Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuer 2005  (Gelesen 6673 mal)

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Offline thpan

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Steuer 2005
« am: 02. Februar 2006, 19:07:50 »
Hallo,

bin seit 01.01.2005 in Frankreich. Muss ich was unternehmen um die Steuern für 2005 bezahlen zu "dürfen"
oder kommt Post vom Finanzamt??

Danke

Offline Marco

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Steuer 2005
« Antwort #1 am: 02. Februar 2006, 20:13:48 »
Hallo thpan,

herzlich Willkommen :).

Das Finanzamt wird dich irgendwann daran erinnern, wenn von dir keine Steuererklärung eingeht. Dennoch würde ich dir empfehlen selbst aktiv zu werden und eine Steuererklärung im normalen Zeitrahmen abzugeben.

Deine erste Steuererklärung holst du dir in gedruckter Form bei deiner zuständigen Mairie, Formular 2042 und 2047, wenn ich mich richtig erinnere. Die liegen normalerweise dort aber auch aus, weil die eben so gut wie jeder braucht.

Den genauen Zeitpunkt, ab wann es diese gibt und bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen muss kriegst du aus der lokalen Presse, da steht sowas normalerweise auch drin. Oder hier im Wiki oder hier im Forum, sobald jemand etwas darüber weiß ;-).

Noch mal zusammengefasst: Auf deiner Mairie die Formulare 2042 und 2047 abholen, ausfüllen und zum Finanzamt bringen / schicken. Das ganze sollte so zwischen Februar und April sein. Genauere Daten kenne ich im Moment auch noch nicht.

Grüße,
Marco

P.S.: Ab dem 2. Jahr kannst du deine Steuererklärung dann auch direkt online per Internet machen :).

Offline Marco

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Steuer 2005
« Antwort #2 am: 03. Februar 2006, 01:34:41 »
Eine gute Seite, um diese Termine einzutragen bzw nachzuschlagen wäre hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Current_events

Grüße,
Marco :)

Offline thpan

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Steuer 2005
« Antwort #3 am: 03. Februar 2006, 05:44:24 »
Hallo Marco,

viele Dank für die Antwort. DA schaue ich wohl mal beim Finanzamt vorbei.

Gruesse aus Oeting

Offline Uwe

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Steuer 2005
« Antwort #4 am: 07. Februar 2006, 21:45:56 »
Hi thpan,

kommt ein bisschen spät, aber ich erzähle dir mal wie ich an meine Steuer rangegangen bin.

Ich habe in einer Excelliste jeweils getrennt das Jahresbruttoeinkommen meiner Frau und von mir eingetragen.
Hier habe ich dann die Dinge gelistet die meiner Meinung nach absetzungswürdig waren.

1. alle Sozialversicherungen. Dies mindert dein zu versteuerndes Einkommen
    gewaltig und ist aus franz. Sicht korrekt.

2. Fahrtkilometer zur Arbeit. Gilt meines Wissens nur bei Fahrzeugen mit franz.
    Zulassung.

3. Zinsen für Hausfinanzierung.

4. In D erhaltene und als steuerfrei deklarierte Spesen.

Die Punkte 1-4 vom Brutto abgezogen und das Ergebniss als zu versteuerndes Einkommen deklariert.

Die Excel-liste habe ich "versucht" zweisprachig aufzuschreiben.
Dies hat den Hintergrund das ich verstanden werden wollte und es sollte meinen Willen zeigen mich zu integrieren (zu schleimen).
Das alles außer Punkt 3 habe ich vom Arbeitgeber unterschreiben lassen.

Mit dem ganzen Packen, natürlich die Gehaltsbescheinigungen mitnehmen, gings ins Hotel de Impot (Finanzamt) nach Wissembourg, ich zog eine Nummer und wartete auf mein Opfer.
Das kam dann auch in Form einer bildhübschen jungen Frau, die übrigens der deutschen Sprache mächtig war, wir gingen in ein Besprechungszimmer und ich legte ihr meine Utensilien vor.
Die Liste fand echt guten Anklang und nebenbei ich habe noch nie vorher bei einem Finanzamt Tränen gelacht (lag an meiner Übersetzung, die trotz allem verstanden wurde).
Die Dame kopierte die letzte Gehaltsbesch. und strich, obwohl wir Spaß hatten (ich meinte die Liste), die Punkte 3 und 4 komplett.
Ab hier war der Spaß nur noch einseitig, aber er kam wieder als mir die Dame sofort meine Steuerlast ausrechnete. Denn diese betrug für damals 8Monate in Frankreich nur noch ca. 16% der Jahreslast in Deutschland.
Mittlerweile hab ich meine Liste verbessert, den jedoch den für Franzosen wohl naiv klingenden Charakter beibehalten.
Den Punkt 3 (Zinsen) gebe ich dennoch weiter an und muß die rechtmäßigkeit hier nochmal hinterfragen.

Ich denke finanziell betrachtet ist es besser die Erklärung bei einem Steuerberater mache zu lassen.
Persönlich bringt mir der jährliche Gang zum Finanzamt doch schon etwas das mir kein Berater geben kann, nämlich den Kontakt zu den Menschen auch bei den franz. Behörden.
Die sind echt nett und helfen und wenn ich mir meine Steuerlast anschaue, soviel kann ein Steuerberater auch nicht mehr rausholen.

Achso nochwas zum Schluß.
Ich bin Hauptschüler der 70erJahre und habe kein Wort französisch gelernt.
Ich möchte damit sagen wenn man sich anstrengt, lernen will und auf die Menschen zugeht kommt man auch voran. Man darf nur keine Scham vor vermeintlich naiven Fragen haben.

Gruß
Uwe

Guest

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Steuer 2005
« Antwort #5 am: 25. August 2006, 11:44:39 »
HAllo,

ich hätte eine Frage zur Grenzgänger Regel.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen ???

Es wäre super nett.

Wie sind die 45 Tage zu berechnen ? Ist es nur bei übernachtung und wieviel Tage werden dann gezählt ???

Ich habe gehört es gibt neue bestimmungen, die gekommen sein sollen, wonach eine Übernachtung doppelt zählt, weil tag der Anreise mitgezäht wird ist das wahr ???

Und wenn ja, ist es überhaupt möglich das dieses Gesetz im Februar gekommen sein soll und Rückwirkend für 2005 gelten soll. Kann man das überhaupt machen ?? denn dann können die Menschen ja nicht mehr reagieren (z.b. hätte man sich eine Immobilie kaufen können oder sonstige steuervergünstigende maßnahmen ergreifen können usw. )

Es wäre mir eine große Hilfe, Danke

Guest

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Steuer 2005
« Antwort #6 am: 25. August 2006, 11:45:31 »
Zitat von: Patrick
HAllo,

ich hätte eine Frage zur Grenzgänger Regel.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen ???

Es wäre super nett.

Wie sind die 45 Tage zu berechnen ? Ist es nur bei übernachtung und wieviel Tage werden dann gezählt ???

Ich habe gehört es gibt neue bestimmungen, die gekommen sein sollen, wonach eine Übernachtung doppelt zählt, weil tag der Anreise mitgezäht wird ist das wahr ???

Und wenn ja, ist es überhaupt möglich das dieses Gesetz im Februar gekommen sein soll und Rückwirkend für 2005 gelten soll. Kann man das überhaupt machen ?? denn dann können die Menschen ja nicht mehr reagieren (z.b. hätte man sich eine Immobilie kaufen können oder sonstige steuervergünstigende maßnahmen ergreifen können usw. )

Es wäre mir eine große Hilfe, Danke
sorry ich hab meine email vergessen: e-tec-online@web.de

Guest

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Steuer 2005
« Antwort #7 am: 12. September 2006, 23:36:01 »
Hi Patrick,

da mich dieses Thema auch betrifft habe ich sehr penetrant beim Saarbrücker FA nachgehakt. Da habe ich dann auch folgende verbindliche Aussagen erhalten:

- Dienstreise an einem Tag, abends wieder zuhause (in Frankreich): kein "schädlicher Tag"
- Dienstreise mit Übernachtung: 2 "schädliche Tage"
- usw., d.h. An- und Abreisetag zählen sobald man nicht abends wieder zuhause ist

Für mich bedeutet das regelmäßig die "Schweinetour" nach HH auf mich zu nehmen: morgens 06:30 Hinflug, abends 19:30 Rückflug, früher habe ich mir öfters eine Übernachtung gegönnt, jetzt geize ich damit ;-)

Gruß
Magnus

Guest

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Steuer 2005
« Antwort #8 am: 29. September 2006, 10:33:46 »
Hallo Magnus,

wer will das kontrollieren ?