Grenzgaenger Forum

Autor Thema: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.  (Gelesen 17924 mal)

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Offline Sophie

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Hallo,

Elterngeld ist Steuerpflichtig in FR, für alles was über 576,24 €/monat ist.
Unter 1AP in der Steuererklärung.

Wurde mir im Steuerbüro erklärt und vom Steuerberater bestätigt.

 :anixwissen:

Gruss
Sophie

Offline Dragonvamp

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #1 am: 22. April 2015, 18:39:57 »
Na toll. Da ziehen Sie uns fiktive Steuern ab und wir müssen den Kram noch versteuern? Yieha, damit wars definitiv mein letztes Kind!
Das ist ja nen finanzielles Desaster...

Offline gliglaglugg

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #2 am: 15. Mai 2015, 13:43:41 »
Hallo Sophie, weißt du auch wie/wo man das Mutterschaftsgeld angeben muss ?

Offline lana

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #3 am: 17. Mai 2015, 16:38:20 »
Ich war damals beim Steueramt vor Ort. Die Höchstgrenze war damals über das Jahr hinweg unterschiedlich hoch. Elterngeld - Höchstgrenze x Bezugsmonat(e)
Resultat + Verdienst unter 1 AJ / BJ

Offline Waylon57

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #4 am: 18. Mai 2015, 05:04:01 »
Vielleicht kannst du Dragonvamp mir mal konkret mit Zahlen belegen, wie dieses "finanzielle Desaster" aussieht.




Offline Dragonvamp

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #5 am: 20. Mai 2015, 21:49:26 »
Naja Waylon, zahlen will ich nun nicht nennen, da das dann im Prinzip offenlegung meines Gehaltes betreffen würde.
Aber fakt ist ja, das uns durch die fiktive Steuer bereits Geld flöten geht.
Geb ich dann noch 10 Monate Gehalt an und 2 Monate Elterngeld, hab aber durch Beschäftigungsverbot KEINE "frais reels", die ich abziehen kann, können mir die zwei Monate Elterngeld bereits das Genick brechen bzw zu einer höheren Steuerlast führen.
Es macht eben ein Unterschied, ob ich 5.000, 10.000 oder 20.000 an Steuer angebe.
Und am Ende macht eben doch manchmal jeder Cent was aus.

Hoffe dir reicht die Antwort so :)

Offline Alice

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #6 am: 21. Mai 2015, 13:12:26 »
Bedenkt, dass das Elterngeld Luxus ist den es in der Höhe kaum wo gibt (überhaupt irgendwo ausser in D???) ;-). Klar will ich davon auch soviel wie möglich und soviel wie mir gesetzlich zusteht!! Jeder Euro mehr ist gut. Aber bevor es das in dieser Höhe gab, ging es auch, weil mir ein Kind wichtiger als anderes ist, auf das ich dann lieber verzichte. In Deutschland wird das Elterngeld auch versteuert soweit ich weiß. Kinder sind nicht billig, aber das ist jammern auf hohem Niveau =D
Viele Grüße :-)

Offline Dragonvamp

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #7 am: 21. Mai 2015, 17:28:53 »
Früher gab es auch nen Kaiser  :nixwieweg:

Ne mal ehrlich, früher... Ja früher... Ich erinnere mich.. Mein Vater war mit uns zwei Kindern alleinerziehend und hatte nen Haus.
Sowas ging früher... Heute eben nicht mehr.
Wir sind eine 6 Köpfige Familie und da möchte man doch, egal ob man ein oder 4 Kinder hat, gucken, dass diese mit heilen Klamotten zur Schule können, dass sie jeden Tag eine warme Mahlzeit haben.
Und ja genau dafür sehe ich das Elterngeld. Als Ersatz dafür, dass ich meine Kinder nicht verhungern lassen muss, wenn ich mich ein Jahr lang um mein jüngstes kümmern möchte!
Wenn mir meine Kinder egal wären, dann wäre ich nach 8 Wochen Mutterschutz wieder voll arbeiten gegangen!!!!

Das hat also rein gar nichts mit jammern zu tun, sondern mit der heutigen Zeit, in der man eben jeden Cent doppelt und dreifach umdrehen muss!!!

Offline TGV

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #8 am: 21. Mai 2015, 17:54:52 »
Dragonvamp - ohne Dein Gehalt offenlegen zu müssen, könntest Du doch mal mit Prozentangaben vorrechnen, was Euch jetzt nun abgezogen wird und dann übrig bleibt, und woraus sich diese Abzüge so zusammensetzen, a la

Netto pro Monat vor der Geburt = 100
Elterngeld-Auszahlung = 65
Minus Abzug Steuer = ??
(gibt's sonst noch Abzüge?)

Das wäre sicher für alle erhellend - Danke.

Offline Dragonvamp

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #9 am: 21. Mai 2015, 18:02:37 »
Naja also nicht so einfach:

Sagen wir mal ich hätte 100€ im Monat.
Davon wurden Steuerlich knapp 25% (fiktive Steuer) abgezogen.
Also wurden 65% auf 75€ berechnet, was dann zu 50€ Elterngeld im Monat führte.

Rechnet man das ganze natürlich in höheren Summen, merkste schnell, dass es sich da um einige hunderter im Monat handelt.

Das ganze dann wieder auf 10 Monate, reden wir hier schon im 4stelligen Bereich an "verlust"

Offline Waylon57

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #10 am: 21. Mai 2015, 20:39:03 »
Ich finde es spannend die ein oder andere Ansicht zu diesem Thema hier zu lesen.

Da meine Frau Französin ist hatten wir natürlich keinen Anspruch auf deutsches Elterngeld. Ich hätte aber liebend gerne, hätten wir den Elterngeld bekommen, darauf Steuern gezahlt, wenn im Umkehrschluss meine Frau hätte ein Jahr zu Hause bleiben können.

Das von Alice angesprochene "Jammern auf hohem Niveau" ist also nicht ganz falsch.  =D

Offline Dragonvamp

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #11 am: 21. Mai 2015, 21:42:31 »
Naja, also soweit ich weiß, kann man in Frankreich auch bis zu drei Jahre zu Hause bleiben und bekommt für die Zeit was von der caf. Und netterweise wird das Geld nicht gesplittet, wenn man länger als ein Jahr zu Hause bleibt, sowie in Deutschland.
Genaueres weiß ich nicht, wurde mir nur von den in Frankreich arbeiten Müttern an der Schule erzählt.
Und das Geld ist im übrigen steuerfrei. Dafür aber nicht ganz so hoch wie das deutsche Elterngeld, wobei da Höhe ja auch immer relativ ist.

Ich für meinen Teil, bleibe nur zu Hause, weil ich bei meinem Kind sein möchte.
Ich habe bei meinem ersten zwei Jahre daheim verbracht und das komplett ohne Elterngeld, da weder Deutschland noch Frankreich sich verantwortlich fühlten.
seit damals hat sich mein Leben aber um einiges verändert.
Ich jammere darüber, dass Grenzgänger unterschiedlich behandelt werden und das nur weil jeder Sachbearbeiter alles anders sieht!
Ach mal davon abgesehen, dass man belogen wird, wenn man telefonisch anfragt.
Das finanzielle ist nur ein Aspekt, den man eben berücksichtigen muss, wenn man mehr als eine Person ist!
« Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 21:44:39 von Dragonvamp »

Offline Alice

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #12 am: 22. Mai 2015, 23:53:25 »
Das war nicht böse gemeint Dragonvamp, noch sollte es dich angreifen  :Hands:. Ich fand nur die Aussage "finanzielles Desaster" übertrieben  :zwinkern:. Von der Steuer aufs Elterngeld die Frage abhängig zu machen ob Kind ja oder nein, ist nicht so meine Meinung. Aber jedem die seine, kein Problem. Den fikiven Steuerabzug finde ich auch definitiv nicht ok, da stimme ich dir voll zu, dagegen sollte man auch Widerspruch einlegen, gibt dazu ja einen Thread. Aber trotz allem bin ich froh, dass wir den Anspruch in D haben! Eine Bekannte hatte runde 300€ von der CAF für 3 Jahre als "Elterngeld", hat halt in F gearbeitet. Obs da mehr geben kann weiß ich auch nicht. Aber mehr als in D halte ich für ausgeschlossen. Am Besten wäre es natürlich, wenn der Staat unsere Arbeit als Mütter mit einem vollen Gehalt belohnen würde, aber jetzt schweife ich ab ins Land der Träume, das erleben wir nicht mehr :eijoo:  :lach:
Viele Grüße :-)

Offline Nutellalein

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #13 am: 26. Mai 2015, 13:24:11 »
Sorry...vllt. versteh ich das grad nicht so ganz...
Redet ihr hier davon, daß das Elterngeld in D. fiktiv besteuert wird und dann in F. nochmal?  :anixwissen:

Oder geht´s nur darum, daß das Elterngeld in D. fiktiv versteuert wird? Wenn ja, versteh ich die Aufregung nicht..wurde doch bisher immer so gemacht oder hat sich da was geändert?
Ich hab def. Elterngeld erhalten, wovon deutsche Steuern abgezogen wurden...ist allerdings schon 5 Jahre her  :-\

LG

Nutellalein

Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Dragonvamp

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Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
« Antwort #14 am: 26. Mai 2015, 19:35:40 »
Nutellalein:

Seit letzten Jahr ist das mit der fiktiven Steuer nicht mehr so richtig.
Die Bundesregierung verfährt seit Ende letzten Jahres anders.
Schriftstücke gibt es darüber aus Brüssel.
Langer Kampf, aber derzeit noch ein Kampf.
Elterngeldstellen weigern sich allerdings noch.

Aber du hast es richtig verstanden. Momentan werden in Deutschland fiktive Steuern berechnet.
Es ist aber keine tatsächliche Steuer und muss auf der französischen Steuererklärung versteuert werden!
Also wird's in Deutschland gekürzt und in Frankreich noch mal mit einbezogen.
Mit viel Pech, hast du also mehr als 50% Abzug weniger als dein eigentliches netto war.
Was natürlich, wenn man Alleinerziehend ist, ein extremer Schlag wäre.