Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Sophie am 22. April 2015, 15:03:09

Titel: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Sophie am 22. April 2015, 15:03:09
Hallo,

Elterngeld ist Steuerpflichtig in FR, für alles was über 576,24 €/monat ist.
Unter 1AP in der Steuererklärung.

Wurde mir im Steuerbüro erklärt und vom Steuerberater bestätigt.

 :anixwissen:

Gruss
Sophie
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Dragonvamp am 22. April 2015, 18:39:57
Na toll. Da ziehen Sie uns fiktive Steuern ab und wir müssen den Kram noch versteuern? Yieha, damit wars definitiv mein letztes Kind!
Das ist ja nen finanzielles Desaster...
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: gliglaglugg am 15. Mai 2015, 13:43:41
Hallo Sophie, weißt du auch wie/wo man das Mutterschaftsgeld angeben muss ?
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: lana am 17. Mai 2015, 16:38:20
Ich war damals beim Steueramt vor Ort. Die Höchstgrenze war damals über das Jahr hinweg unterschiedlich hoch. Elterngeld - Höchstgrenze x Bezugsmonat(e)
Resultat + Verdienst unter 1 AJ / BJ
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Waylon57 am 18. Mai 2015, 05:04:01
Vielleicht kannst du Dragonvamp mir mal konkret mit Zahlen belegen, wie dieses "finanzielle Desaster" aussieht.



Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Dragonvamp am 20. Mai 2015, 21:49:26
Naja Waylon, zahlen will ich nun nicht nennen, da das dann im Prinzip offenlegung meines Gehaltes betreffen würde.
Aber fakt ist ja, das uns durch die fiktive Steuer bereits Geld flöten geht.
Geb ich dann noch 10 Monate Gehalt an und 2 Monate Elterngeld, hab aber durch Beschäftigungsverbot KEINE "frais reels", die ich abziehen kann, können mir die zwei Monate Elterngeld bereits das Genick brechen bzw zu einer höheren Steuerlast führen.
Es macht eben ein Unterschied, ob ich 5.000, 10.000 oder 20.000 an Steuer angebe.
Und am Ende macht eben doch manchmal jeder Cent was aus.

Hoffe dir reicht die Antwort so :)
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Alice am 21. Mai 2015, 13:12:26
Bedenkt, dass das Elterngeld Luxus ist den es in der Höhe kaum wo gibt (überhaupt irgendwo ausser in D???) ;-). Klar will ich davon auch soviel wie möglich und soviel wie mir gesetzlich zusteht!! Jeder Euro mehr ist gut. Aber bevor es das in dieser Höhe gab, ging es auch, weil mir ein Kind wichtiger als anderes ist, auf das ich dann lieber verzichte. In Deutschland wird das Elterngeld auch versteuert soweit ich weiß. Kinder sind nicht billig, aber das ist jammern auf hohem Niveau =D
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Dragonvamp am 21. Mai 2015, 17:28:53
Früher gab es auch nen Kaiser  :nixwieweg:

Ne mal ehrlich, früher... Ja früher... Ich erinnere mich.. Mein Vater war mit uns zwei Kindern alleinerziehend und hatte nen Haus.
Sowas ging früher... Heute eben nicht mehr.
Wir sind eine 6 Köpfige Familie und da möchte man doch, egal ob man ein oder 4 Kinder hat, gucken, dass diese mit heilen Klamotten zur Schule können, dass sie jeden Tag eine warme Mahlzeit haben.
Und ja genau dafür sehe ich das Elterngeld. Als Ersatz dafür, dass ich meine Kinder nicht verhungern lassen muss, wenn ich mich ein Jahr lang um mein jüngstes kümmern möchte!
Wenn mir meine Kinder egal wären, dann wäre ich nach 8 Wochen Mutterschutz wieder voll arbeiten gegangen!!!!

Das hat also rein gar nichts mit jammern zu tun, sondern mit der heutigen Zeit, in der man eben jeden Cent doppelt und dreifach umdrehen muss!!!
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: TGV am 21. Mai 2015, 17:54:52
Dragonvamp - ohne Dein Gehalt offenlegen zu müssen, könntest Du doch mal mit Prozentangaben vorrechnen, was Euch jetzt nun abgezogen wird und dann übrig bleibt, und woraus sich diese Abzüge so zusammensetzen, a la

Netto pro Monat vor der Geburt = 100
Elterngeld-Auszahlung = 65
Minus Abzug Steuer = ??
(gibt's sonst noch Abzüge?)

Das wäre sicher für alle erhellend - Danke.
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Dragonvamp am 21. Mai 2015, 18:02:37
Naja also nicht so einfach:

Sagen wir mal ich hätte 100€ im Monat.
Davon wurden Steuerlich knapp 25% (fiktive Steuer) abgezogen.
Also wurden 65% auf 75€ berechnet, was dann zu 50€ Elterngeld im Monat führte.

Rechnet man das ganze natürlich in höheren Summen, merkste schnell, dass es sich da um einige hunderter im Monat handelt.

Das ganze dann wieder auf 10 Monate, reden wir hier schon im 4stelligen Bereich an "verlust"
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Waylon57 am 21. Mai 2015, 20:39:03
Ich finde es spannend die ein oder andere Ansicht zu diesem Thema hier zu lesen.

Da meine Frau Französin ist hatten wir natürlich keinen Anspruch auf deutsches Elterngeld. Ich hätte aber liebend gerne, hätten wir den Elterngeld bekommen, darauf Steuern gezahlt, wenn im Umkehrschluss meine Frau hätte ein Jahr zu Hause bleiben können.

Das von Alice angesprochene "Jammern auf hohem Niveau" ist also nicht ganz falsch.  =D
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Dragonvamp am 21. Mai 2015, 21:42:31
Naja, also soweit ich weiß, kann man in Frankreich auch bis zu drei Jahre zu Hause bleiben und bekommt für die Zeit was von der caf. Und netterweise wird das Geld nicht gesplittet, wenn man länger als ein Jahr zu Hause bleibt, sowie in Deutschland.
Genaueres weiß ich nicht, wurde mir nur von den in Frankreich arbeiten Müttern an der Schule erzählt.
Und das Geld ist im übrigen steuerfrei. Dafür aber nicht ganz so hoch wie das deutsche Elterngeld, wobei da Höhe ja auch immer relativ ist.

Ich für meinen Teil, bleibe nur zu Hause, weil ich bei meinem Kind sein möchte.
Ich habe bei meinem ersten zwei Jahre daheim verbracht und das komplett ohne Elterngeld, da weder Deutschland noch Frankreich sich verantwortlich fühlten.
seit damals hat sich mein Leben aber um einiges verändert.
Ich jammere darüber, dass Grenzgänger unterschiedlich behandelt werden und das nur weil jeder Sachbearbeiter alles anders sieht!
Ach mal davon abgesehen, dass man belogen wird, wenn man telefonisch anfragt.
Das finanzielle ist nur ein Aspekt, den man eben berücksichtigen muss, wenn man mehr als eine Person ist!
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Alice am 22. Mai 2015, 23:53:25
Das war nicht böse gemeint Dragonvamp, noch sollte es dich angreifen  :Hands:. Ich fand nur die Aussage "finanzielles Desaster" übertrieben  :zwinkern:. Von der Steuer aufs Elterngeld die Frage abhängig zu machen ob Kind ja oder nein, ist nicht so meine Meinung. Aber jedem die seine, kein Problem. Den fikiven Steuerabzug finde ich auch definitiv nicht ok, da stimme ich dir voll zu, dagegen sollte man auch Widerspruch einlegen, gibt dazu ja einen Thread. Aber trotz allem bin ich froh, dass wir den Anspruch in D haben! Eine Bekannte hatte runde 300€ von der CAF für 3 Jahre als "Elterngeld", hat halt in F gearbeitet. Obs da mehr geben kann weiß ich auch nicht. Aber mehr als in D halte ich für ausgeschlossen. Am Besten wäre es natürlich, wenn der Staat unsere Arbeit als Mütter mit einem vollen Gehalt belohnen würde, aber jetzt schweife ich ab ins Land der Träume, das erleben wir nicht mehr :eijoo:  :lach:
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Nutellalein am 26. Mai 2015, 13:24:11
Sorry...vllt. versteh ich das grad nicht so ganz...
Redet ihr hier davon, daß das Elterngeld in D. fiktiv besteuert wird und dann in F. nochmal?  :anixwissen:

Oder geht´s nur darum, daß das Elterngeld in D. fiktiv versteuert wird? Wenn ja, versteh ich die Aufregung nicht..wurde doch bisher immer so gemacht oder hat sich da was geändert?
Ich hab def. Elterngeld erhalten, wovon deutsche Steuern abgezogen wurden...ist allerdings schon 5 Jahre her  :-\

LG

Nutellalein

Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Dragonvamp am 26. Mai 2015, 19:35:40
Nutellalein:

Seit letzten Jahr ist das mit der fiktiven Steuer nicht mehr so richtig.
Die Bundesregierung verfährt seit Ende letzten Jahres anders.
Schriftstücke gibt es darüber aus Brüssel.
Langer Kampf, aber derzeit noch ein Kampf.
Elterngeldstellen weigern sich allerdings noch.

Aber du hast es richtig verstanden. Momentan werden in Deutschland fiktive Steuern berechnet.
Es ist aber keine tatsächliche Steuer und muss auf der französischen Steuererklärung versteuert werden!
Also wird's in Deutschland gekürzt und in Frankreich noch mal mit einbezogen.
Mit viel Pech, hast du also mehr als 50% Abzug weniger als dein eigentliches netto war.
Was natürlich, wenn man Alleinerziehend ist, ein extremer Schlag wäre.

Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Nutellalein am 27. Mai 2015, 13:47:35
Hi Dragonvamp,

danke für die Rückinfo!
Die Doppelbesteuerung ist ja dann fatal...existenzbedrohend!
Ich weiss noch, daß ich damals auch nachweisen musste, daß das Elterngeld in D. versteuert wurde, damit in F. nicht nochmal Steuern verlangt wurden.
Wenn F. nun aber noch zusätzlich zu D. Steuern will, ist das mehr als unverständlich und...wie schon gesagt, fatal!

LG

Nutellalein
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Dragonvamp am 27. Mai 2015, 14:00:06
Tja, es sind eben keine Steuern in Deutschland entrichtet wurden.
Die fiktive Steuer sagt nur, dass dein französisches Netto dem deutschen Netto angeglichen wird.
Also wird eine Summe X Steuerklasse 4 (was im Prinzip ja auch falsch ist, da viele verheiratet sind oder Kinder haben), von deinem eigentlichen Netto abgezogen, damit du eben ein Netto hast, als würdest du in Deutschland leben.
Aber wirklich Steuern bezahlen tust du deswegen nicht. Deswegen ist es auch fiktiv.

Da seit einger Zeit das deutsche Elterngeld allerdings keine Familienleistung ist, ist es eben wie ein Einkommen zu versteuern.
Man gibt es an wie Arbeitslosengeld etc. Mit anderen Worten, es erhöht dein tatsächliches Einkommen.
Jeder weiß natürlich, dass jeder Cent entscheidend sein kann.
Also gibst du mehr "Einkünfte" ein, kannst aber deine "frais reels" nicht erhöhen, weil du bist ja zu Hause, kein Arbeitsweg nichts.
Hast du ein relativ gutes Einkommen, hast dann Beschäftigungsverbot, weil Schwangerschaft zb Risikoschwangerschaft war oder oder oder und hast dann noch einige Zeit Elternzeit vom Jahr, dann haste gut Verdient, guckst wie du irgendwas abziehen kannst, und würdest vllt grad so in eine gute Steuerzahlung kommen, packst die Elternzeit drauf un voila, es bricht dir das Genick.

Das ist ein Fakt, den man vorerst, bis Gesetzesänderung eben einfach in Betracht ziehen muss.
Dummerweise erfährt man vieles erst spät oder im nachhinein, was einem dann doch einen "schock" bereiten kann.
Aber hier gibt es ja zum Glück das Forum, um dieses aufzuklären :)
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: TGV am 28. Mai 2015, 08:22:20
Dragonvamp, verstehe. Es ist vermutlich nur ein geringer Trost - aber: Sowas kann Dir in DE auch passieren. Elterngeld ist eine lustige Konstruktion, je nach Einzelfall kann man 70-80% Verdienstausfall haben, oder sogar mit Elterngeld mehr als vorher. Insofern, hoffen wir, daß der Gesetzgeber zumindest die größten Absurditäten beseitigt und keine neuen einführt :)
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Alice am 28. Mai 2015, 16:28:43
TGV wie meinst du das mit den 70-80% Verdienstausfall?
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: TGV am 28. Mai 2015, 16:32:00
Alice, genau so wie ich's schreibe - es kann Dir durchaus passieren, daß Elterngeld nur 20 oder 30 Prozent dessen ausgleicht, was Dir an Einkommen während der Elternzeit fehlt.
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Alice am 29. Mai 2015, 10:51:17
Aha ok, hab ich ja noch nie gehört aber wenn du den Fall kennst oder es bei dir so ist, dann wird das so sein. :winkerwinker:
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: TGV am 29. Mai 2015, 11:35:10
Alice, ja, mal ein paar (rein synthetische) Beispiele zur Verdeutlichung:

1. 80% Verdienstausfall:
Netto vor Geburt: 13500 EUR
Elternzeit wird in Vollzeit genommen (KEINE Erwerbstätigkeit während Elternzeit)
Elterngeld: 2700 EUR (Maximalbetrag), Einkommensverlust 10800 EUR


2. Mehr Geld während Elternzeit:
Netto vor Geburt: 1000 EUR, 35 Stunden-Woche
Reduzierung auf 30 Stunden-Woche während Elternzeit
 => Netto durch Arbeit: ca 850 EUR
 => plus Elterngeld Mindestbetrag 300 EUR
   => Summe 1150 EUR, d.h. 15% "Gehaltserhöhung" durch Elternzeit


Viele Grüße



     
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Bingo am 29. Mai 2015, 14:07:47
Sorry - wer 13500 € Netto im Monat hat, braucht meiner Meinung nach gar kein Elterngeld mehr!

Sollte der umgekehrte Fall mal eintreffen - keine Bange, das 'Riesenplus' wird in D durch die Steuer  (glaube die 'Verniedlichung' nennt sich Progressionsvorbehalt) wieder 'neutralisiert' bzw in den negativen Bereich gebracht!
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Dragonvamp am 29. Mai 2015, 18:15:00
@tgv: der maximalbetrag liegt doch "nur" bei 1800€ ....
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Alice am 31. Mai 2015, 17:51:30
ja naja, ich enthalte mich jetzt mal eines Kommentares  =D, liebe Sonntagsgrüße  :laugh: :winkerwinker:
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: TGV am 01. Juni 2015, 09:25:13
@Dragonvamp, stimmt, da habe ich die Bemessungsgrenze (2700) und den daraus resultierenden maximalen Auszahlbetrag (1800) verwechselt, sorry.

@Bingo - nein, so stimmt das nicht. Der Progressionsvorbehalt nimmt Dir einen kleinen Teil wieder weg, aber es bleibt ein substanzielles Plus übrig.

Und ganz allgemein: Das waren Rechenbeispiele, aus gutem Grund. Wobei ich den letzteren Fall durchaus in praxi kenne. Und es gibt auch andere ähnlich unangenehme (aber komplizierter zu rechnen, daher lasse ich das hier bleiben), ganz besonders wenn man Elternzeit in Teilzeit nimmt. Ganz konkret z.B.: Ich kenne einen Fall, da standen runde 10.000 (brutto) Einkommensverlust 1500 EUR Elterngeld gegenüber. Den Prozentsatz darf sich jeder selber ausrechnen.
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: kauh am 01. Juni 2015, 11:57:17
nur zur Info bei 1800€ Elterngeld, liegt das Einkommen über der Betragsbemssungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, d.h. du bist entweder freiwillig oder privat versichert und damit muss vom Elterngeld erst einmal noch die Krankenversicherung bezahlt werden und zwar inkl. Arbeitgeberanteil  :mad:
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: TGV am 01. Juni 2015, 14:26:05
kauh, ja, da gibt's noch mehr spaßige Details - z.B: Papa und Mama verdienen über der Pflichtversicherungsgrenze und sind daher freiwillig gesetzlich versichert. Beide gehen gleichzeitig in Elternzeit - dann sind sie nicht kostenlos beide krankenversichert (das geht lt. KV nur bei einem, nicht bei beiden gleichzeitig). So geschehen bei Freunden von uns.
Titel: Re: So soll Elterngeld den Steuern angegeben werden. Steuerpflichtig.
Beitrag von: Eilorra am 08. Oktober 2015, 08:16:47
Hi Leute ! Interessante Seite.




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