüllt ich hab damals noch keine Unterlagen bekommen so wie ich das nun jedes Jahr bekomm.

Guest

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Steuerbescheid
« Antwort #4 am: 08. Februar 2007, 18:44:05 »
Hallo zusammen!

Danke schon einmal für die guten Hinweise.
Um nichts falsch zu mach interessiert mich vor allem, ob ich noch irgendetwas tun muss, um diesen Steuerbescheid zu erhalten?

Ich bin auf dem Mairie angemeldet und habe auf dem Finanzamt Mulhouse meine Grenzgängerbescheinigung abgegeben. Somit sollte ich nun mein zu versteuernde Einkommen in Frankreich abführen.

Bekomme ich  jetzt automatischen diesen Bescheid oder muss ich nochmals auf ein Amt. Meine französischen Kollegen kennen sich damit nicht aus, da die schon seit Ewigkeiten ihre LST in Frankreich abführen.
Wenn Ihr es wisst, würde ich mich über eine Meldung freuen!

Danke und Gruss
Tobias

Offline Dieter12

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Steuerbescheid
« Antwort #5 am: 08. Februar 2007, 20:39:26 »
Hi Tobias,

Vorläufig bezahlst Du erst mal keine Steuern. Ich weiss zwar auch nicht, ob Dir automatisch Steueranträge zugehen oder nicht, aber das ist nicht weiter tragisch, denn hier verhält es sich ausnahmsweise mal wie in D mit dem Steuerausgleichsanträgen, d.h. wenn Du dem Amt bekannt bist, erhälst Du Papiere, die bereits vorausgefüllt sind und wenn das Amt Dich nicht kennt, kann es auch keine Papiere für Dich ausfüllen.
Kurzum, da Du nicht sicher bist, ausgefüllte Anträge zu erhalten, solltest Du nochmals zur "cité administrative BAT D" in Mulhouse fahren und Dir dort am Empfang einen oder mehrere leere Anträge und die dazugehörigen Erklärungsblätter holen. Solltest Du dann keinen ausgefüllten Antrag erhalten, so nimmst Du einfach diese. Der Abgabetermin steht dann recht gross immer in der Zeitung und wird auch regelmässig von Marco hier im Forum bekanntgegeben. Den dann von Dir ausgefüllten Antrag kannst Du dann auch persönlich in der "cité administrative BAT D" in Mulhouse abgeben. Um das offizielle Abgabedatum herum geht es dort zu wie auf der Hauptpost; du ziehst dir eine Marke und wartest, bist du dran bist. Diesen durchweg netten Finanzamtsmitarbeitern kannst Du dann alle Fragen stellen, die Dir auf dem Herzen liegen; sie würden Dir sogar helfen, den Antrag auszufüllen. Die Erfahrung lohnt sich, wenn man bis dato immer nur den "typischen deutschen" Finanzbeamten kennengelernt hat.
Die Steuern bezahlst Du dann, wenn Du einen Steuerbescheid erhälst. Auf diesem steht die Summer deiner Steuerschulden und das Datum, an dem sie bezahlt seien müssen. Dieses kannst Du dann mit allen denkbaren Zahlungsmitteln (bar, Scheck, Überweisung, Internet) vornehmen.

Gruss, Dieter

Offline lULLY

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Steuerbescheid
« Antwort #6 am: 15. März 2007, 11:29:07 »
Hallo.. ich habe auch mal eine Frage zum Steuerbescheid. Weiß nichts, ob in diesen Thteat poasst, aber viell könnt ihr mir ja helfen. Und zwar habe ich bei einer Seite (poker ) , die in England angemeldet ist (link]) im letzten Jahr ein bissl Geld gemacht.. Wie geb ich das denn am Ende des Jahres an, oder ist das Steuerfrei.. Kann mir hier jemand helfen.. Ich wohne in Deutschland.
Lieben Gruß, Ulli

edit: spamlink entfernt. (marco)