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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: egbert am 28. Januar 2014, 19:40:26

Titel: Steuerbescheid nach Rückzug F-D
Beitrag von: egbert am 28. Januar 2014, 19:40:26
Hallo,

ich lebe seit 11/12 wieder in Deutschland und habe mich ordnungsgemäß abgemeldet. Seit 11/12 zahle ich in Deutschland wieder Steuern. 2013 habe ich die Steuern für 2012 in Frankreich bezahlt. So weit so gut.
Heute kriege ich in Deutschland Post vom französischen Finanzamt. Ich soll eine Vorauszahlung für 2013 zahlen.
Hat jemand das Gleiche erlebt oder weiß, was zu tun ist?
Titel: Re: Steuerbescheid nach Rückzug F-D
Beitrag von: VanNessi am 29. Januar 2014, 14:18:57
Hallo, ich habe gestern auch einen Vorauszahlungsbescheid für 2013 bekommen.
Auch ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet. Ich werde die nächste Woche zum Finanzamt nach Forbach fahren
und die Abmeldung nochmals voelegen. Falls jemand noch eine andere Idee hat, wäre ich dankbar für eine Antwort.
Vielen Dank
Titel: Re: Steuerbescheid nach Rückzug F-D
Beitrag von: TGV am 29. Januar 2014, 14:54:58
Na, ihr schreibt dem FA daß ihr nicht mehr in .fr wohnt und arbeitet und daher in 2013 in .fr nicht Steuerpflichtig seid und damit auch keine Vorauszahlungen leisten werden, legt eine Kopie der deutschen ANmeldebestätigung bei, und zahlt einfach nicht. Das sollte es tun.

Bei meiner Frau ist es ähnlich (wohnhaft .de, Arbeit als Angestellte in .fr), die mußte für 2012 ausnahmsweise in .fr Steuern auf ihr Mutterschaftsgeld zahlen - und bekam jetzt eine Vorauszahlung für 2013 per Post. Ein Anruf beim Service des Impots des Non-Residents, der für sie als im Ausland lebende Französin zuständig ist, ergab das, was ich Euch schrieb.

Titel: Re: Steuerbescheid nach Rückzug F-D
Beitrag von: VanNessi am 30. Januar 2014, 13:15:41
Vielen Dank für deine Antwort.