Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Sie Steuer in F / Er Steuer in D  (Gelesen 7439 mal)

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Offline Sonia

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Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« am: 11. März 2008, 08:30:11 »
Hallo,
ich würde gerne meine Steuererklärung abgeben, wie soll ich verfahren? Wir sind verheiratet, wohnen in Frankreich, mein Mann ist NICHT Grenzgänger und arbeitet in Deutschland, ich bin Grenzgänger arbeitet in Deutschland und Frankreich. Ich habe eine getrennte Veranlagung für Deutschland gemacht da wir verheiratet sind, für mich selbst würde ich die Steuererklärung nur in Frankreich abgeben.
Wer hat da Erfahrung ?
Danke

Offline Ralph

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Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« Antwort #1 am: 11. März 2008, 14:46:00 »
Hallo,

das machen wir schon seit Jahren so. Ist kein Problem.
Normalerweise lautet dann die Steuererklärung in F und in D jeweils auf Beide - da ihr ja verheiratet seid.
Ihr müßt dann halt entsprechend die Einkommen in den jeweiligen Ländern angeben .
Nicht vergessen in D den franz. Lohn mitanzugeben und umgekehrt - wird in die Progression mit eingerechnet aber nicht verteuert.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sonia

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Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« Antwort #2 am: 11. März 2008, 14:58:37 »
Hallo,
das Finanzamt Speyer sagt wir sollen eine Erklärung für mich in Frankreich und eine für mein Mann in Deutschland abgeben. Als "getrennt" würden wir ja viel mehr Steuer zahlen oder ?

Offline Ralph

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Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« Antwort #3 am: 11. März 2008, 16:32:05 »
Hallo,

also diese Aussage verstehe ich nicht - Ihr seid doch verheiratet und wohnt gemeinsam in F ?? Im Zweifelsfall weiß das ein Steuerberater, den würde ich bei so einer Konstellation sowieso immer um Rat fragen. Der kann im Zweifelsfall auch prüfen ob eine getrennte oder Zusammenveranlagung günstiger kommt. Das hat aber mit einer gemeinsamen Steuererklärung nichts zu tun.

Normalerweise müßt Ihr in F eine gemeinsame Steuererklärung machen in der Ihr halt Dein Einkommen angebt. In der Spalte Einkommen deines Mannes in F kommt dann nichts rein.
Sein Einkommen kommt unter der Rubrik " Einkommen in einem anderen Land der EU".

Das Gleiche gilt für D halt im umgekehrten Fall. Der Steuerbescheid lautet in beiden Ländern immer auf Euch zwei, da Ihr ja auch gegenseitig dafür geradestehen müßt.
So machen wir das seit 7 Jahren.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 11. März 2008, 16:36:54 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dieter12

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Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« Antwort #4 am: 11. März 2008, 17:39:15 »
Hi Ralph,

Sag' mal, du bist dann aber in D in der Steuerklasse 1 und beschränkt steuerpflichtig unter der Annahme, dass euer gemeinsames ausländisches Jahreseinkommen über 12272€ liegt?

Gruss, Dieter
 

Offline Zaren

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Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« Antwort #5 am: 11. März 2008, 18:45:27 »
Hallo Dieter,

ich habe nun schon oft das mit der Einkommenssteuergrenze gelesen. Was genau ist das? Bzw. wofür brauche ich das?

Gruss Zaren

Offline Mic

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Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« Antwort #6 am: 11. März 2008, 18:53:57 »
Hallo,
ich hatte gestern ein Gespräch mit dem deutschen Finanzamt (Saarlouis).
Die Konstellation ist auch:
Er arbeitet in D uns ist NICHT Grenzgänger
Sie arbeitet in D und IST Grenzgängerin
Beide sind verheiratet und wohnen in F.

Aussage des Finanzbeamten: Versteuerung des Mannes in D mit Klasse 1 (also nicht gemeinsam Veranlagt).
AUSNAHME: das Einkommen des Mannes beträgt 90% des Gesamt Haushaltseinkommen, dann sei auch eine gemeinsame Veranlagung möglich.

Gruß, Mic

Offline Dieter12

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Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« Antwort #7 am: 11. März 2008, 22:15:03 »
ich habe nun schon oft das mit der Einkommenssteuergrenze gelesen. Was genau ist das? Bzw. wofür brauche ich das?

Hi Zaren,

Du wohnst in F, arbeitest in D und bist kein Grenzgänger, dann bezahlst du in D deine Steuern. Das ist dann ganz normal, mit den Steuerklassen und den Freibeträgen, wie für jemanden, der in D wohnt. Jetzt kommt aber das große WENN. Wenn du noch Einkünfte in F hast (Zins, Miet,...) oder einen Ehepartner, der in F zu versteuernde Einkünfte hat, dann dürfen diese ausländischen Einkünfte nicht 10% oder 12272€ (für Ehepaare sonst die Hälfte) übersteigen. Ist dieses der Fall, dann wirst du als begrenztsteuerpflichtig eingestuft und zahlst nach Steuerklasse 1. Ein solchen Schwellenwert, der die Steuern extrem hochschnellen lässt, gibt es in F nicht. Das d Steuersystem ist halt nicht nur an dieser Stelle ungerecht und familien feindlich.

Gruss, Dieter