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Autor Thema: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.  (Gelesen 17927 mal)

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Offline Nutellalein

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #15 am: 27. Mai 2015, 13:47:35 »
Hi Dragonvamp,

danke für die Rückinfo!
Die Doppelbesteuerung ist ja dann fatal...existenzbedrohend!
Ich weiss noch, daß ich damals auch nachweisen musste, daß das Elterngeld in D. versteuert wurde, damit in F. nicht nochmal Steuern verlangt wurden.
Wenn F. nun aber noch zusätzlich zu D. Steuern will, ist das mehr als unverständlich und...wie schon gesagt, fatal!

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Dragonvamp

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #16 am: 27. Mai 2015, 14:00:06 »
Tja, es sind eben keine Steuern in Deutschland entrichtet wurden.
Die fiktive Steuer sagt nur, dass dein französisches Netto dem deutschen Netto angeglichen wird.
Also wird eine Summe X Steuerklasse 4 (was im Prinzip ja auch falsch ist, da viele verheiratet sind oder Kinder haben), von deinem eigentlichen Netto abgezogen, damit du eben ein Netto hast, als würdest du in Deutschland leben.
Aber wirklich Steuern bezahlen tust du deswegen nicht. Deswegen ist es auch fiktiv.

Da seit einger Zeit das deutsche Elterngeld allerdings keine Familienleistung ist, ist es eben wie ein Einkommen zu versteuern.
Man gibt es an wie Arbeitslosengeld etc. Mit anderen Worten, es erhöht dein tatsächliches Einkommen.
Jeder weiß natürlich, dass jeder Cent entscheidend sein kann.
Also gibst du mehr "Einkünfte" ein, kannst aber deine "frais reels" nicht erhöhen, weil du bist ja zu Hause, kein Arbeitsweg nichts.
Hast du ein relativ gutes Einkommen, hast dann Beschäftigungsverbot, weil Schwangerschaft zb Risikoschwangerschaft war oder oder oder und hast dann noch einige Zeit Elternzeit vom Jahr, dann haste gut Verdient, guckst wie du irgendwas abziehen kannst, und würdest vllt grad so in eine gute Steuerzahlung kommen, packst die Elternzeit drauf un voila, es bricht dir das Genick.

Das ist ein Fakt, den man vorerst, bis Gesetzesänderung eben einfach in Betracht ziehen muss.
Dummerweise erfährt man vieles erst spät oder im nachhinein, was einem dann doch einen "schock" bereiten kann.
Aber hier gibt es ja zum Glück das Forum, um dieses aufzuklären :)

Offline TGV

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #17 am: 28. Mai 2015, 08:22:20 »
Dragonvamp, verstehe. Es ist vermutlich nur ein geringer Trost - aber: Sowas kann Dir in DE auch passieren. Elterngeld ist eine lustige Konstruktion, je nach Einzelfall kann man 70-80% Verdienstausfall haben, oder sogar mit Elterngeld mehr als vorher. Insofern, hoffen wir, daß der Gesetzgeber zumindest die größten Absurditäten beseitigt und keine neuen einführt :)

Offline Alice

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #18 am: 28. Mai 2015, 16:28:43 »
TGV wie meinst du das mit den 70-80% Verdienstausfall?
Viele Grüße :-)

Offline TGV

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #19 am: 28. Mai 2015, 16:32:00 »
Alice, genau so wie ich's schreibe - es kann Dir durchaus passieren, daß Elterngeld nur 20 oder 30 Prozent dessen ausgleicht, was Dir an Einkommen während der Elternzeit fehlt.
« Letzte Änderung: 29. Mai 2015, 08:44:25 von TGV »

Offline Alice

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #20 am: 29. Mai 2015, 10:51:17 »
Aha ok, hab ich ja noch nie gehört aber wenn du den Fall kennst oder es bei dir so ist, dann wird das so sein. :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline TGV

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #21 am: 29. Mai 2015, 11:35:10 »
Alice, ja, mal ein paar (rein synthetische) Beispiele zur Verdeutlichung:

1. 80% Verdienstausfall:
Netto vor Geburt: 13500 EUR
Elternzeit wird in Vollzeit genommen (KEINE Erwerbstätigkeit während Elternzeit)
Elterngeld: 2700 EUR (Maximalbetrag), Einkommensverlust 10800 EUR


2. Mehr Geld während Elternzeit:
Netto vor Geburt: 1000 EUR, 35 Stunden-Woche
Reduzierung auf 30 Stunden-Woche während Elternzeit
 => Netto durch Arbeit: ca 850 EUR
 => plus Elterngeld Mindestbetrag 300 EUR
   => Summe 1150 EUR, d.h. 15% "Gehaltserhöhung" durch Elternzeit


Viele Grüße



     

Offline Bingo

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #22 am: 29. Mai 2015, 14:07:47 »
Sorry - wer 13500 € Netto im Monat hat, braucht meiner Meinung nach gar kein Elterngeld mehr!

Sollte der umgekehrte Fall mal eintreffen - keine Bange, das 'Riesenplus' wird in D durch die Steuer  (glaube die 'Verniedlichung' nennt sich Progressionsvorbehalt) wieder 'neutralisiert' bzw in den negativen Bereich gebracht!

Offline Dragonvamp

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #23 am: 29. Mai 2015, 18:15:00 »
@tgv: der maximalbetrag liegt doch "nur" bei 1800€ ....

Offline Alice

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #24 am: 31. Mai 2015, 17:51:30 »
ja naja, ich enthalte mich jetzt mal eines Kommentares  =D, liebe Sonntagsgrüße  :laugh: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline TGV

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #25 am: 01. Juni 2015, 09:25:13 »
@Dragonvamp, stimmt, da habe ich die Bemessungsgrenze (2700) und den daraus resultierenden maximalen Auszahlbetrag (1800) verwechselt, sorry.

@Bingo - nein, so stimmt das nicht. Der Progressionsvorbehalt nimmt Dir einen kleinen Teil wieder weg, aber es bleibt ein substanzielles Plus übrig.

Und ganz allgemein: Das waren Rechenbeispiele, aus gutem Grund. Wobei ich den letzteren Fall durchaus in praxi kenne. Und es gibt auch andere ähnlich unangenehme (aber komplizierter zu rechnen, daher lasse ich das hier bleiben), ganz besonders wenn man Elternzeit in Teilzeit nimmt. Ganz konkret z.B.: Ich kenne einen Fall, da standen runde 10.000 (brutto) Einkommensverlust 1500 EUR Elterngeld gegenüber. Den Prozentsatz darf sich jeder selber ausrechnen.

Offline kauh

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #26 am: 01. Juni 2015, 11:57:17 »
nur zur Info bei 1800€ Elterngeld, liegt das Einkommen über der Betragsbemssungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, d.h. du bist entweder freiwillig oder privat versichert und damit muss vom Elterngeld erst einmal noch die Krankenversicherung bezahlt werden und zwar inkl. Arbeitgeberanteil  :mad:

Offline TGV

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #27 am: 01. Juni 2015, 14:26:05 »
kauh, ja, da gibt's noch mehr spaßige Details - z.B: Papa und Mama verdienen über der Pflichtversicherungsgrenze und sind daher freiwillig gesetzlich versichert. Beide gehen gleichzeitig in Elternzeit - dann sind sie nicht kostenlos beide krankenversichert (das geht lt. KV nur bei einem, nicht bei beiden gleichzeitig). So geschehen bei Freunden von uns.

Offline Eilorra

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #28 am: 08. Oktober 2015, 08:16:47 »
Hi Leute ! Interessante Seite.




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« Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 03:30:53 von Eilorra »