Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuer auf Lebensversicherungen  (Gelesen 3504 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Martin_Beinheim

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Steuer auf Lebensversicherungen
« am: 23. Juli 2017, 20:28:18 »
Hallo,

vermutlich wurde die Frage hier schon beantwortet, aber ich habe nichts passendes gefunden.
Ich lebe lange Zeit in Frankreich und bin Grenzgänger.

Demnächst werden mehrere deutsche Lebensversicherungen, alle mit Laufzeit über 30 Jahre, an mich ausgezahlt.
Wie deklariere ich diese Einnahmen bei der Steuererklärung?
Ich hoffe nicht als normales Einkommen, da die Zahlungen zur Lebensversicherung ja aus bereits versteuertem Einkommen erfolgt sind.

Ht jemand Erfahrung in dieser Angelegenheit?

Vielen Dank für jegliche Hilfe

Martin

Offline Nicod3mus

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 103
    • Profil anzeigen
Re: Steuer auf Lebensversicherungen
« Antwort #1 am: 24. Juli 2017, 17:37:29 »
Im Rahmen meiner letzten Steuererklärung habe ich genau diese Frage an meinen Steuerberater gestellt. Lt. ihm ist der Ertragsanteil zu versteuern.  Wichtig wird es sein, eine genaue Aufstellung der Versicherung zu bekommen aus der der Ertragsanteil ersichtlich wird (wenn die LV in Deutschland steuerfrei wäre, dann wird das die Versicherung vielleicht nicht automatisch tun).

Wie es dann in der Steuererklärung zu deklarieren ist, kann ich allerdings nicht sagen. Darüber haben wir nicht gesprochen, da es bei mir noch gut 20 Jahre dauern wird...... Ich vermute aber, dass die Versteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgt.

Grüße

Offline Martin_Beinheim

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Steuer auf Lebensversicherungen
« Antwort #2 am: 24. Juli 2017, 19:24:28 »
Im Rahmen meiner letzten Steuererklärung habe ich genau diese Frage an meinen Steuerberater gestellt. Lt. ihm ist der Ertragsanteil zu versteuern.  Wichtig wird es sein, eine genaue Aufstellung der Versicherung zu bekommen aus der der Ertragsanteil ersichtlich wird (wenn die LV in Deutschland steuerfrei wäre, dann wird das die Versicherung vielleicht nicht automatisch tun).

Wie es dann in der Steuererklärung zu deklarieren ist, kann ich allerdings nicht sagen. Darüber haben wir nicht gesprochen, da es bei mir noch gut 20 Jahre dauern wird...... Ich vermute aber, dass die Versteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgt.

Grüße

Herzlichen Dank für die Auskunft!
Das macht Sinn, dass nur der Ertrag aus der Versicherung versteuert wird, auch wenn dies schon lästig genug ist. Viele Grüße
« Letzte Änderung: 24. Juli 2017, 19:26:13 von Martin_Beinheim »