Hallo an das Forum,
ich melde mich auch mal zu diesem Thema, nachdem ich gerade Post mit einem Erklärvideo vom französischen F-Amt bekommen habe.
Folgendermaßen soll verfahren werden:
In 2018 macht man die Erklärung für die Einkünfte in 2017. So wie immer. Nichts ändert sich.
Auf Grundlage dieser Erklärung und dem ermittelten Steuersatz des F-Amtes, werden in 2019 die monatlichen Zahlungen an das F-Amt ermittelt und im Falle von uns Grenzgängern wohl direkt an die Finanzbehörde abgeführt werden. Die Zahlungen betreffen aber schon die Einkünfte aus dem Jahr 2019. Ergeben sich aufgrund persönlicher Veränderungen (Arbeitslosigkeit, Wechsel der Arbeitsstelle, Gehaltserhöhung, etc.) neue Einkünfte, so sind diese dem F-Amt mitzuteilen. Dieses ermittelt dann einen neuen, monatlich abzuführenden Betrag.
Für die Einkünfte aus 2018 muss man in 2019 noch eine Erklärung abgeben, diese wird aber nur zur Ermittlung der monatlichen Zahlungen genutzt.
Für die Einkünfte aus dem Jahr 2018 sind keine Steuern zu bezahlen. "Ils sont annulée". Ausnahme sind Sondereinkünfte aus Zinseinnahmen, Immobilien, Vermietung etc., die sind auch für das Jahr 2018 zu versteuern und zu bezahlen.
Freuen wir uns über eine Finanzspritze der besonderen Art.