Hallo!
Vielleicht könnt Ihr mir meine Frage beantworten, und zwar habe ich bis August 2006 in Frankreich gewohnt (Grenzgängerstatus) und bin dann zurück nach Deutschland gezogen.
Dieses Jahr habe ich dann ja zwei Steuererklärungen machen müssen, einmal für Frankreich und einmal für Deutschland.
Meine Annahme war eigentlich, dass ich für die Zeit, in der in Frankreich gewohnt habe, meine Steuern in Frankreich bezahlen muss (so habe ich die Steuererklärung auch ausgefüllt und von den Franzosen auch noch nichts anderes gehört) und für die restliche Zeit, als ich dann wieder in Deutschland gewohnt habe, die deutschen Steuern zu zahlen sind (die deutsche Steuererklärung habe ich entsprechend ausgefüllt).
Nun habe ich Post vom deutschen Finanzamt bekommen, dass dies nicht richtig sei und ich für 2006 auch für die vorangegangenen Monate, als ich ja noch Grenzgänger war, auch in Deutschland Steuern zahlen müsste, da ich ja das ganze Jahr in Deutschland gearbeitet habe. Der Finanzbeamte konnte mir das nicht so recht erklären, warum. Und irgendwie kommt mir das komisch vor. Dann müsste ich ja für 2006 doppelt Steuern bezahlen in zwei Ländern und man wird ja "bestraft", wenn man wieder nach D zurückkommen will....
Habt Ihr das schon mal gehört???
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Sabine