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Autor Thema: Steuer für Ehepaar  (Gelesen 16098 mal)

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Offline Sylvia

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Steuer für Ehepaar
« am: 06. Oktober 2006, 16:51:49 »
Hallo!
Kann mir jemand ein konkretes Beispiel nennen, wie sich das verhält, wenn man verheiratet ist. Ich hab das mit dem Punktesysthem bei den Lohnsteuern in F schon soweit verstanden, würde aber gerne mal in Zahlen wissen, was es ausmacht, ledig oder verheiratet zu sein. Ich kann leider kein französisch, darum helfen mir die Tabellen nicht weiter und die Finanzbeamtin hat mir nur gesagt, das es dafür Punkte gibt. Hat jemand mal ein Rechenbeispiel für mich???
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Sylvia

Offline Dieter12

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2006, 14:34:15 »
Hi Sylvia,

In der Regel ist der Unterschied zwischen verheiratet und nicht verheiratet 1 Steuerpunkt; d.h. ledig ohne Kinder, .... (personnes à charge) hast Du 1 Steuerpunkt (N=1) und verheiratet 1 Steuerpunkt mehr (N=2).
Zur Berechnung deiner Steuer ermittelst Du dann dein zu versteuerndes Einkommen (Faustregel: Brutto-10% und dann nochmals minus 20%): z.B. R=40000€

QF (Quotient) = R (zu versteuerndes Eink)/N (Steuerpunkte)

ledig: QF = 40000/1 = 40000
verh: QF = 40000/2 = 20000

Jetzt musst Du die Progressionstabelle zu Hilfe nehmen:
QF zwischen 24732€ und 40241€: Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (40000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 1) = 9934,07€
QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (40000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 2) = 5779,06€

Der Unterschied ist sehr deutlich für verheiratet Einzelverdiener; bei verheirateten Doppelverdienern müsste man zum Vergleich eigentlich von einem doppelten QF ausgehen, da eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird.

verh: QF = 80000/2 = 40000
QF zwischen 24732€ und 40241€: Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (80000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 2) = 19868,14€

Alle hier verwendeten Formeln und Angaben sind dem Infoblatt zur französischen Steuererklärung entnommen.

Gruss, Dieter

P.S.: Bitte nachrechnen! Berechnungen ohne Gewähr!

Offline Sylvia

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2006, 16:00:26 »
Hallo Dieter, vielen Dank!
Ich hab mir das jetzt ausgedruckt zum mehrmaligen lesen und drüber nachdenken ;-) Bin da nicht so hell in so Sachen, liest sich aber sehr einleuchtend!
Danke für deine Mühe!
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Sylvia

Offline Marco

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2006, 21:32:25 »
Hi Dieter,

danke für die ausführliche Erklärung. Die nehme ich gerade mal ins Wiki auf...

Viele Grüße,
Marco

Offline Sylvia

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2006, 10:34:59 »
Nochmal ich!

Ich hab es tatsächlich verstanden!! Das ist ja einfach und super erklärt!! Klasse!!!!
Das lohnt sich ja richtig, zu heiraten *grins*

Der Betrag in der 2. Klammer, also der, den man mit den Steuerpunkten multipliziert, ist das ein feststehender Betrag, bleibt der immer gleich? Ist das ein Steuerfreibetrag?
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Sylvia

Offline Dieter12

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2006, 16:28:23 »
Zitat von: Sky1972
Der Betrag in der 2. Klammer, also der, den man mit den Steuerpunkten multipliziert, ist das ein feststehender Betrag, bleibt der immer gleich? Ist das ein Steuerfreibetrag?
Hi Sylvia,

Dieser Betrag (2762,47€) für alle QF zwischen 15274€ und 24731€ gültig. Liegt der QF in einem anderen Bereich, so verändert sich auch dieser Betrag (siehe QF darüber). Desgleichen verändert sich auch der Faktor beim R.
Mit einem Steuerfreibetrag hat das nichts zu tun. Steuerfreibeträge gehen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (R) ein.

Gruss, Dieter

Offline Sylvia

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #6 am: 10. Oktober 2006, 17:23:55 »
Zitat von: Dieter12
Dieser Betrag (2762,47€) für alle QF zwischen 15274€ und 24731€ gültig. Liegt der QF in einem anderen Bereich, so verändert sich auch dieser Betrag (siehe QF darüber). Desgleichen verändert sich auch der Faktor beim R.
Ja, nee, ich meinte, ob der Faktor nächstes Jahr auch gültig ist, oder ob er von Jahr zu Jahr neu berechnet wird. Dass es ein anderer ist, jeh nach dem, in welchen Bereich ich falle, ist klar.
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Sylvia

Offline Dieter12

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #7 am: 10. Oktober 2006, 17:32:46 »
Hi Sylvia,

Diese Werte in den Berechnungen können sich von Jahr zu Jahr natürlich änderen, wie sich auch in D die Steuertabellen ändern. Der Unterschied ist der, dass die Tabellen in D sich über mehere Seiten hinziehen und in F es nur 6 verschiedene Werte gibt (siehe französisches Hinweisblatt zur Steuererklärung).

Gruss, Dieter

Offline Sylvia

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #8 am: 10. Oktober 2006, 23:03:36 »
Lieber Dieter!

Eine Frage hätte ich noch! Vieleicht liege ich richtig, mit meiner Vermutung: Angenommen, wir würden jetzt heiraten, dann müßte, falls wir Beide Grenzgänger wären, das Einkommen zusammengezählt werden, soweit klar, ich bin aber in D steuerpflichtig, weil ich selbstständig bin, das bedeutet, das ich in D Steuern zahle, mein Verdienst lediglich in einem bestimmten Feld bei der franz. Steuererklärung einzutragen ist um klar zu stellen, das ich durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht in F steuerpflichtig bin, richtig??
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Sylvia

Offline Dieter12

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #9 am: 11. Oktober 2006, 16:58:03 »
Hi Sylvia,

Wenn Du in D versteuert wirst und Dein Mann in F, dann muss dieser auf seiner F Steuererklärung auch deinen D Verdienst (Brutto minus Krankenkasse und Sozialabgaben) angeben in einer Rubrik, die besagt, dass auf diesen Betrag bereits Steuern in D bezahlt worden sind. Dein Verdienst wird dann nicht mehr versteuert, sorgt aber vielleicht dafür, dass dein Mann dann mehr Steuern bezahlt, da er in eine höhere Progression kommt.
Wie das dann für Dich in D aussieht, weiss ich nicht genau. Wird das Einkommen deines Mannes dort als ausländisches Einkommen eingestuft? In diesem Fall sieht es dann schlecht aus für Dich, denn dann bist Du wahrscheinlich mit einem Mann verheiratet, der nicht mehr als 12272€ im Jahr verdienen darf, damit Du nicht in die Steuerklasse 6 eingewiesen wirst.

Gruss, Dieter

Offline Sylvia

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #10 am: 11. Oktober 2006, 18:19:52 »
Hi Dieter, oh, jetzt wirds kompliziert, ich denke, ich muß meinen Steuerberater anrufen. Ich hab die Kleinunternehmerregelung, das heißt, ich zahle keine Steuern, kann aber auch nix absetzen. Ob und welche Steuerklasse ich jetzt habe, weiß ich nicht. Ich hoffe, diese Regelug entfällt nicht, falls wir heiraten, das wird das reinste Rechenexempel...
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Sylvia

Offline Dieter12

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #11 am: 11. Oktober 2006, 19:31:40 »
Hi Sylvia,

Toll, wie machst Du das nur? Ich würde auch sofort auf Absetzen verzichten, wenn ich dann keine Steuern bezahlen müsste.
Und dann wieder diese Steuerberater! Ich habe den verstärkten Eindruck, dass das D Steuersystem so kompliziert ist, damit ganze Legionen von Steuerberatern davon leben können.

Gruss, Dieter

Offline Sylvia

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #12 am: 11. Oktober 2006, 21:40:30 »
Na, wenn du es schaffst mit unter 17500€ EINNAHMEN im Jahr auszukommen, dann brauchst du auch keine Steuern zu bezahlen. Aber versuch das mal, ich wohne z.B. in meinem Geschäft (oder arbeite in meiner Wohnung), damit ich nur eine Miete zahlen muß. Mein Freund lebt im Elsass und ist Grenzgänger, ich muß mir genau überlegen, ob ich mich drüben anmelde, oder nur Zweitwohnsitz, oder weiter Besucher bleibe. Des weiteren muß ich mir ausrechnen, mit welcher Konstellation (z.B. heiraten) wir am meisten Geld haben, darum diese Überlegungen und vielen Fragen! Ich würde mir gerne den Steuerberater sparen, hätte aber mit Sicherheit keinen netten Finanzbeamten, der mir bei meiner Steuererklärung hilft. Zu dem bin ich jemand, der mit Zahlen und Buchhaltung nicht klar kommt. Was es noch schwerer macht, mir das eine, wie das andere Steuersysthem zu erklären. Wobei ich (oh Wunder) deine Tabelle verstanden habe!! Das will was heißen ;-)

Nachtrag: liegt es vieleicht daran, das es schon so spät ist?
Ich wollte das nochmal durchrechnen...also hab ich von meinem Freund, der ohne verheiratet zu sein durch gewisse Umstände den QF 2 hat, das Jahreseinkommen genommen, das er im Angestelltenverhältniss verdient plus das, was er nebenberuflich selbstständig verdient. So kommt er zwischen die 24732,- und 40241,-. So, dann hab ich den Betrag: 5017,93 mal 2 genommen und nur vom Einkommen aus dem angestellten Job (den ich vorher mit 0,3738 multipliziert habe) abgezogen...da kommt das so was um die 4000€ raus, das sind dann die Steuern in F, richtig?
Jetzt hab ich uns mal verheiratet, mein Einkommen abzüglich der Krankenkasse dazu gezählt, das ganze gerechnet mit QF3 und wieder sein Jahresgehalt genommen, das noch nicht versteuert ist. Jetzt kommt ca.
minus 800,- raus, was ist denn jetzt schief gelaufen?
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Sylvia

Offline Dieter12

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #13 am: 12. Oktober 2006, 17:02:12 »
Hi Sylvia,

So war das nicht gemeint und ich entschuldige mich für meine flapsige Antwort. Zum Ausgleich habe ich Dir nochmals eine Berechnung gemacht:

Zur Berechnung  gehe einfach mal von einem in F zu versteuernden Einkommen von R=50000€ aus. Mit N=2 (QF=25000) ergibt das dann
Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (50000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 2) = 8654,14€

Wenn Du einen Wert um 4000€ berechnest, ist Dir irgendwo ein Fehler unterlaufen oder Du bist in der falschen Progressionszeile gelandet.

Wenn ich ein in F zu versteuernden Einkommen von R=35000€ annehme, erhalte ich mit N=2 (QF=17500) folgende Steuerberechnung:
 QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (35000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 2) = 4366,06€

Wenn ich jetzt annehme, dass Dein Freund vielleicht unter diese letzte Berechnung fällt (R=35000 N=2) und Du ein deutsches Einkommen von 13000€ dazu steuerst, dann ergibt sich der folgende Stand:
R= 35000 + 13000 = 48000 N=3 (verh)  => QF = 48000/3 = 16000
QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (48000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 3) = 5277,39€

Da aber auf deine 13000€ in F keine Steuern zu bezahlen sind, erhaltet Ihr eine Gutschrift (crédit d'impôt) über ca.
5277,39€ * 13000/48000 = 1429€.

Ihr bezahlt also dann etwa 5277 – 1429 = 3848€ Steuern. Das sind ungefähr 520€ weniger, als dein Freund nach dieser Modellrechnung als Einzelgänger bezahlen müsste.
Wie die Sache dann beim D Finanzamt aussieht, weiβ ich allerdings nicht.

Gruss, Dieter

Offline Sylvia

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Steuer für Ehepaar
« Antwort #14 am: 12. Oktober 2006, 19:22:15 »
Hai Dieter!

Nein, es gibt nix zu entschuldigen, ich bin warscheinlich falsch rüber gekommen! So ist das, wenn man schreibt und liest, die Betonung und das Zwinkern fehlen und schon kann man was falsch verstehen...

Habe deinen Text wieder ausgedruckt und nehm ihn mit nach Hause um drüber nach zu denken, hat letztes mal auch gefunxt! Hab noch keinen PC in F.

Nochmal ganz herzlichen Dank für deine Mühe!!!! Das mit dem deutschen Finanzamt werde ich rausfinden und ergänzen, falls es nötig ist!
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Sylvia