Mein Steuerberater erklärte mir, dass die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine SARL eine Steuerzahlung in beträchtlicher Höhe auslöst?
Ausnahme: 2sitzige Fahrzeuge, die z.B.. zum Transpost von Obst, Gemüse etc. geeignet sind. 4sitzige Fahrzeuge sollen grundsätzlich
Steuerzahlungen auslösen?
Kennt sich jemand aus? Gibt es Möglichkeiten auf Antrag dies zu vermeiden?