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Autor Thema: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!  (Gelesen 17535 mal)

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Offline Ringel

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Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 21. März 2017, 11:02:05 »
Wow, wenn ich das richtig verstanden habe, wird in Frankreich für 2017 überhaupt keine Lohnsteuer erhoben!!!  :doppeld:
Quelle: http://www.ambafrance-de.org/Reformagenda-Frankreich-modernisiert-2018-Steuererhebung

Demnach zahlt man in 2017 nachschüssig nur die Steuer für 2016 (also nichts neues).
Ab 2018 dann jedoch monatlich die Steuer für das aktuelle Jahr!

Würde bedeuten, wer 2017 als Grenzgänger nach F umzieht zahlt in dem Jahr KEINE Lohnsteuer in F.

Bisher war es ja auch so, dass man in dem Jahr des Umzugs nach Deutschland die doppelte Steuerbelastung hatte; die des Vorjahres in F und die aktuelle Steuer in D. Dies wird damit hinfällig. Somit bleibt also das Jahr in dem man Grenzgänger wurde steuerfrei!  :eijoo:

Was meint ihr? Sehe ich das richtig?

Gruß
Der Ringel!


Offline Tina.!

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #1 am: 21. März 2017, 12:43:33 »
Danke für den Post .... verstehe ich auch so aber unabhängig davon ob man bereits in F lebt oder 2017 umzieht...

Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Staat auf die Jahreseinnahmen aus der Lohnsteuer verzichtet.....
insbesondere für Personen, die monatlich zahlen ändert sich nichts denn die Abschläge werden auch für 2017 jeden Monat abgebucht. Daher ist es für mich nicht ersichtlich wie das genau laufen soll. Denn wenn man ab den 1.1.2018 monatlich die Steuern zahlt für jeden neuen Monat so wurde ja auch bereits in 2017 für jeden Monat gezahlt. Eine Rückerstattung wird es hier nicht geben oder eine Verrechnung...

Zudem ist man NIE lohnsteuerfrei in Frankreich. Wenn du am 1. Juni nach Frankreich ziehst beantragst du parallel eine Steuerfreistellung in Deutschland. Das heißt bis zum 31.05. wirst du nach deutschem Recht versteuert und ab dem 1.6. dann nach französischem Recht. Da das bekanntlich dauern kann, kann es sein, dass man vielleicht 2 Monate bereits in F wohnt aber deutsche Steuern zahlt. Das bekommt man dann zurück erstattet sobald die Befreiung durch ist. Was weg fällt ist die Wohnsteuer. Diese wird nur fällig wenn man am 1.1. des Jahres einen französischen Wohnsitz hat. Wenn du jetzt am 15.01. erst nach F ziehst hast du Glück denn dann wird die erste Wohnsteuer erst im nächsten Jahr fällig.
« Letzte Änderung: 21. März 2017, 12:55:29 von Tina.! »

Offline Nicod3mus

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #2 am: 21. März 2017, 14:09:41 »
Der Sachverhalt ist schon länger bekannt, gilt aber prinzipiell erstmal nur für alle, die auch aus Frankreich Ihre Bezüge erhalten. Denn nur dort ist der Steuerabzug von der Quelle, sprich Arbeitgeber, auch möglich.

Welche Ausirkungen diese Regelung auf die Grenzgänger hat, dazu habe ich bisher nichts gelesen (auch nicht in der französischen Presse). Von daher gibt es aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:

1. Es bleibt alles beim alten....
2. Als Grenzgänger zahlt man ab 01/2018 einen monatlichen Steuerabschlag von 1/12 auf die Steuer für 2018, d.h. auch Grenzgänger hätten ein "annee blanche".

Wenn es nach mir gehen würde, dann würde die 2. Variante zum Tragen kommen, bzw. ich hoffe darauf. Dies würde auf jedenfall den Renteneintritt oder den Wegzug aus Frankreich erleichtern, da man nicht noch ein Jahr Steuer zum nachzahlen hätte.

Offline Ringel

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #3 am: 21. März 2017, 14:45:58 »
Kann eigentlich nur die 2. Variante sein.

Ich zahle momentan 1/12 jeden Monat; derzeit noch bezogen auf die Steuer 2015.
Im Mai mache ich dann die Erklärung für 2016. Danach bekomme ich einen Bescheid,
was ich nach Verrechnung der Abschläge nachzahlen muss und wie der neue Abschlag
ausfällt.

Ab 2018 zahlt dann jeder in F die Steuer bezogen auf das aktuelle Gehalt für den aktuellen Monat.
Selbstständige, Immobilienbesitzer, (Grenzgänger), ... geben eine Jahresprognose ab und werden danach besteuert. Zumindest verstehe ich das so.

Für 2017 wird nichts berechnet. Zumindest steht genau das in dem Artikel...

Offline Eliott

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #4 am: 21. März 2017, 17:50:00 »
Ich verstehe die Sensation nicht.
Wissen wir doch schon lange.

Offline Waylon57

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #5 am: 22. März 2017, 05:28:47 »
Kann eigentlich nur die 2. Variante sein.

Ich zahle momentan 1/12 jeden Monat; derzeit noch bezogen auf die Steuer 2015.
Im Mai mache ich dann die Erklärung für 2016. Danach bekomme ich einen Bescheid,
was ich nach Verrechnung der Abschläge nachzahlen muss und wie der neue Abschlag
ausfällt.

Ab 2018 zahlt dann jeder in F die Steuer bezogen auf das aktuelle Gehalt für den aktuellen Monat.
Selbstständige, Immobilienbesitzer, (Grenzgänger), ... geben eine Jahresprognose ab und werden danach besteuert. Zumindest verstehe ich das so.

Für 2017 wird nichts berechnet. Zumindest steht genau das in dem Artikel...

Also für 2015 habe ich schon alles bezahlt, sollte bei dir eigentlich auch so sein. Entweder bereits im Oktober oder halt spätestens im Dezember 2016.


Ansonsten laufen für mich die monatlichen Abschläge ganz normal weiter. Es wird halt 2018 nur nicht doppelt für 2017 und 2018 besteuert.





Offline Saarbrücker

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #6 am: 10. Mai 2017, 16:52:42 »
Quelle: COFFRA  Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft

Direkter Lohnsteuereinbehalt ab 1. Januar 2018 2017 ein steuerfreies Jahr?
Aktuell:
Nach dem bestehenden System erklärt der Lohnempfänger sein Einkommen mit einer
Jahresverschiebung im Rahmen einer von ihm zu erstellenden Deklaration. Auf dieser
Basis ergeht der Steuerbescheid, der als Grundlage für die Festlegung der Jahressteuer
und der anschließenden Vorauszahlungen dient. Das neue Verfahren macht Schluss
mit der Einjahresverschiebung; ab 1. Januar 2018 werden die Lohneinkünfte von 2018
im gleichen Jahr versteuert. Die noch nicht versteuerten Einkünfte von 2017 sind jedoch
weiterhin – wie bisher – im Rahmen der Jahressteuererklärung 2018 abzugeben.
Um in 2018 eine Doppelbesteuerung der Lohneinkünfte, d.h. der aus 2017 und 2018,
zu vermeiden, wird gleichzeitig eine Steuergutschrift in gleicher Höhe erteilt.
Aufgrund dieser komplex erscheinenden, aber aus steuertechnischen Gründen notwendigen
Maßnahme wurde in der Bevölkerung der Eindruck erweckt, 2017 stelle ein
„Steuerfreijahr“ dar, was sich jedoch effektiv in der Kasse der einzelnen Lohnempfänger
keineswegs so darstellen wird.
Das neue, derzeitig vorliegende Modell, das bei Ankündigung auf heftigen Protest stieß,
wird sicherlich noch zu einigen Modifikationen führen. Das rechte Lager hat sofort
bei einem Wahlsieg seine Nichteinführung angekündigt.

Gruß
der Saarbrücker

Offline spirou

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #7 am: 11. Mai 2017, 06:10:16 »
Hallo,
schon wieder alles Schnee von gestern.
Macron hat gestern erklärt, er will die Lohnsteuerreform mindestens um 1 Jahr verschieben.
Erst soll seine Steuer- und Sozialabgabenreform greifen.
Abschaffung Wohnsteuer, Anhebung CSG u.s.w.

Offline eschiefer

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #8 am: 11. Mai 2017, 08:54:48 »
Das deckt sich mit der Info die meine Frau im F-Amt Forbach bekommen hat.
Entscheidung ist um mindestens ein Jahr verschoben.

Offline Nicod3mus

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #9 am: 11. Mai 2017, 19:25:49 »
Ich habe gestern die Info von meinem Steuerberater bekommen, dass sich Macron zwar bezüglich einer Verschiebung geäussert hat, jedoch noch nichts entschieden ist.

Bezüglich der Vorgehensweise bei der Umstellung auf die laufende Vereinnahmung der Steuern bestätigte mir mein Steuerberater die Vorgehensweise gemäß dem Post von Saarbrücker. Es gibt bereits Verwaltungsanweisungen die das auch für Grenzgänger bestätigen (zumindest für Selbstständige, wobei Arbeitnehmer voraussichtlich genauso behandelt werden).


Offline Ringel

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #10 am: 28. März 2018, 09:12:05 »
...
Macron hat gestern erklärt, er will die Lohnsteuerreform mindestens um 1 Jahr verschieben.
Zwar ein Jahr später, aber nun ist es amtlich: https://www.impots.gouv.fr/portail/node/12131
bzw.: http://www.Prelevementalasource.gouv.fr

Bislang musste man ja bei einem Rückzug nach D noch weiter für das vorangegangene Jahr in F Steuern zahlen.
Wenn ich das richtig verstehe entfällt das nun bei einem Rückzug ab 2018.

Seht ihr das auch so?




Offline moni

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #11 am: 28. März 2018, 12:59:22 »
Es bleibt spannend ...
Ich habe mit dem Steuerberater gesprochen, der davon ausgeht, dass über die Grenzgänger bislang noch gar nicht nachgedacht wurde.
Ich frage mich auch, wie es denn funktionieren soll, über Landesgrenzen hinaus "an der Quelle" die Steuern abzuziehen. Zahlen wir Grenzgänger dann in 2019 monatlich das weiter, was 2018 als monatliche Steuerbeträge auf Basis der 2017er Steuererklärung vom französischen Finanzamt berechnet wurde?
Und was ich mir einfach auch nicht vorstellen kann, ist, dass Frankreich ein Jahr auf die gesamte Einkommensteuer verzichtet.
Wenn es schon nicht fehlerfrei klappt, die KFZ-Zulassung auf "online" umzustellen, dann bin ich mal sehr gespannt, wie das mit dem Année blanche und allem Weiteren wird!  :nixwieweg:



Offline Saarbrücker

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #12 am: 28. März 2018, 13:31:36 »
Steuerberater hat folgende Info geschickt:


Hinweis auf Umstellung der Veranlagung ab dem Jahr 2019 für 2018

Ab dem 1.Januar 2019 wird in Frankreich von der Finanzbehörde die sogenannte "Retenue á la
surce" eingeführt. Das heißt, die Lohnsteuer wird jeden Monat vom Lohn einbehalten und
vom Arbeitgeber an deas Finanzamt abgeführt.

Grenzgänger müssen ab dem 1. Januar ihre Einkommensteuer monatlich per Bankeinzug
Zahlen. Aus diesem Grund ist die Angabe der Bankverbindung wichtig. Eine weitere Änderung
wird die Umstellung der Zahlungszeiträume sein. Zukünftig zahlen Sie die Steuer für
das laufende Jahr und nicht wie bisher im Nachhinein. Das heißt Sie zahlen in 2019 auf die
Einkommensteuer 2019 und nicht wie bisher in 2018 auf die Einkommensteuer 2017.

Um eine Doppelzahlung in einem Jahr zu vermeiden, soll die Steuer auf das Einkommen
2018 entfallen.


Offline moni

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #13 am: 28. März 2018, 14:54:02 »
Die Frage ist doch aber, wie viel Steuer bezahlen wir monatlich ab 2019? "An der Quelle besteuern" geht ja nun mal bei Grenzgängern nicht. Der deutsche Arbeitgeber kann ja die Steuer nicht nach Frankreich abführen und das französische Finanzamt weiß ja das Gehalt nicht.  :anixwissen:

Offline Eliott

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Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« Antwort #14 am: 28. März 2018, 15:14:53 »
Ich könnte mir folgendes vorstellen:
Du wirst die monatl. Lohnsteuer vom letzten Jahr einfach weiter abgezogen bekommen, vielleicht mit einer kleinen Aktualisierung/neusten Prognose oder wie man es nennen möchte.
Wenn das Jahr rum ist machst du wie in Deutschland einen Lohnsteuerjahresausgleich, im April wie gehabt.

Für den der bisher auch schon monatlich bezahlt hat ändert sich somit nichts.
Wobei noch die Frage steht ob du wie weiterhin auf 10 oder auf 12 Monate abgezogen bekommst.
Ich schätze mal auf 12 Monate.

Somit würde sich im Großen und Ganzen nichts ändern.
Du gehst in Vorleistung aufgrund irgendeiner Prognose/Aktualisierung und machst dann den Jahresausgleich hinterher.

Oder spricht was dagegen?