Hallo,
ich wollte mich hier einklinken und nochmals nachhaken.
Ist es also definitiv korrekt, dass das in Frankreich zu versteuernde Einkommen (AJ) nicht die Beiträge zur (deutschen) Sozialversicherung beinhaltet, inbesondere auch nicht die AG/AN-Beiträge zur Rentenversicherung. Ich frage nochmals nach, da mir ein franz. Steuerberater irgendwann gesagt hatte, man trägt unter AJ einfach das Feld 3 (Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge) der deutschen Lohnsteuerbescheinigung ein und das würde ja alle SV-Beiträge beinhalten.
Gruß
Norbert