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Autor Thema: Sozialversicherungspflicht bei Wohnsitz in F und Arbeit in D  (Gelesen 3217 mal)

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Offline Manni

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Sozialversicherungspflicht bei Wohnsitz in F und Arbeit in D
« am: 20. September 2015, 15:19:30 »
Hallo! Wir möchten in ein Departement in F ziehen, das außerhalb des Grenzgängergebiets liegt. Ich habe derzeit eine Teilzeitstelle in D und würde diese auch weiter ausüben, zumindet solange bis meine Frau oder ich eine Stelle in F gefunden haben. Nach dem was ich im Forum gelesen habe, wäre ich wohl in D steuerpflichtig, aber was ist mit Krankenkasse usw.? Kann ich weiterhin bei der KK in D bleiben oder werden wir sobald wir nach F ziehen dort auch sozialversicherungspflichtig? Und wenn ja, wie hoch sind die Beiträge im Vergleich zu D? (Habe mal irgendwo gelesen, dass man in F deutlich mehr zahlt).

Offline Ralph

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Re: Sozialversicherungspflicht bei Wohnsitz in F und Arbeit in D
« Antwort #1 am: 21. September 2015, 13:01:06 »
Hallo Manni,

solange Ihr in D arbeitet, seid Ihr auch in D sozialversicherungspflichtig.
Mit einen entsprechenden Formular E106 von Eurer dte. KK könnt Ihr dann in F die Carte Vitale beantragen  und hier auch zum Arzt gehen.
Diese Karte ist auch ganz wichtig, da ihr dann eine französische Sozialversicherungsnummer bekommt - die braucht man zb. auch wenn man arbeitslos werden würde. Denn da bezahlt das Wohnland.
Die deutsche KK bezahlt Eure Betreuung in F direkt an die französische Kasse.
Da ihr auch eine deutsche Karte habt, könnt ihr dann in beiden Ländern zum Arzt.

Wenn Ihr in Frankreich angestellt seid, dann bezahlt ihr auch in F die Steuern und Sozialversicherung.
Die ist für Arbeitnehmer günstiger als in D, da der Anteil des Arbeitgebers in F ca. bei 3/4 ist (in D ca. 50/50).
Daher ist die Sozialversicherung nur für den AG teurer...allerdings sind auch die Löhne in F etwas geringer als in D.

Was sich sicherlich negativ auf Euer Einkommen in D auswirkt ist die Tatsache das ihr mit Wohnsitz in F dann in D nur noch beschränkt steuerpflichtig seid.
Das bedeutet das Du für deine Teilzeitstelle sicher mehr Steuern zahlen mußt als jetzt.
Und ob sich dann die Teilzeitstelle mit den sicherlich um einiges höheren Fahrtkosten noch lohnt..... ?
Besser wäre es da innerhalb der Grenzdepartements 67,68 und 57 zu wohnen, da Ihr dann Grenzgänger seid und in F versteuern müßtet - die Sozialversicherung bliebe trotzdem in D.
« Letzte Änderung: 22. September 2015, 15:34:23 von Ralph »
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