Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!  (Gelesen 17512 mal)

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Offline Saarbrücker

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #15 am: 28. März 2018, 15:20:44 »
Hallo Eliott,
so sehe ich das auch.
Vermutlich werden wir auf Basis 2017 die monatlichen Beträge 12mal abführen und
in 2020 den Ausgleich vornehmen.

Offline Eliott

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #16 am: 28. März 2018, 15:32:55 »
Ein Problem bekommst du dann, wenn du unter dem Jahr länger als 6 Wochen krank wirst und du erheblich weniger Lohn hast, oder arbeitslos zum Beispiel.
Dann wirst du wohl mit irgend einer Bescheinigung dies dem Finanzamt unterjährig klar machen müssen.
Das Finanzamt wird dir dafür aber dankbar sein, denn die Franzosen hassen es wenn Sie nachträglich Geld zurückzahlen müssen.  :o
Deshalb machen Sie ja auch heute schon keine Prognose sondern nehmen immer den alten Wert so müssen 99% der Leute an das Finanzamt nachzahlen.

Offline Eric

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #17 am: 28. März 2018, 18:51:59 »
Na dann bin ich mal gespannt. Zahle im Moment nämlich keine Steuern.

Offline eschiefer

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #18 am: 30. März 2018, 15:36:26 »
Hallo an das Forum,
ich melde mich auch mal zu diesem Thema, nachdem ich gerade Post mit einem Erklärvideo vom französischen F-Amt bekommen habe.

Folgendermaßen soll verfahren werden:
In 2018 macht man die Erklärung für die Einkünfte in 2017. So wie immer. Nichts ändert sich.
Auf Grundlage dieser Erklärung und dem ermittelten Steuersatz des F-Amtes, werden in 2019 die monatlichen Zahlungen an das F-Amt ermittelt und im Falle von uns Grenzgängern wohl direkt an die Finanzbehörde abgeführt werden. Die Zahlungen betreffen aber schon die Einkünfte aus dem Jahr 2019. Ergeben sich aufgrund persönlicher Veränderungen (Arbeitslosigkeit, Wechsel der Arbeitsstelle, Gehaltserhöhung, etc.) neue Einkünfte, so sind diese dem F-Amt mitzuteilen. Dieses ermittelt dann einen neuen, monatlich abzuführenden Betrag.

Für die Einkünfte aus 2018 muss man in 2019 noch eine Erklärung abgeben, diese wird aber nur zur Ermittlung der monatlichen Zahlungen genutzt.
Für die Einkünfte aus dem Jahr 2018 sind keine Steuern zu bezahlen. "Ils sont annulée". Ausnahme sind Sondereinkünfte aus Zinseinnahmen, Immobilien, Vermietung etc., die sind auch für das Jahr 2018 zu versteuern und zu bezahlen.
Freuen wir uns über eine Finanzspritze der besonderen Art.

Offline Eliott

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #19 am: 30. März 2018, 17:57:42 »
Wo siehst du da aktuell die Finanzspritze???
Öffne mir mal bitte die Augen.

« Letzte Änderung: 30. März 2018, 17:59:19 von Eliott »

Offline moni

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #20 am: 30. März 2018, 19:13:09 »
Wäre es dann nicht eine "Finanzspritze" (oder halt eher eine Ersparnis) im ersten Rentenjahr? Da hätte man doch bisher noch für das letzte Arbeitsjahr die steuern zahlen müssen. Mit der neuen Regelung dann nicht mehr. Oder hab ich hier was falsch verstanden?
Grüße
moni

Offline Saarbrücker

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #21 am: 30. März 2018, 22:21:16 »
Hallo Moni,
genau so verhält es sich. Oder es zieht jemand von Frankreich nach Deutschland zurück.
Dann werden nicht rückwirkend Steuern nach Frankreich gezahlt.

Offline Eliott

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #22 am: 31. März 2018, 06:09:17 »
Ja, da habt ihr recht.
Da diese Finanzspritze aber in sehr weiter Zukunft liege kann habe ich diese nicht betrachtet.

Offline Matthias#28

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #23 am: 31. März 2018, 06:54:47 »
Folgendermaßen soll verfahren werden:
In 2018 macht man die Erklärung für die Einkünfte in 2017. So wie immer. Nichts ändert sich.
Auf Grundlage dieser Erklärung und dem ermittelten Steuersatz des F-Amtes, werden in 2019 die monatlichen Zahlungen an das F-Amt ermittelt und im Falle von uns Grenzgängern wohl direkt an die Finanzbehörde abgeführt werden. Die Zahlungen betreffen aber schon die Einkünfte aus dem Jahr 2019. Ergeben sich aufgrund persönlicher Veränderungen (Arbeitslosigkeit, Wechsel der Arbeitsstelle, Gehaltserhöhung, etc.) neue Einkünfte, so sind diese dem F-Amt mitzuteilen. Dieses ermittelt dann einen neuen, monatlich abzuführenden Betrag.
Oh je - da bin aber gespannt wie das geht, und vorallem wie schnell - mich wird die Situation auf jeden Fall treffen.
Ich bin seit Januar in Altersteilzeit und damit 25% weniger Gehalt. Die Erklaerung fuer 2017 sind noch die 100%,
und auf dieser Basis soll dann die "Vorkasse" fuer 2019 berechnet werden. Da muss ich gleich mal guggen wie ich die Reduzierung beantrage.
gruss Matthias

Offline Eliott

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #24 am: 31. März 2018, 07:46:39 »
Würde ich an deiner Stelle auch machen.
Du hast von deinem Arbeitgeber sicherlich was schriftlich, mit dem würde ich bei Gelegenheit mal zum Finanzamt gehen.
Es ist zwar noch etwas früh, aber sicher ist sicher.

Halte uns bitte auf dem Laufenden, den einen oder anderen hier wird es bestimmt auch treffen.

Danke

Offline moni

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #25 am: 01. April 2018, 10:23:39 »
Guten Morgen! Ich hatte schon mal den Fall, dass die Vorauszahlungen sehr hoch waren, weil es im Jahr vorher einen ungewöhnlich hohen Bonus gab und ich habe auch jetzt aktuell mit dem Steuerberater gesprochen, weil auch bei mir ein vergleichsweise hohes Einkommen in 2017 war und ich keine Lust habe, zu hohe monatliche Steuern ab 2019 zu zahlen.

Damals und auch dieses Mal sollte man wohl den französischen Steuerbescheid abwarten und dann an das Finanzamt schreiben und die jeweilige Situation schildern.
@Matthias: wenn Du also Deinen Steuerbescheid hast, dann einen Brief an das Finanzamt schreiben (lassen) wie Deine aktuelle Situation ist (also 2017 100%, jetzt dann weniger) und Du daher beantragst, dass Deine monatlichen Steuerzahlungen entsprechend angepasst werden. Dann bekommst Du noch so einen neuen Schrieb mit den neuen monatlichen Zahlungen.
Laut Steuerberater reagiert das Finanzamt aber empfindlich, wenn dann doch wieder ein sehr hohes Einkommen kommt ... also tricksen sollte man hier nicht ...

Österliche Grüße,
moni

Offline Matthias#28

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #26 am: 01. April 2018, 10:37:43 »
@Matthias: wenn Du also Deinen Steuerbescheid hast, dann einen Brief an das Finanzamt schreiben (lassen) wie Deine aktuelle Situation ist (also 2017 100%, jetzt dann weniger)
Hi Moni,
danke fuer den Hinweis. Nun es sind definitiv 25 % weniger, und in ca. 430 Arbeitstagen wird es noch weniger - aber dafuer gehe ich dann endlich in Rente - geschafft.

Frohe Ostern - Joyeuses Pâques -an alle.
gruss Matthias