Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuer  (Gelesen 6447 mal)

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Offline Christian82

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Steuer
« am: 24. November 2010, 17:23:59 »
Hallo zusammen,

bin nun zum Ende Oktober nach Frankreich gezogen.
Habe von meinem zuständigen FA aus NRW eine Bescheinigung bekommen die ab 01.01.2010 gilt^^
Bei der Freundin war es genauso, die Personalabteilung meinte daraufhin Sie würde die Steuern von Deutschen FA für 2010 komplett zurück bekommen und müsste sich für 2010 komplett in F versteuern?!!?

Kenn jemand von Euch so einen Fall?

Gruß

Sven

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Re: Steuer
« Antwort #1 am: 24. November 2010, 22:19:03 »
Salut,

schau mal hier im WIKI:

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich

Das sollte Deine Frage beantworten, siehe "Sonderregelung im Jahr des Umzuges"...

Hoffe dass stimmt noch alles so

A bientôt

Sven

Offline Christian82

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Re: Steuer
« Antwort #2 am: 24. November 2010, 23:09:36 »
das glaub ich ehrlich gesagt nicht ganz,

mich würde mal interesieren wie eine bescheinigung vom FA Saarbrücken aussieht.
Ich vermute fast, dass mein FA in NRW von Grenzgängern keine Ahnung und deshalb die Lohnsteuer erstattet und mich in F komplett versteuern lässt.
Denn der Aufwand es für einen EINZELN auseinanderzunehmen ist sicher größer als der Gewinn?!?!

Siehe auch http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/steuererklaerung-2010-t2509.30.html

Sonst würde auf meiner Befreiung der Freistellung ab 1.1.2010 keinen Sinn machen oder?

Offline pifolog

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Re: Steuer
« Antwort #3 am: 25. November 2010, 20:01:36 »
Hallo Christian82,

du wolltest doch wissen, wie du im Jahr des Umzuges versteuern musst.
Und da hat Sven dir den richtigen Hinweis gegeben.
Nun erkennst du Ungereimtheiten bei der Bescheinigung, Freistellung.., Lohnsteuer usw.
OK, das ist nicht schlimm und lässt sich schnell aufklären.
Der ganze Bereich 'Lohnsteuer' in Deutschland betrifft nur Arbeitnehmer und ist sozusagen eine vorläufige oder provisorische zwangsweise Abschlagszahlung auf die wahrscheinliche Einkommenssteuer. Was man dann tatsächlich bezahlen muss, entscheidet letztlich die Einkommenssteuererklärung selbst am Jahresende. Da wird dann erstattet oder es muss nachgezahlt werden.
Bei Grenzgängern hat das Verfahren mit der Freistellung lediglich den Vorteil, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird. (Genauer; der Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Mit der Freistellungsbescheinigung wird er von dieser Verpflichtung befreit.) Und nur deshalb zieht er nichts ab.
Wo und wie viel ein Arbeitnehmer dann tatsächlich am Jahresende versteuert, ist eine ganz andere Frage und die hat Sven mit seinem Hinweis beantwortet. Und so ist das auch im Steuerabkommen zwischen F und D geregelt.
Nun kann man noch viel spekulieren, ob die oberste Finanzbehörde Saarbrücken das anders beurteilt als die in Düsseldorf. Aber das ist müßig. Denn mittlerweile ist für alle Grenzgänger in deutschen Steuerfragen nur noch das Finanzamt in Neubrandenburg zuständig.

Grüße

Offline Chris 37

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Re: Steuer
« Antwort #4 am: 02. Januar 2011, 14:22:09 »
Ich hatte da das gleiche Problem.

Durch die Grenzgängerbescheinigung wird der Arbeitgeber in der Regel rückwirkend zum 01.01. des Jahres von der direkten Abfuhr der Lohnsteuer befreit, d.h. event. schon abgeführte Lohnsteuer z.Bsp wenn man eben wie bei dir im Laufe des Jahres ins Ausland verzieht wird erstattet.

D.h. aber nicht das dann komplett in F versteuert werden muss. Grundsätzlich ist es so das mann alle Einnahmen bis zum Tag des Umzuges in DE veranlagen muss und ab dem Tag des Umzuges dann alle Einnahmen in F.

Heisst so oder so im Jahr des Umzuges 2 Steuererklärungen. Ich hab das auch so angenommen und alles in F veranlagt, dann kam ein schönes Schreiben vom dt. FA mit der bitte um Steuererklärung.

Die nette Dame im  FA erklärte mir das halt so wie oben beschrieben und das die Grenzgängerbescheinigung erstmal mehr oder weniger Performa gilt und man frundsätzlich der Gefahr ausgesetzt ist der doppelten Besteuerung. Erst mit der Abgabe der Steuererklärung in DE wird dann geprüft ob die Vorraussetzungen erfüllt sind für den Status des Grenzgängers. Allerdings sollte das kein Problem sein da ein normaler Bürger sich ja von vornerein informiert und prüft ob die Vorraussetzungen erfüllt sind.

Meines erachtens wird das so gehandhabt mit der Erstattung um den FAs Verwaltung zu ersparen. Somit ist der Arbeitnehmer hier gefordert seiner Einnahmen zu veranlagen. Durch die Erstattung ist man eben auch dazu verpflichtet einer Steuererklärung in DE abzugeben für den Zeitraum wo man noch in DE gewohnt hat, was ja normalerweise nicht notwendig ist wenn man nur Einahmen aus dem Angestelltenverhältnis hat weil das vom Arbeitgeber direkt abgeführt wird.

Leider steht diese Sonderregelung nicht im WIKI. Sollte man vielleicht mal mit Aufnehmen. Allerdings weiß ich nicht ob das andere FAs anders handhaben oder ob das mittlerweile gesetzlich so geregelt ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten.

Offline pifolog

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Re: Steuer
« Antwort #5 am: 06. Januar 2011, 21:40:31 »
Ja hallo Chris 37,

da sind wir uns doch alle einig mit den Steuern im Jahr des Umzugs. Es gibt einen Stichtag. Was davor war, geht nach Deutschland und danach geht’s nach Frankreich. So steht es auch im Wiki.

Nun hast du das komplette Jahr in F deklariert und musst natürlich in Deutschland nachzahlen. Dumm gelaufen. Nur auf wen hast du da gehört? So einen Ratschlag hat es hier im Forum -zumindest nicht unwidersprochen- und auch im Wiki nicht gegeben.

Du hast Recht, die besondere Sache mit der Lohnsteuer in Deutschland ist vertrackt und führt zu Missverständnissen. Doch hat es hier, wie ich finde, genügend Erklärungen dazu.

Zu Klarstellungen im Wiki? Ja, das ist immer gut.
Du weißt wie so ein Wiki funktioniert? Wenn ja, auf was wartest du?  ;)

Grüße

Offline starletto

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Re: Steuer
« Antwort #6 am: 07. Januar 2011, 19:46:05 »
Ich habe habe da auch eine Frage. Und zwar sind wir ja erst jetzt im Oktober nach Frankreich gezogen. Heute bekamen wir Lohnzettel und die anderen hatten da das Lohnsteuerzeug drin. Ich nicht. Muss ich da was extra beantragen? Und wie sieht es aus in Frankreich. Sind ja jetzt 3 Monate. Muss ich was zahlen und werde ich angeschrieben oder muss ich selbst tätig werden? Sorry für die evtl. dummen Fragen, aber ich blicke da ja selbst in Deutschland nicht durch.

Offline Chris 37

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Re: Steuer
« Antwort #7 am: 30. Januar 2011, 23:30:18 »
Ja hallo Chris 37,

da sind wir uns doch alle einig mit den Steuern im Jahr des Umzugs. Es gibt einen Stichtag. Was davor war, geht nach Deutschland und danach geht’s nach Frankreich. So steht es auch im Wiki.

Nun hast du das komplette Jahr in F deklariert und musst natürlich in Deutschland nachzahlen. Dumm gelaufen. Nur auf wen hast du da gehört? So einen Ratschlag hat es hier im Forum -zumindest nicht unwidersprochen- und auch im Wiki nicht gegeben.

Du hast Recht, die besondere Sache mit der Lohnsteuer in Deutschland ist vertrackt und führt zu Missverständnissen. Doch hat es hier, wie ich finde, genügend Erklärungen dazu.

Zu Klarstellungen im Wiki? Ja, das ist immer gut.
Du weißt wie so ein Wiki funktioniert? Wenn ja, auf was wartest du?  ;)

Grüße

War nen gut gemeinter Ratschlag meines Arbeitgebers ;-) Und wollte durch meine Erfahrung anderen davor bewahren doppelt Steuern zu bezahlen.
Und ich dachte ich kann im Wiki keine Änderungen machen deswegen hab ich das anregen wollen.

Grüße zurück