Quelle: COFFRA Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft
Direkter Lohnsteuereinbehalt ab 1. Januar 2018 2017 ein steuerfreies Jahr?
Aktuell:
Nach dem bestehenden System erklärt der Lohnempfänger sein Einkommen mit einer
Jahresverschiebung im Rahmen einer von ihm zu erstellenden Deklaration. Auf dieser
Basis ergeht der Steuerbescheid, der als Grundlage für die Festlegung der Jahressteuer
und der anschließenden Vorauszahlungen dient. Das neue Verfahren macht Schluss
mit der Einjahresverschiebung; ab 1. Januar 2018 werden die Lohneinkünfte von 2018
im gleichen Jahr versteuert. Die noch nicht versteuerten Einkünfte von 2017 sind jedoch
weiterhin – wie bisher – im Rahmen der Jahressteuererklärung 2018 abzugeben.
Um in 2018 eine Doppelbesteuerung der Lohneinkünfte, d.h. der aus 2017 und 2018,
zu vermeiden, wird gleichzeitig eine Steuergutschrift in gleicher Höhe erteilt.
Aufgrund dieser komplex erscheinenden, aber aus steuertechnischen Gründen notwendigen
Maßnahme wurde in der Bevölkerung der Eindruck erweckt, 2017 stelle ein
„Steuerfreijahr“ dar, was sich jedoch effektiv in der Kasse der einzelnen Lohnempfänger
keineswegs so darstellen wird.
Das neue, derzeitig vorliegende Modell, das bei Ankündigung auf heftigen Protest stieß,
wird sicherlich noch zu einigen Modifikationen führen. Das rechte Lager hat sofort
bei einem Wahlsieg seine Nichteinführung angekündigt.
Gruß
der Saarbrücker