Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuerberechnung, wenn ich von Frankreich nach Deutschland ziehe  (Gelesen 10689 mal)

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Guest

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Hallo!

Vielleicht könnt Ihr mir meine Frage beantworten, und zwar habe ich bis August 2006 in Frankreich gewohnt (Grenzgängerstatus) und bin dann zurück nach Deutschland gezogen.

Dieses Jahr habe ich dann ja zwei Steuererklärungen machen müssen, einmal für Frankreich und einmal für Deutschland.

Meine Annahme war eigentlich, dass ich für die Zeit, in der in Frankreich gewohnt habe, meine Steuern in Frankreich bezahlen muss (so habe ich die Steuererklärung auch ausgefüllt und von den Franzosen auch noch nichts anderes gehört) und für die restliche Zeit, als ich dann wieder in Deutschland gewohnt habe, die deutschen Steuern zu zahlen sind (die deutsche Steuererklärung habe ich entsprechend ausgefüllt).

Nun habe ich Post vom deutschen Finanzamt bekommen, dass dies nicht richtig sei und ich für 2006 auch für die vorangegangenen Monate, als ich ja noch Grenzgänger war, auch in Deutschland Steuern zahlen müsste, da ich ja das ganze Jahr in Deutschland gearbeitet habe. Der Finanzbeamte konnte mir das nicht so recht erklären, warum. Und irgendwie kommt mir das komisch vor. Dann müsste ich ja für 2006 doppelt Steuern bezahlen in zwei Ländern und man wird ja "bestraft", wenn man wieder nach D zurückkommen will....

Habt Ihr das schon mal gehört???

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße
Sabine

Offline Antonino

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Steuerberechnung, wenn ich von Frankreich nach Deutschland ziehe
« Antwort #1 am: 03. Juli 2007, 12:02:37 »
Hallo Sabine,

also mir kommt das auch etwas Spanisch vor.
Eigentlich müsstest du nur für die Monate Steuern in Deutschland bezahlen, wo du auch wieder in D lebst.
Da hat der Finanzbeamte meines Wissens nach eine falsche Aussage getätigt.
Ich würde mal beim Steurberater nachfragen.

Gruß

Antonino

Offline grenzgängerin

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Steuerberechnung, wenn ich von Frankreich nach Deutschland ziehe
« Antwort #2 am: 03. Juli 2007, 12:07:26 »
Hallo Sabine,
wir hatten damals ein ähnliches Problem. Weil die Grenzgängerbescheinigung ziemlich lange brauchte (In Forbach brannte es damals im FA) gab es Schwierigkeiten mit dem deutschen FA. die wollten natürlich die (höheren) Steuern kassieren. Wir bekamen den Tip, eigentlich wie du es schon gemacht hast, für die entsprechenden Zeiten im jeweiligen Land eine Steuererklärung abzugeben. Beim deutschen Finanzamt "schindete" ich Zeit mit Einsprüchen und Auskunftsersuchen. Als ich dann den frz. Steuerbescheid in Händen hatte, erhielt das deutsche Finanzamt eine Kopie - und fertig war! Es gibt ein  Doppelbesuerungsabkommen das D und F unterzeichnet haben.
Es mag zwar sein, dass hier das Quellenlandprinzig gilt (dass das Einkommen in D erzielt wurde). Grundsätzlich würde ich es aber versuchen die frz. Steuer schnellstens zu bezahlen, dann zum deutschen Finanzamt gehen und sagen, dieses Einkommen ist bereits versteuert (was ja rechtens ist).

viel Erfolg wünscht dir die grenzgängerin

Offline icone22

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Steuerberechnung, wenn ich von Frankreich nach Deutschland ziehe
« Antwort #3 am: 03. Juli 2007, 13:31:35 »
Hallo,

wenn du dich in D wieder anmeldest, bekommst du doch eine Lohnsteuerkarte.
Diese hat doch dann meines Wissens erst Gültigkeit ab dem Tag der Anmeldung in D.
Ausserdem bekommt doch der Arbeitgeber diese. Und die tragen doch auch den Tag der D-Versteuerung ein.

Grüße

Jess

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Re: Steuerberechnung, wenn ich von Frankreich nach Deutschland ziehe
« Antwort #4 am: 04. Juli 2007, 12:22:33 »
Also es ist so das wenn du zum 1.Juli nach Deutschland gezogen bist, dann zahlst du in keinem Land steuern.

Wenn du nach dem 1. Juli nach Deutschland gezogen bist, dann musst du beim Deutschen Finanzamt eine Freistellung beantragen, weil du für das laufende Jahr dann in Frankreich Steuern zahlst.

Offline Dieter12

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Re: Steuerberechnung, wenn ich von Frankreich nach Deutschland ziehe
« Antwort #5 am: 04. Juli 2007, 18:23:11 »
Hi Jessica,

Wenn dein erster Satz richtig ist, dann ziehe ich noch heute provisorisch nach D, denn wir haben ja bereits den 4. Juli. Scherz beiseite. Ich kenne zwar die Regel nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass man in F und in D die jeweiligen Verdienste versteueren muss. Zur Ermittlung des Steuersatzes muss dann der Verdienst aus dem jeweils anderen Land noch mit angegeben werden.

Gruss, Dieter
« Letzte Änderung: 04. Juli 2007, 18:28:26 von Dieter12 »