Ich kann Dir von unserer Hochzeit im Juni 2007 berichten, beide angegestellt in D, wohnhaft in F:
VOR der Hochzeit macht jeder seine Erklärung selbst. Jeder hat seine Freibeträge, zahlt nachher sagen wir 30% Steuer.
NACH der Hochzeit macht Ihr eine gemeinsame Erklärung (Einnahmen werden addiert Freibeträge für jeden berücksichtigt), in der Summe also gibt es quasi keine Änderung.
Interessant ist das Jahr der Hochzeit, denn hier macht Ihr 3 Erklärungen: Bis zum Tag der Hochzeit jeder seine, ab dem Tag der Hochzeit eine gemeinsame. Und bei allen 3 werden die Freibeträge berücksichtigt (anteilig, also in der Summe unverändert), aber: die 3 Erklärungen werden inder Steuertabelle wie 3 verschiedene Einkommen betrachtet, d.h. die Steuerlast ist wesentlich geringer.
Nun kannst Du erkennen, dass es - rein steuerlich gesehen - ungeschickt ist, am Anfang oder Ende des Jahres zu heiraten. Ideal ist, in der Jahresmitte zu heiraten.
Beispiel:
Hochzeit am 1. Februar
2 Erklärungen getrennt für Januar: kaum zu versteuerndes Einkommen (z. Bsp. 3000.-) -> niedriger Tabellenwert ->keine Steuer
1 Erklärung für Feb-Dez: "hohes" zu versteuerndes Einkommen (z. Bsp. 3000.- *11= 33000.-) -> hoher Tabellenwert -> hohe Steuer auf hohes Einkommen (30% auf 33T€ = 9900€)
Hochzeit am 1 Juli:
2 Erklärungen Jan-Jun: 3000.- *6=18000.- ->niedriger Tabellenwert, d.h. niedriger Satz, z. Bsp. 14% auf 18000.- =2520.-
1 Erklärung Jul-Dez: dasselbe (wenn Du kein Einkommen hast): 2520.-
Ergo: 5080.- Steuer gegenüber 9900€ -> 4860.- gespart *nur im Jahr der Hochzeit*, danach gehst normal weiter. Es lohnt sich also - rein fiscal gesehen - öfter zu heiraten

Die angenommenen Werte sind *Beispiele*, die nicht unbedingt den realen Steuersätzen entsprechen. Sie sollen nur das Prozedere verdeutlichen. Je nach persönlichem Einkommen und Familienstand kann dies variieren. Insofern wende Dich an den besagten Steuerberater in Karlsruhe (möchte keine offizielle Werbung hier machen, schicke jedem die Adresse aber gerne per PM) und lass Dich beraten. Ich bekomme keine Provision dafür.
Für 2011 (Steuererklärung 2012) galten diese Steuersätze:
bis 5 963 Euro - 0 Prozent
von 5 964 bis 11 896 Euro - 5,5 Prozent
von 11 897 bis 26 420 Euro - 14 Prozent
von 26 421 bis 70 830 Euro - 30 Prozent
mehr als 70 830 Euro - 41 Prozent