Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Eliott am 08. Februar 2010, 12:01:35

Titel: Steuerbefreiung in D. unterjährig möglich?
Beitrag von: Eliott am 08. Februar 2010, 12:01:35
Hi Leute,
habe leider keinen besseren Betreff gefunden.
Ich plane nächstes Jahr so im Mai noch Frankreich zu ziehen und bin dann Grenzgänger.
Frage:
Muss ich dann in Deutschland noch das ganze Jahr 2011 Steuer bezahlen und dann mit dem Lohnsteuerjahresausgleich das Geld zurückfordern?
Oder kann ich mit der Abmeldebescheinigung, oder einer anderen Bescheinigung (vielleicht weiß jemand welche?) zu meinem Arbeitgeber gehen, der dann die deutsche Lohnsteuer nicht mehr abzieht?
2012 Würde ich ja dann die Steuer anteilig in Frankreich nachzahlen.

Grüße
Titel: Re: Steuerbefreiung in D. unterjährig möglich?
Beitrag von: Dismember am 08. Februar 2010, 13:18:47
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wie_wird_man_Grenzg%C3%A4nger%3F

Da werden Sie geholfen!

Das iss die Vorgehensweise zum Erlangen des Grenzgängerstatus.

In meinem Fall war es so, dass ich im April mich in Frankreich angemeldet und in Deutschland abgemeldet habe. Da ich aber keinen Nachweis hatte, dass ich in Frankreich wohne (Mietwohnung lief auf Freundin) konnte ich erst im Juni (als wir uns zusammen ein Haus gekauft haben) die Grenzgängerbescheinigung auf's französische Finanzamt schicken. Die haben das ganze dann akzeptiert und zurückgeschickt mit dem Vermerk, dass ich ab 01.04. in Frankreich zu versteuern bin. Die in Deutschland zuviel gezahlte Lohnsteuer hat mein Arbeitgeber dann für mich zurück gefordert bzw. kann auch bei der Steuererklärung zurückgefordert werden.

Ich hoffe geholfen zu haben!

LG
Timo
Titel: Re: Steuerbefreiung in D. unterjährig möglich?
Beitrag von: Eliott am 08. Februar 2010, 15:56:54
Hi,
danke genau das habe ich gesucht.

Grüße