In D gibt es nach meinen Kenntnissen nicht die Möglichkeit, nur einen Zweitwohnsitz zu haben. Man muss auch einen Erstwohnsitz haben, um einen Zweitwohnsitz haben zu können.
Der Fiskus kennt den Begriff des "Lebensmittelpunkts", ein Ort, zu dem man einen Bindung hat wie z. Bsp. Familie, Frau, Eltern. Fahrten zum Lebensmittelpunkt sind in D absetzbar, sofern vernünftig begründbar. (eine tägliche Fahrt dorthin wäre vermutlich nicht vernünftig, 1-2 Fahrten die Woche schon eher.)