Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Eliott am 21. April 2014, 07:47:13
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Hallo zusammen,
wollte mal sicherheitshalber nachfragen.
Dieses Jahr sind auf der Lohnsteuerbescheinigung das erste Mal die Sozialversicherungsbeiträge getrennt ausgewiesen.
Bisher war das immer ein Betrag.
Ist doch dann richtig wenn ich die
Krankenversicherung (KV)
Pflegeversicherung (PV)
Arbeitslosenversicherung (AV)
Rentenversicherung (RV)
vom Brutto abziehen und somit zum zu versteuernden Betrag komme.
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Klar kannst du das so machen.
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Ich hatte das schonmal hier irgendwann gepostet. Ich gebe seit Jahren den Ausdruck des beiliegenden Excel ab, da unsere Firma einige Werte ueber die Monate hinaus verschiebt, und im speziellen ueber das Kalenderjahresende. Der Ausdruck wird bei mir bisher ohne Nachfragen akzeptiert. Die Kuerzel/SteuerCodes sind natuerlich die von meiner Firma, aber ich denke den Klartext kann man ja auch verstehen.
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Hallo,
ich wollte mich hier einklinken und nochmals nachhaken.
Ist es also definitiv korrekt, dass das in Frankreich zu versteuernde Einkommen (AJ) nicht die Beiträge zur (deutschen) Sozialversicherung beinhaltet, inbesondere auch nicht die AG/AN-Beiträge zur Rentenversicherung. Ich frage nochmals nach, da mir ein franz. Steuerberater irgendwann gesagt hatte, man trägt unter AJ einfach das Feld 3 (Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge) der deutschen Lohnsteuerbescheinigung ein und das würde ja alle SV-Beiträge beinhalten.
Gruß
Norbert
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Hallo Norbert,
ja, es ist definitiv korrekt! Auch wir ziehen alljährlich aus unseren Jahresgehaltsendabrechnungen die Sozialbeiträge ab, da die ja auch definitiv in Deutschland abgeführt werden.
Da ging der frz. Steuerberater vermutlich von einer Beschäftigung in Frankreich aus?
Dir und allen anderen aus unserem Forum noch einen schönen Feiertag - liebe Grüße Gabrielle
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Also meine Formel ist die (die wird schon so seit Jahren von Finanzamt Weissenburg akzeptiert (ist auch so in den o.a. Excel drin):
Gesamtjahres Brutto (steht auf der DEZ.-Gehaltsbescheingung irgendwo drauf)
- Rentenversicherung laufendes Entgelt
- Rentenversicherung Einmalzahlung
- Arbeitslosenversicherung laufendes Entgelt
- Arbeitslosenversicherung Einmalzahlung
+ Arbeitgeber Zuschuss Krankenversicherung
+ Arbeitgeber Zuschuss Pflegeversicherung
- Abgefuehrter Anteil Beitrag Krankenversicherung
- Abgefuehrter Anteil Beitrag Pflegeversicherung
- Abgefuehrter Beitragszuschlag zur Pfelgeversicherung
= zu versteuernder Betrag = Revenues d'activité (1AJ)
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Vielen Dank für eure Antworten.
So hab ich es die Jahre auch immer praktiziert, war mir aber nicht sicher, ob es regelkonform ist.
Zusatzfrage:
Ich bin Schichtarbeiter arbeite auch Nachts und habe auch bezahlte Überstunden
Überstunden sind ja ab 2013 nicht mehr steuerbefreit. Fällt also flach.
Weiß jemand, wie es mit der Besteuerung der Nachtzuschläge in Frankreich aussieht? Meine Info lautet bisher "nicht steuerbefreit".
Gruß
Norbert
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ist doch interessant zu erfahren, dass auch bei den Franzosen alles mögliche versteuert wird