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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Grenzgänger D-F am 11. Dezember 2007, 15:44:44

Titel: Sozialsteuer in Frankreich - Ist als dt. Grenzgänger eine Rückerstattung möglich
Beitrag von: Grenzgänger D-F am 11. Dezember 2007, 15:44:44
Hallo !

Habe derzeit ein problem, bei dem sich anscheinend keiner so genau auskennt. Bin Grenzgänger, wohne in Deutschland und arbeite in Frankreich. Hab das Formular zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von allen notwendigen Parteien ausfüllen lassen. Nun habe ich den Steuerbescheid für Deutschland erhalten und man sagt mir, dass bezahlte Steuer in Frankreich nicht angerechnet werden, da ich aus einer öffentlichen Kasse bezahlt wurde. Mir geht es im wesentlichen um die 7.5 % der CSG und CRDS (die allgemeine Sozialsteuer, die ich in Frankreich bezahlt habe). Kann ich diese irgendwie vom französischen Staat zurückerstattet bekommen ? Und wenn ja, wie ?

Brauche diesbezüglich dringend Hilfe!

Vielen Dank im Voraus !
Titel: Re: Sozialsteuer in Frankreich - Ist als dt. Grenzgänger eine Rückerstattung mög
Beitrag von: Dieter12 am 11. Dezember 2007, 17:32:59
Hi,

Du arbeitest in F für einen öffentlichen Arbeitgeber und musst dann auch in F deine Steuern bezahlen. So weit, so gut. Aber was hast du denn mit dem d Finanzamt zu tun?

Gruss, Dieter
Titel: Re: Sozialsteuer in Frankreich - Ist als dt. Grenzgänger eine Rückerstattung möglich
Beitrag von: diego2 am 31. Dezember 2007, 12:09:25
Dieter,

er wohnt in D und ist dort steuerpflichtig.

diego
Titel: Re: Sozialsteuer in Frankreich - Ist als dt. Grenzgänger eine Rückerstattung mög
Beitrag von: Marco am 31. Dezember 2007, 14:46:52
aber wie kommt es zu dieser doppelbesteuerung? so habe ich das verstanden: steuer wurde in FR schon bezahlt, DE will jetzt noch mal steuern.

oder fallen in FR und DE steuern für unterschiedliche einkommensarten? doppelbesteuerung ist ja meines wissens nach nicht möglich, daher gibts ja die doppelbesteuerungsabkommen, um genau solche dinge zu vermeiden.

oder bin ich aufm holzweg?

grüße,
marco
Titel: Re: Sozialsteuer in Frankreich - Ist als dt. Grenzgänger eine Rückerstattung mög
Beitrag von: Dieter12 am 31. Dezember 2007, 17:35:37
@Diego

... bezahlte Steuer in Frankreich nicht angerechnet werden, da ich aus einer öffentlichen Kasse bezahlt wurde.....

Wer aus einer öffentlichen Kasse bezahlt wird, muss auch in diesem Land die Steuern bezahlen, egal wo er wohnt.

Hi Grenzgänger D-F,

..........
Brauche diesbezüglich dringend Hilfe!

Wenn die Informationen so dürftig bleiben, kann man wirklich nicht viel helfen.

Gruss, Dieter

Titel: Re: Sozialsteuer in Frankreich - Ist als dt. Grenzgänger eine Rückerstattung möglich
Beitrag von: Gabrielle am 14. Januar 2008, 16:18:53
Hallo Grenzgänger D-F,
weiß leider nicht, wo konkret Sie wohnen?! Sollte das in Saarbrücken sein, empfehle ich einen Gang zum dortigen Finanzamt, bitte wenden an Herrn Block. Er ist sehr firmiert und kann mit Sicherheit die richtige Auskunft geben.
Gruß Gabrielle