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Autor Thema: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst  (Gelesen 7602 mal)

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Offline Soleil13

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Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« am: 22. Juni 2015, 18:22:54 »
Hallo,
Ich arbeite in Deutschland im oeffentlichen Dienst und wohne in Frankreich.
Bis heute zahle Ich meine Steuern in Deutschland, da oeffentlicher Dienst.
Als franz. Staatsbuerger wuerde Ich meine Steuern in Frankreich bezahlen.
Gilt dies auch, wenn Ich die doppelte Staatsbuergerschaft haette? Oder muss ich die Franz. Staatsbuergerschaft annehmen?

Offline Gabrielle

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #1 am: 22. Juni 2015, 19:04:29 »
Hallo Soleil,

aus meiner Nachbarschaft weiß ich, bei doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch UND französisch) wirst du weiterhin in Deutschland besteuert (bei Öffentlicher Dienst).

Bei "nur" französischer in Frankreich.

Allen einen schönen Abend - Gabrielle

Offline Eliott

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #2 am: 23. Juni 2015, 07:11:06 »
Doppelte Staatsbürgerschaft geht doch nur durch Geburt oder?

Offline Gabrielle

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #3 am: 23. Juni 2015, 08:25:41 »
nein, man kann eine zweite Staatsbürgerschaft auch erwerben. Muss vorher, z.B. in Frankreich, beantragt werden. Und ist mit einigen Formalitäten (auch Sprachtest) verbunden.
Und was konkret die Frage von Soleil angeht. Bist du im Öffentlichen Dienst beschäftigt und wirst demzufolge nach dem sog. "Kassenstaatsprinzip" be- und versteuert, kannst du dich entscheiden. Hast (oder behältst) du deine Deutsche Staatsbürgerschaft, gilt in Deutschland weiterhin das Kassenstaatsprinzip (und du zahlst weiterhin in Deutschland die Steuern). Gibst du die Deutsche Staatsbürgerschaft ab und behältst "nur" die von Frankreich, zahlst du in Frankreich deine Steuern.

Liebe Grüße Gabrielle

Offline Eliott

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #4 am: 24. Juni 2015, 08:38:43 »
Zitat: "Gibst du die Deutsche Staatsbürgerschaft"

Doppelte Staatsbürgerschaft heißt aber, dass man zwei hat, somit hättest du wieder nur eine.

Offline Gabrielle

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #5 am: 24. Juni 2015, 10:10:53 »
Eliott,
"so schwer zu verstehen?". Du kannst, wenn du willst, die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Wenn du aber im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist und die Besteuerung in Deutschland umgehen (vermeiden) willst (das war ja schließlich die Frage von Soleil), dann MUSST du die Deutsche Staatsbürgerschaft (auch) durch Rückgabe deines Deutschen Passes sog. ablegen. Und wenn du die dann abgibst, hast du - claro - nur eine, nämlich die Französische. Und wenn du die nicht abgibst, dann hast du die doppelte!
Und wenn du NICHT im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist und hast du die Deutsche Staatsbürgerschaft, kannst du auch die Französische Staatsbürgerschaft beantragen und dann hast du die Doppelte Staatsbürgerschaft.  :lach:

Hoffe, damit sind die Unklarheiten beseitigt - allen einen schönen Tag Gabrielle

Offline Eliott

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #6 am: 24. Juni 2015, 17:06:12 »
Ich versteh es immer noch nicht.
Vielleicht findet sich hier jemand der mir das verständlich erklären kann, dann bitte melden.

Offline kembser

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #7 am: 24. Juni 2015, 21:46:27 »
... Wenn du aber im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist und die Besteuerung in Deutschland umgehen (vermeiden) willst (das war ja schließlich die Frage von Soleil), dann MUSST du die Deutsche Staatsbürgerschaft (auch) durch Rückgabe deines Deutschen Passes sog. ablegen. ...

So einfach dürfte das aber nicht sein.  :xc:  Zitat aus dem Merkblatt zum Staatsangehörigkeitsrecht der deutschen Botschaft:

Personen, die  in  einem  öffentlich-rechtlichen  Dienst-  bzw.  Amtsverhältnis  stehen,  können  nicht  entlassen  werden.

Siehe hier: (Seite 4) http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3417268/Daten/2309245/01stadtschdatei.pdf

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Gabrielle

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #8 am: 24. Juni 2015, 23:07:42 »
Oh nee,
Kembser, jetzt mache doch bitte nicht ein neues "Fass" auf.
Personen, die  in  einem  öffentlich-rechtlichen  Dienst-  bzw.  Amtsverhältnis  stehen,  können  nicht  entlassen  werden.

Nein, "entlassen" werden können sie nicht, aber aus der Deutschen Staatsbürgerschaft schon, wenn sie das wollen und gleichzeitig die Französische Staatsbürgerschaft haben. Um aber einer Besteuerung in Deutschland zu entgehen, muss man die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben (und auch den Deutschen Pass). Und dann hat man, wenn man sie mittlerweile durch Beantragung bekommen hat, NUR NOCH die frz. Staatsbürgerschaft (und keine deutsche) mehr und wird nur noch in Frankreich versteuert.
Und lieber Eliott, steige mal vom Schlauch, ich erkläre es jetzt auch nicht weiter. (Sorry, aber bei so was fühle ich mich langsam vera......) und antworte hiermit zum letzten Mal.

Allen eine Gute Nacht - Gabrielle


banjo

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #9 am: 25. Juni 2015, 08:53:06 »
Das was Kembser zitiert bezieht sich schon auf das 'Entlassen werden aus der dt. Staatsbürgerschaft ' . Ich lese das auch so, dass eine im öffentlichen Dienst stehende Person die dt. Staatsbürgerschaft *nicht* ablegen kann.

Offline Mathis

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #10 am: 25. Juni 2015, 09:26:51 »
Hallo,

hier die Auskunft vom Bürgeramt:

Zitat
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Entlassung

Ein Deutscher wird auf seinen Antrag aus der Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat.

Ausnahmen

Die Entlassung darf nicht erteilt werden:

Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Personen, die in einem öffentlich rechtlichen Dienst oder Amtsverhältnis stehen, solange ihr Dienst oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen, Wehrpflichtigen, solange nicht das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bezeichnete Stelle erklärt hat, dass gegen die Entlassung Bedenken nicht bestehen.

Wird es nun etwas klarer? Das Ablegen der Staatsbürgerschaft ist ein Verwaltungsakt, kein Automatismus. Daher kann die Behörde auch sagen: "nein, Du bleibst Deutscher". Wann sie das sagen wird, ist ja oben beschrieben.


Gruß Mathis

Offline kembser

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #11 am: 25. Juni 2015, 15:25:34 »
Kembser, jetzt mache doch bitte nicht ein neues "Fass" auf. [...] (Sorry, aber bei so was fühle ich mich langsam vera......) und antworte hiermit zum letzten Mal.

Allen eine Gute Nacht - Gabrielle

Bevor man solche Kommentare schreibt, sollte man vielleicht erstmal genau lesen, worum es geht. Außerdem habe ich noch das Dokument verlinkt... Aber Mathis und Dirk haben es ja schon klargestellt: Natürlich geht es hier um das Entlassen aus der Staatsbürgerschaft!

Vielleicht war es wirklich schon ein bisschen spät, liebe Gabrielle...  :mad:

Offline Gabrielle

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #12 am: 25. Juni 2015, 16:32:37 »
Lieber Kembser,
nach neuerlicher Recherche wurde mir von 2 Leuten (nicht verwandt oder verschwägert miteinander) bestätigt, dass sie, die im Öffentlichen Dienst im Saarland beschäftigt sind, aufgrund ihrer sehr wohl Rückgabe der Deutschen Staatsbürgerschaft und gleichzeitiger Rückgabe ihrer Pässe aufgrund ihrer eigenen Entscheidung und ihres Wollens, bei gleichzeitiger Inhaberschaft der (vorher beantragten) Französischen Staatsbürgerschaft anschließend ihre Besteuerung NUR noch in Frankreich vornehmen.
Und was ein "Bürgeramt" meint, interessiert mich nicht - von daher ist die Angabe der beiden Leute aus Oeting die für diesen Thread und insbesondere für mich maßgebliche und auch nicht, was Matthis und Dirk dazu mein(t)en.
Und da ich das Ganze gestern erneut recherchierte war es - zumindest für mich(!) - auch noch nicht zu spät.
Gabrielle

Offline Gabrielle

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Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« Antwort #13 am: 26. Juni 2015, 08:32:58 »
Was ich gestern und davor noch vergessen habe: Es ist ein Unterschied, ist man Beamtin oder Beamter oder Angestellte/r im Öffentlichen Dienst.

Bei den Beamten geht es nicht, dass die sich aus der d. Staatsbürgerschaft "abmelden".
Hätte ich das gleich erwähnt, hätte sich unsere Differenz nicht ergeben.

Grüße Gabrielle