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Autor Thema: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse  (Gelesen 9089 mal)

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Offline ereza

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Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« am: 30. Juni 2014, 11:47:24 »
Guten Tag


bin beamter in DE wohne in Forbach, seit 2 Wochen jetzt sind wir verheiratet meine Frau arbeitet in Deutschland und wird in Frankreich versteuert das passt auch alles nur jetzt nach der Hochzeit weis ich nicht welche Steuerklasse ich in Deutschland bekomme , und wie es mit der Steuererklärung später aus sieht! Verstehe ich das richtig das ich meine Steuererklärung ganz normal in DE mache ohne meine frau mit einzurechnen (wie die letzten Jahre auch unverheiratet) . In Frankreich wird dann ihr und mein Gehalt zusammen gerechnet wegen diesen Progressionen wäre das so richtig oder verstehe ich da was falsch

danke im voraus
lg

Offline Gabrielle

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #1 am: 30. Juni 2014, 16:27:46 »
Hallo Ereza,
Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst versteuern in Deutschland. Da gilt das sog. Kassenstaatsprinzip, welches bedeutet, der Deutsche Staat bezahlt dich und will deswegen auch die Steuern.
Übrigens, egal ob du verheiratet bist oder nicht: Du bekommst deine Steuer vom Gehalt nach Steuerklasse I abgezogen, wie ein Lediger. Nein, deine Steuererklärung machst du nicht mehr in Deutschland. Die machst du - gemeinsam mit deiner Frau - in Frankreich. Aber auf deinen gezahlten Steuerbetrag  den du in deiner frz. Steuererklärung deklarierst, bekommst du von den Franzosen einen sog. „Crédit d’impôt“, heißt, deine gezahlte Steuer in Deutschland kannst du in Frankreich abziehen. Und dein Einkommen und das deiner Frau, in der frz. Steuererklärung angegeben, wird dann durch 2 Personen geteilt. Und last but not least, die frz. Steuer ist geringer.

Hoffe, ich konnte dir helfen, liebe Grüße Gabrielle

Offline ereza

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #2 am: 01. Juli 2014, 08:47:37 »
hi Gabrielle


ich hatte gestern ein telefon maraton mit steuerberater und finanzamt das finanzamt sagt wenn meine frau nicht mehr als 18600 euro verdient kann ich in die 3 wecheln und ich müsste aufjedenfall so oder so die steuer in deutschland bezahlen und weerd bei meiner frau in frankreich mit eingerechnet und unten wieder mit ausgerechnet jeder sagt irgendwie was anderes voll verwirrent   

Offline Gabrielle

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #3 am: 01. Juli 2014, 10:39:53 »
Hi Ereza,

18.600 € = 1.550,00 € monatlich. Und dann könntest du in die Steuerklasse 3 wechseln? Hat dir diese Auskunft ein Steuerberater gegeben oder jemand vom deutschen Finanzamt? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass, bist du Beamte/r oder Angestellte/r im Öffentlichen Dienst (Deutschland) und dein/e Partner/in in der sog. freien Wirtschaft beschäftigt, kommst du in die Steuerklasse I (jedenfalls ist das bei uns so, wüsste nicht, dass sich das geändert hat!). Und dir wird nach Steuergruppe I die Steuer von deinem Gehalt abgezogen. Mit deiner Frau versteuerst du aber in Frankreich. Du wirst mit deiner Frau nicht in Frankreich „miteingerechnet“, sondern  DU gibst in der Rubrik „Vous“ (auf dem frz. Steuerbogen) DEIN komplettes Gehalt an und ziehst DEINE gezahlte Steuer dadurch ab, dass du deine gezahlte Steuer auch in „Vous“ deklarierst. Deine Frau deklariert in der Rubrik: „Conjoint“.
…und ich müsste aufjedenfall so oder so die steuer in deutschland bezahlen und weerd bei meiner frau in frankreich mit eingerechnet und unten wieder mit ausgerechnet jeder sagt irgendwie was anderes voll verwirrent…
Wie ich bereits schrieb: Aber auf deinen gezahlten Steuerbetrag  den du in deiner frz. Steuererklärung deklarierst, bekommst du von den Franzosen einen sog. „Crédit d’impôt“, heißt, deine gezahlte Steuer in Deutschland kannst du in Frankreich abziehen. Also, ich sehe da nichts „voll verwirrendes“.

Hoffe, du bist jetzt nicht noch mehr „verwirrt“, allen einen schönen Tag Gabrielle   

Offline ereza

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #4 am: 01. Juli 2014, 22:05:54 »
Nabend

Jetzt hab ich das soweit verstanden das mit den 18600 sagte mir ein Herr vom Finanzamt der für die lohnsteuer zuständig ist .dieser war auch sehr bemüht muss ich sagen darauf hin hab ich wieder den Steuerberater angerufen und nach Nachfragen von mir sagte er dann auch das dass Stimme ! Frag mich nur warum er mir das nicht von Anfang an sagte oder die Möglichkeit nicht gleich erwähnte ! Vielleicht dachte er auch das meine Frau aufjedenfall mehr verdiene und er deshalb nix sagte ! Das war auch bisher alles nur am Telefon Nächte Woche habe ich einen persönlichen Termin für das ganze mal aus und durch zurechnen .da meine Frau nur unwesentlich mehr wie die 16800 verdient ! Ob es nicht besser wäre wenn sie von den Stunden runtergeht und ich somit in die 3 könnte wenn sich das irgendwie aufwiegt

Ich danke dir für die Mühe @ Gabrielle

Offline kembser

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #5 am: 02. Juli 2014, 13:00:53 »
Hallo zusammen,

deine Frau kann mit dir zusammen in D steuerlich veranlagt werden, wenn ihr Gehalt weniger als 10% eures Gesamteinkommens beträgt, oder wenn eure nicht in D steuerpflichtigen Einkünfte maximal dem doppelten Grundfreibetrag (2x8354=16708 Euro) entspricht.

Das deutsches Gehalt musst du in der französischen Steuererklärung angeben. Einmal ganz normal als Einkünfte ("Vous", Feld 1AJ der Steuererklärung), außerdem muss es angegeben werden unter " Revenus étrangers imposables en France et ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt français correspondant à ces revenus" (Feld 8TK der Steuererklärung). Die in D gezahlten Steuern müssen nirgends angegeben werden, das französische Finanzamt interessiert das auch gar nicht. Die rechnen nachher aus, wie viele Steuern ihr gemeinsam zahlen müsstet, und davon müsst ihr dann nur den Anteil zahlen, der dem Einkommen deiner Frau am Gesamteinkommen entspricht (so ungefähr).

Viele Grüße
der Kembser

Offline Gabrielle

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #6 am: 02. Juli 2014, 14:18:31 »
Hallo, lieber Kembser,

sorry, da muss ich dir widersprechen. Natürlich ist die gezahlte (vom Gehalt des Beamten oder im Öffentlichen Dienst Beschäftigten, abgezogene -) Steuer von Relevanz! Glaube mir, WIR machen das jedes Jahr so! Und die bereits gezahlten, vom Gehalt abgezogenen Steuern des Beamten oder im Öffentlichen Dienst beschäftigten, werden in der frz. Steuererklärung, sehr wohl mit dem "Crédit d'Impot" berücksichtigt, wenn denn deklariert! SO auch dieses Jahr wieder. Also, bitte hier nicht noch mehr verunsichern, denn ich kann dir die Garantie geben, dass es genau SO gehandhabt wird. (Oder ist das frz. Finanzamt in Forbach, 'ner anderen Steuergesetzgebung unterworfen?).

Freundliche Grüße Gabrielle

Offline kembser

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #7 am: 02. Juli 2014, 21:39:33 »
Liebe Gabrielle

Sorry, ich will mich bestimmt nicht mit dir streiten, aber genau so wie ich es schildere habe ich es gemacht, so lange ich als Beamter in BaWü gearbeitet habe. Und genauso wurde es mir im Finanzamt von Mulhouse von zwei verschiedenen Angestellten erklärt. Und die damaligen Kollegen, die in F wohnten, haben es exakt genauso gemacht. Also - ich will hier eigentlich niemanden verunsichern, sondern einfach nur helfen.

Liebe Grüße,
der Kembser

Offline pifolog

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #8 am: 03. Juli 2014, 01:43:30 »

Hallo Gabrielle,
auch von mir ein sorry. Ich sehe es genau so wie kembser.

Im bis jetzt gültigen Doppelbesteuerungsabkommen ist eindeutig geregelt:
Auf Beamtenbezüge aus D ist der crédit d'impôt gleich dem Betrag der diesen Einkünften entprechenden französischen Steuer. Oder in der französischen Fassung:  „Ce crédit d'impôt est égal ... au montant de l'impôt français correspondant à ces revenus...“
Die Höhe des crédit richtet sich also ausschließlich nach der französischen Steuer, nicht nach der in D einbehaltenen. Deshalb spielt es tatsächlich keine Rolle, wieviel in D bezahlt wurde.

Diesen Bestimmungen trägt auch das Steuerformular 2047 Rechnung.
Beim richtigen Eintrag unter VI ( revenus ...ouvrant droit à un crédit...) findest du gar kein Feld, in dem du eine deutsche Steuer eintragen könntest.
An welcher Stelle hast du die denn angegeben? Technisch ginge das nur unter VII. Doch diese Rubrik ist für Einkünfte vorgesehen, die exonérés sind. Beamtenbezüge gehören nicht dazu.
Zum Nachlesen im DBA sind die Artikel 14 und 20(2)a,cc aufklärend.

Mir sieht die ganze Geschichte nach einem riesigen Missverständnis aus.

Grüße


Offline ereza

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #9 am: 06. Juli 2014, 11:38:21 »
Hab die Woche nen Termin beim Steuerberater für de fr Recht hoffe das der weis wie das funktioniert das hat mich bis jetzt nur alles verunsichert ich berichte was der Steuerberater gemeint hat Grüße schönen Sonntag

Offline marryket

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Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« Antwort #10 am: 02. September 2015, 09:06:00 »
Könntest du mir sagen was der Steuerbeamte gesagt hat bezüglich der Steuerberechnung in diesem Fall hier?
Wenn es stimmt dass die deutsche Steuer abgezogen wird wäre das ja viel günstiger. Mir wurde dieses Jahr auch einfach ein Betrag X abgezogen, den das Finanzamt selbst errechnet. Die deutsche Steuer ist ja viel höher gewesen.