logga bleiben, border *gg*
ein ( deutscher) Steuerbescheid ist ein "belastender" Verwaltungsakt, der eine Rechtsmittelbelehrung erfordert. Ich bin mir momentan - ohne mich einzulesen - nicht
ganz sicher, ob der Einspruch nicht sofort " aufschiebende Wirkung" hat, glaube aber schon. Ansonsten einfach schriftlich formlos die aufschiebende Wirkung einfordern............ du erreichst damit zweierlei: die Vollstreckung wird ausgesetzt, heisst, du gewinnst Zeit ( bis der franz. Bescheid kommt) und zweitens.... die nächste Instanz prüft, mit welchem Ergebnis auch immer, was dir aber wiederum Zeit bringt, also selbst wenn die Prüfinstanz deinen Einspruch ablehnt, solltest du bis dahin den franz. Bescheid in Händen halten.... also erneuter Einspruch gegen den Entscheid der 2. Instanz, franz. Nachweis dabei und fertig.
Leider, wenns so kommt, elender Schriftkram, aber nichts, weswegen man sich Sorgen machen müsste
Gruß
Veuve